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Deutschland im Umbau.

© Jens Büttner/dpa

Wer gehört zu Deutschland?: Das "Wir" ist gefährdet - aber nicht so, wie die Rechte sich das denkt

Die neue Rechte und die neuen Konservativen halten den Staat für einen Versager und überhöhen die Herkunftsnation. Warum das das Recht gefährdet. Ein Essay.

Ein Essay von Anna Sauerbrey

Der Aktivist Ali Can hat eine Welle von Berichten über Alltagsrassismus unter dem Twitter-Hashtag #MeTwo ausgelöst. Am 26. Juli hat er in einem Tweet folgenden Dialog wiedergegeben: „Woher kommen Sie?“ „Aus dem Münsterland.“ „Nein, woher kommen Sie wirklich?“

Von ähnlichen Gesprächen erzählten Menschen mit türkischen, russischen oder arabischen Namen im Zuge von #MeTwo dutzendfach. Darin spiegelt sich, ein wenig verschwommen, ein bestimmtes Verständnis von der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Deutschen. Der AfD-Fraktionsvorsitzende in Baden-Württemberg, Emil Sänze, hat dieses Verständnis kürzlich deutlich formuliert. In einem Gespräch mit der „FAZ“ adressierte er die baden-württembergische Landtagpräsidentin, die Grünen-Politikerin Muhterem Aras, und sagte, sie solle in Bezug auf sich und andere Deutsche nicht von einem „Wir“ sprechen. Aras ist Ziel einer Kampagne der baden-württembergischen AfD, seit sie im Juli mehrere Holocaust-Gedenkstätten besucht hat. „Sie benutzt das ‚Wir‘, als wäre sie hier voll integriert“, sagte Sänze. „Sie wird aber nie voll integriert sein qua ihrer Herkunft.“

Noch immer denken viele, dass deutsch ist, wer deutsche Eltern und Großeltern hat

Dass die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Deutschen nicht gewählt werden kann, sondern über die Herkunft bestimmt wird, bleibt eine verbreitete Vorstellung – das hat #MeTwo gezeigt. Und das hat weitreichende Folgen.

2017, das hat das statistische Bundesamt eben bekannt gegeben, lebten in Deutschland 19,3 Millionen Menschen mit einem „Migrationshintergrund“. Davon sprechen die Statistiker, wenn eine Person selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit der deutschen Staatszugehörigkeit geboren wurde. Doch während Menschen mit türkischen, russischen oder arabischen Namen in Deutschland zunehmend zum statistischen Normal werden, gewinnt die Vorstellung von Deutschland als „Herkunftsgemeinschaft“ wieder an Gewicht. Die neue Rechte verbreitet diese Idee – und die neuen Konservativen tun das auch. Das hat Folgen für den Zusammenhalt in Deutschland, aber auch für das Recht und den Rechtsstaat. Die Betonung der Idee von der „Herkunftsgemeinschaft“ spaltet die Gesellschaft, überhöht das Kollektiv, entwertet die Rechte des Einzelnen und lässt das Gefühl eines Widerspruchs zwischen dem Rechtsstaat auf der einen und den Interessen „des Volkes“ oder „der Nation“ auf der anderen Seite entstehen.

Das Verständnis von Deutschland als „Herkunftsgemeinschaft“, als homogener Einheit von Nation und einem durch die Herkunft bestimmten „Volk“, war in der deutschen Geschichte mal mehr, mal weniger en vogue. Wenn man will, kann man Nachklänge in der Bundesrepublik finden. Im Staatsbürgerrecht zählt nicht, wo jemand geboren ist. Sondern wer seine oder ihre Eltern sind. Seit Jahrzehnten versäumt es die Politik trotz aller Mahnungen der Wirtschaft, ein Einwanderungsgesetz zu schaffen. Das wäre schließlich eine Öffnung eines Teils der Gemeinschaft, des Arbeitsmarktes, verbunden womöglich mit einem Angebot, sich ganz für Deutschland zu entscheiden.

