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Update

Wendepunkt in der Geschichte des Internets?: Trumps Facebook-Sperre bleibt bestehen

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump darf Facebook- und Instagram-Account weiterhin nicht nutzen. Das entschied das Facebook Oversight Board am Mittwoch.

Donald Trump muss weiter auf seine wichtigsten Sprachrohre verzichten. Ein unabhängiges Aufsichtsgremium des Online-Netzwerks Facebook entschied am Mittwoch, dass die Accounts des ehemaligen US-Präsidenten zunächst gesperrt bleiben. Der Bann sei gerechtfertigt gewesen.

Allerdings monierte das Gremium, dass der Konzern es sich bei seiner Entscheidung vom 7. Januar zu einfach gemacht habe. Eine Sperrung „bis auf Weiteres“ sei kein angemessener Schritt gewesen. Das Gremium gab dem Netzwerk daher sechs Monate Zeit, seine Entscheidung noch einmal zu überprüfen – und sein Vorgehen besser zu begründen.

Der abgewählte US-Präsident war nach der gewaltsamen Kapitol-Erstürmung vom 6. Januar von Facebook verbannt worden. Facebook-Chef Mark Zuckerberg erklärte damals zur Begründung, Trump habe den Online-Dienst genutzt, um „einen gewaltsamen Aufstand gegen eine demokratisch gewählte Regierung anzustiften“. Noch im Januar beauftragte Facebook sein Aufsichtsgremium damit, zu prüfen, ob die Sperre auf Facebook und dessen Bilderdienst-Tochter Instagram aufrechterhalten wird.

Anders als Twitter: Der Kurznachrichtendienst verbannte Trump damals ebenfalls von seiner Plattform, machte aber deutlich, dass dies eine endgültige Entscheidung sei. Googles Videoplattform Youtube hatte angekündigt, Trumps Profil wieder zu entsperren, wenn „das Risiko von Gewalt gesunken ist“. Trump folgten auf Twitter mehr als 88 Millionen Accounts, auf Facebook waren es 35, auf Instagram 24 und auf Youtube drei Millionen.

Ermutigung zur Gewalt

„Präsident Trumps Handlungen in den sozialen Netzwerken ermutigten zur Gewalt, legitimisierten Gewalt und waren ein schwerer Verstoß gegen die Facebook-Regeln“, erklärte Thomas Hughes, der in dem Aufsichtsgremium sitzt. Mit seinen grundlosen Behauptungen des Wahlbetrugs bei der Präsidentschaftswahl vom 3. November und seinen ständigen Aufrufen zum Handeln habe Trump ein Umfeld geschaffen, „in dem ein ernstes Risiko von Gewalt möglich war“.

Aber Facebook müsse eine angemessene Strafe festlegen, gemäß den Regeln, die auch für andere Nutzer der Plattform gelten. Bei dem Online-Netzwerk sind als Strafmaßnahmen die Löschung einzelner Inhalte, klar befristete Sperrungen oder die dauerhafte Verbannung vorgesehen.

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Trump reagierte in einer E-Mail mit scharfer Kritik: Was Facebook und andere „korrupte soziale Medien“ getan hätten, sei eine „Schande“ für das Land. Die „radikale Linke“ habe „Angst vor der Wahrheit“, darum schaffe sie die Meinungsfreiheit ab. Dafür werde sie einen „politischen Preis“ zahlen.

Die Entscheidung des Gremiums war weltweit mit Spannung erwartet worden, gilt sie doch als Meilenstein bei der Frage, wer das Internet kontrolliert. Vor allem in konservativen und rechten Kreisen wurde Facebooks Sperrung von Anfang an verurteilt. Damit würden „konservative Stimmen“ zum Schweigen gebracht, hieß es.

Zweifel an Rechtmäßigkeit des Gremiums

Die Reaktionen am Mittwoch fielen unterschiedlich aus. Die Leute müssten verstehen, dass das Aufsichtsgremium kein Heilmittel für das sei, was in den sozialen Medien falsch laufe, erklärte Jim Steyer von der Organisation Common Sense. Der einzige Weg, um die Verbreitung von Falschinformationen zu stoppen, sei „eine unabhängige, demokratisch rechenschaftspflichtige Aufsicht von Mark Zuckerberg und Facebook“.