Es gab in der deutschen Geschichte immer wieder Zeiten, in denen man das Gemeinwesen offener dachte. Die Paulskirche, die das zersplitterte Reich einen wollte, wandte sich gegen eine Definition der Zugehörigkeit über Abstammung und Sprache. Das geriet allerdings gegen Ende des 19. Jahrhunderts wieder in Vergessenheit.

Vom "Volkskörper" sprechen heute nur noch Rechtsausleger. Gedacht wird die Nation aber häufig noch ganz ähnlich

Der ethnokulturelle Nationalismus, der folgte und im Nationalsozialismus einen Höhepunkt fand, betrachtete Nation und Volk als Körper. Die einzelnen Menschen, die diesen Körper ausmachen, ähneln in dieser Vorstellung Zellen. Sie können ohne das Ganze nicht existieren. Das Kollektiv oder der „Körper“ wird damit als Seinsspender in besonderem Maße schützenswert. Dem nationalen Organismus wird eine eigene Persönlichkeit und ein übergeordnetes Recht zugeschrieben, dem im Zweifel die Rechte der Einzelnen untergeordnet werden müssen.

Die Metapher vom Organismus taucht heute gelegentlich wieder auf. 2017 sprach der AfD-Politiker André Poggenburg im Landtag von Sachsen-Anhalt vom „deutschen Volkskörper“. Doch Poggenburg gilt selbst in der AfD vielen als zu extrem und hat mittlerweile seine Posten als Landes- und Fraktionsvorsitzender verloren. Das Bild ist historisch verbrannt. Moderne Nationalisten sprechen lieber von „nationaler Identität“ oder „kultureller Identität“. Die Kernidee von der Zugehörigkeit durch Herkunft prägt allerdings auch diese Vorstellung. Das zeigt die Leitkulturdebatte.

Ein Teil der Leitkulturdebatte ist liberal. Eine liberale „Leitkultur“ entsteht aus der Verfassung und aus den Werten, die von der Gemeinschaft in einem demokratischen Diskussions- und Entscheidungsprozess festgelegt werden. Jeder kann sich aktiv an der Diskussion beteiligen. Ein Zuwanderer kann sich für die Zugehörigkeit zum Wertesystem entscheiden und Teil davon werden, es ist offen und wandelbar.

Die Leitkulturdebatte zeigt: "Kultur" wird als proto-genetische Eigenschaft eines Menschen verstanden

Die Debatte darum, ob und wie die Zuwanderung Deutschland „kulturell“ verändert, zeigt aber auch, dass es ebenso verbreitet ist, Kultur als etwas „Substanzielles“ zu verstehen, als protogenetische Eigenschaft eines Menschen, die er nicht abzustreifen vermag. Diese Art der Leitkulturdebatte verstärkt die Vorstellung von der „Herkunftsgemeinschaft“.

Der moderne Klassiker dazu ist Thilo Sarrazins „Deutschland schafft sich ab“ von 2010. Ein Nachfolgebuch („Feindliche Übernahme – wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“) erscheint Ende August. In „Deutschland schafft sich ab“ warnte Sarrazin, Zuwanderer seien weniger produktiv und bildungsferner. Da sie aber mehr Kinder bekämen, drohe die „Eroberung durch Fertilität“. Sarrazin schrieb den von ihm extrem negativ dargestellten Status quo der Integration linear in die Zukunft fort. Er nahm an, dass Zuwanderer in der Gesellschaft gewissermaßen kulturell verharren, dass sie ihre „Kultur“ wenn dann nur unter staatlichem Zwang verändern würden. Der Mensch ist in diesem Verständnis durch seine Herkunft kulturell bestimmt – und damit ist auch die Gemeinschaft der Deutschen durch Herkunft bestimmt.

Die Apokalypse der kulturellen Herkunftsnation ist auch die Angstbotschaft der AfD, die vor der „Islamisierung“ des Abendlandes warnt. Sie ist die Angstbotschaft der Neurechten um Figuren wie Akif Pirinçci oder Götz Kubitschek, die von „Umvolkung“ schwafeln. In Ansätzen findet sie sich auch in Interviews und Texten von CSU-Politikern zur Leitkulturdebatte. Zuwanderung müsse auf ein Maß begrenzt werden, schrieb etwa Alexander Dobrindt in der „Welt“, „das unsere Integrationsfähigkeit nicht überfordert. Nur so bleibt Europa auch in Zukunft die Wiege der westlichen Wertegemeinschaft.“

Identität, auch kollektive Identität, ist das Gefühl der Selbstkontinuität im Zeitverlauf und über die Wechselfälle des Lebens hinweg, das Gefühl, trotz unabdingbarer Veränderungen mit einem früheren Selbst gleich, also identisch zu sein. Die Angst vor der Veränderung dieser Identität ist selbstverstärkend: Krisen forcieren das Gefühl der Gruppenzugehörigkeit oder führen überhaupt erst dazu, dass sich Menschen als Gruppe fühlen. Die Gruppe „ethnisch-kulturelle Nation“ entsteht, indem sie sich als gefährdet wahrnimmt.

Die neue Rechte und die neuen Konservativen nehmen den "Staat" als vom "Volk" entkoppelt wahr

In der Behauptung der kulturellen Identitätskrise steckt aber nicht nur ein vormodernes Verständnis der Nation, sondern auch ein überwunden geglaubtes Verständnis vom Staat. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste sich die deutsche Staatsrechtslehre neu sortieren. Zwei Schulen standen sich im Richtungsstreit gegenüber: die Schule um Rudolf Smend und die Schule von Carl Schmitt, der zwar durch seine Verstrickung mit dem Nationalsozialismus diskreditiert war, aber nichtsdestotrotz aktiv. Ausführlich beschrieben hat diesen Richtungsstreit der Zeithistoriker Frieder Günther: Die Smend-Schule, die sich schließlich durchgesetzt hat, vertrat ein westliches Staatsverständnis. Sie sah den Staat als „funktionales Gebilde, das ein vom Volk ausgehendes, geordnetes politisches Entscheidungsverfahren sicherstellt“, so Günther. „Weniger der Staat an sich als der einzelne Bürger mit seinen in der Verfassung festgeschriebenen politischen Freiheiten und Verfahrensrechten im Sinne der ,rule of law‘ steht im Mittelpunkt dieses Denkens.“ Der Staat ist dabei nicht getrennt von der Bevölkerung, die Bürger sind Teil des Staates. Sie machen Staat.

Im Gegensatz dazu verstand Carl Schmitt den Staat oder die Regierung als „politische Einheit“, eine Exekutiveinheit, die die übergeordneten und eigenständigen Interessen einer ethnisch-kulturellen Nation zu vertreten hatte. Ist die Substanz dieser Nation in Gefahr, weil die „politische Einheit“ Staat versagt, muss die Nation ihre vorgelagerten Interessen auch gegen die Regierung, gegen den Rechtsstaat, ja sogar gegen die Verfassung durchsetzen. Der Schutz der Nation stehe über dem Staat, so lässt sich Schmitt lesen.

Überhöht man die Herkunftsnation, behauptet ihren Untergang und wirft dem Staat Versagen vor, wird der Rechtsstaat zum lästigen Hindernis

Behauptet man die Apokalypse einer mystischen, dem Rechtsstaat und der Verfassung vorgelagerten Volksnation, die über den Rechten der Individuen steht, lassen sich daraus Notstandsrechte ebenso ableiten wie nicht verfassungskonforme Antiterrorgesetze oder eben ein Migrationsrecht, das sich über geltendes EU-Recht und individuellen Rechtsschutz hinwegsetzt.