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Auch die Juristin Amélie Heldt, die am Leibniz-Institut für Medienforschung zu Plattformregulierung forscht, äußerte Zweifel an der Legitimität eines solchen Streitentscheidungsgremiums und der Wirkung seiner Empfehlungen, da sie keine bindende Gerichtsentscheidung darstellten.

Ein solches Ergebnis sei von einem US-Gericht nicht zu erwarten gewesen, „da die Rechtsprechung des Supreme Courts von einem quasi-absoluten Vorrang des Schutzes der Meinungsfreiheit im Rahmen des First Amendments ausgeht“. Das US-Recht überlasse Privatunternehmen allerdings die Hoheit darüber, welche Nutzerinhalte sie auf ihren Plattformen zulassen, sagte Heldt dem Tagesspiegel.

Das Oversight Board entschied bislang in neun kontroversen Fällen, in denen es unter anderem um Nacktheit, Hassrede und Falschinformationen zu Covid-19 ging. Der Fall „Trump“ habe besonders eindrucksvoll vor Augen geführt, welche „editorische Macht“ von Facebook ausgeht, sagt Jeannette Hofmann, Gründungsdirektorin des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft (HIIG).

Während seine Botschaften in den Online-Netzwerken früher Millionen von Menschen erreichten, finden seine Erklärungen, die per E-Mail an Medien verschickt werden, heute kaum Beachtung.

„Medien sind einfach unendlich mächtige Instrumente und die Regulierung von Medien schafft Macht auf der Seite derer, die sie regulieren. Und diese Macht drückt sich natürlich darin aus, wenn man dem Präsidenten den Hahn abdrehen kann. Aber auch schon vorher war eigentlich klar: Facebook ist längst zum Regulierer geworden und keineswegs neutral“, sagt sie.

Grundsätzliche Zustimmung, Kritik bei der Ausgestaltung

Mit der Einrichtung des Facebook Oversight Boards, das am 1. Dezember 2020 seine Arbeit aufnahm, reagierte Facebook auf den starken Druck der Presse, NGOs und Nutzer, rechenschaftspflichtiger, transparenter und demokratischer zu werden. Zuvor wurde die private Macht des Unternehmens bei Fragen der Meinungsäußerung ausschließlich über die öffentlichen Gemeinschaftsstandards abgewickelt.

Im November 2018 kündigte Zuckerberg an, dass Facebook ein unabhängiges Aufsichtsgremium errichten wolle, dessen ausdrücklicher Zweck es sein sollte, als Prüfungssystem für Benutzerinhalte zu dienen und Empfehlungen zur Inhaltemoderation an Facebook zu geben.

Mark Zuckerberg, Vorstandsvorsitzender von Facebook. Facebook ist in der Corona-Pandemie bisher ungebremst gewachsen.
Mark Zuckerberg, Vorstandsvorsitzender von Facebook. Facebook ist in der Corona-Pandemie bisher ungebremst gewachsen.

© Mark Lennihan/AP/dpa

Der Konstitution des Boards gingen unter anderem sieben Konsultationsrunden mit eingeladenen externen Experten voraus. Eine von ihnen war Jillian York. Die Amerikanerin ist Direktorin für Meinungsfreiheit bei der Electronic Frontier Foundation und Fellow am Centre for Internet & Human Rights (CIHR) an der Viadrina.