Schmitt dachte dabei an die Weimarer Republik, die er verachtete und gegen die er agitierte. Deutschland 2018 ist nicht Weimar. Aber die neue Rechte und Teile der neuen Konservativen suggerieren, es herrsche eine weimarähnliche Krise: Die AfD beklagt das „Staatsversagen“. Pegida ist wütend auf die „Volksverräterin“ Angela Merkel. Konservative Publizisten beobachten „mit wachsendem Befremden, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird“, und fordern, die „rechtsstaatliche Ordnung“ müsse wiederhergestellt werden, wie eine Gruppe um Vera Lengsfeld, Henryk M. Broder, Thilo Sarrazin und Uwe Tellkamp in der „Gemeinsamen Erklärung 2018“ schrieb. Hier klingt die Trennung an: das beschädigte Deutschland, die Nation, auf der einen Seite, das Versagen des Staates beim Herstellen von Ordnung auf der anderen.

Die CSU-Migrationspolitik ist Ausdruck der Überhöhung des Kollektivs

Überhöht man auf diese Weise die Nation als „Herkunftsgemeinschaft“, wird das Kollektive überbewertet. Wird gleichzeitig der Rechtsstaat als niedere und von der Gesellschaft entkoppelte „politische Einheit“ gesehen, die darin versagt, diese Nation zu schützen, werden individuelle Rechte zum Störfaktor in der Durchsetzung der höherwertigen Rechte des Kollektivs. Minderheitenrechte werden überflüssig, besonders die Rechte solcher, die ohnehin nicht als vollständiger Teil der ethnisch-kulturellen Nation gesehen werden.

Die CSU-Migrationspolitik, besonders die Vorschläge zum Umgang mit Asylbewerbern, die schon in anderen EU-Ländern registriert sind, ist Ausdruck dieses Verständnisses. Dem Schutz des Kollektivs vor Einwanderung stehen die lästigen Individualrechte entgegen. Die CSU meinte deshalb, Sekundärmigranten rechtsstaatliche Grundrechte verwehren zu können. Sie schlug vor, Polizisten sollten ohne Richter über den Status eines Migranten entscheiden können. Die CSU schlug vor, Menschen ohne Richterspruch zu inhaftieren. Den Rechtsschutz, den die Dublin-Verordnung den Migranten garantiert, zum Beispiel das Recht auf eine Anhörung, hielt sie für überflüssig.

„Woher kommen Sie wirklich?“ In den sozialen Netzwerken hat es eine lange Debatte darum gegeben, ob diese Frage rassistisch ist. In jedem Fall ist es elementar, darüber zu diskutieren, welche Vorstellung dieses Land sich eigentlich vom „Wir“ macht. Das ist nicht einfach eine definitorische Frage. Sie wirkt auf die Rechte jedes Einzelnen. Sie wirkt sich darauf aus, wie staatliches Handeln verstanden wird, ob man sich als Teil, als Handelnder in diesem Staat sieht; oder als Teil eines ihm letztlich gegenüberstehenden diffusen Kollektivs; oder ob man „qua Herkunft nie“ dazugehören wird, wie der AfD-Politiker Emil Sänze über Muhterem Aras sagte.

Gerade konservative Politiker sind gefordert, sich von ethnisch-kulturellen Vorstellungen von der Nation klar abzusetzen. Natürlich braucht Deutschland eine „kollektive Identität“! Aber wie wäre es mit einer modernen, zukunftsgewandten, globalisierungskompatiblen Vorstellung von Nation: Deutschland ist eine durch historische Zu- und Wechselfälle entstandene Gemeinschaft, die durch Solidarität, gemeinsames Handeln, gemeinsame Ziele, gemeinsame Werte, einen gemeinsamen öffentlichen Diskurs, gemeinsame Institutionen und ein gemeinsames Recht definiert ist. Deutschland ist eine offene Gemeinschaft, an der teilhaben kann, wer sich zu ihr bekennt und sich einbringt.

Eine Nation ist der „Wunsch, zusammenzuleben“. Das hat Ernest Renan gesagt, in einer Vorlesung zu der Frage „Was ist eine Nation“ an der Sorbonne: „Das Dasein einer Nation ist ein tägliches Plebiszit, wie das Dasein des Einzelnen eine andauernde Bekräftigung des Lebens ist“, sagte er. 1882 war das. Renan war ziemlich weit.

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