Sie hält das Board grundsätzlich für einen Schritt in die richtige Richtung, die Ausgestaltung sieht sie aber noch kritisch. „Es macht mir Sorgen, dass Facebook die Auswahl der ersten Mitglieder getroffen hat. Es gibt eine Menge großartiger Leute im Board, aber mehr als 25 Prozent davon sind Amerikaner und viele der Nicht-US-Bürger sind immer noch in den USA ansässig, sodass das Board auf amerikanischen Auffassungen von Sprache ausgerichtet ist. Außerdem sitzen im Board keine ‚lauten Kritiker‘ von Facebook. Sie haben die Leute wirklich sehr konservativ ausgewählt, zumal ich wusste, dass es auch andere kritische Leute gab, die ins Board gegangen wären.“

Das Board besteht derzeit aus 20 Juristen, Bürgerrechtsexperten und Journalisten, darunter die ehemalige dänische Ministerpräsidentin Helle Thorning-Schmidt, der frühere „Guardian“-Chefredakteur Alan Rusbridger oder die Friedensnobelpreisträgerin Tawakkol Karman.

Sechs Board-Treuhänder, darunter der Vorsitzende Paul G. Haaga, ehemaliger CEO des amerikanischen Rundfunk-Syndikats National Public Radio (NPR), sollen sicherstellen, dass das Gremium entsprechend seiner Satzung handelt.

Wie das Board zu seinen Entscheidungen kommt

Das Oversight Board wählt aus Fällen, die von Facebook und Nutzern eingehen, solche aus, die „potenziell viele Nutzer auf der ganzen Welt betreffen, von entscheidender Bedeutung für den öffentlichen Diskurs sind oder wichtige Fragen zu den Richtlinien von Facebook aufwerfen“.

Pro Fall werden fünf Mitglieder des Gremiums zufällig ausgewählt, die dann zu prüfen haben, ob Inhalte gegen die Gemeinschaftsrichtlinien und internationale Menschenrechtsstandards verstoßen. Dabei berücksichtigt das Panel Informationen über den jeweiligen Nutzer von Facebook, Empfehlungen außenstehender Experten sowie öffentliche Kommentare, die über die Website des Boards eingesendet werden können. Allein im Fall „Trump“ gingen mehr als 9000 öffentliche Kommentare ein.

Der Entwurf über die Entscheidung wird im Anschluss den anderen Mitgliedern des Boards vorgelegt. Damit eine Entscheidung gültig ist, muss eine Mehrheit den Entwurf unterschreiben. Diese betrachtet Facebook als bindend und muss sie innerhalb von sieben Tagen umsetzen.

Aufsicht zwischen Staat und Markt

Die Internetforscherin Jeanette Hofmann begrüßt grundsätzlich die Einrichtung eines solchen Gremiums. Es sei „der Versuch, so etwas wie einen Fernsehrat für das digitale Zeitalter zu entwickeln. Eine Aufsichtskompetenz, die zwischen Staat und Markt angesiedelt ist“, sagt sie. „Auf die Seite der Kritiker würde ich mich dann schlagen, wenn es dauerhaft bei diesem kleinen Anwendungsbereich bleibt.“

Neben Entscheidungen kann das Gremium zum Beispiel auch Empfehlungen aussprechen, diese sind für Facebook aber nicht bindend. Das betrifft etwa die Frage, für wie viele andere Fälle die Entscheidung relevant ist. Wenn die Entscheidung etwa nur einen Fall betreffe, ist die Bedeutung oft marginal, sagt Hofmann. „Wenn Facebook aber sagt, diese Entscheidung ist stellvertretend für sehr viele andere, die wir im Jahr treffen, dann ist die Entscheidung plötzlich sehr gewichtig.“ Diese Anwendbarkeit oder die Vergleichbarkeit behält sich Facebook allerdings selber vor.

Die Initiative „The Real Facebook Oversight Board“ (RFOB), ein Zusammenschluss unabhängiger Experten, kritisiert, es reiche nicht, ein Aufsichtsgremium einzurichten. Eine „richtige“ Aufsicht müsste darauf aufmerksam machen, wenn Facebook seine Richtlinien missachte, sagte die ehemalige Europaabgeordnete Marietje Schaake, die der Initiative angehört, gegenüber Tagesspiegel Background (Tagesspiegel Background berichtete). Das RFOB kritisierte am Mittwoch das Oversight Board auf Twitter: Das Gremium habe die Entscheidung an Facebook zurückgegeben und damit bewiesen, dass es „zahnlos“ sei.

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