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Zu Weihnachten wird traditionell das Haus dekoriert und ein Baum aufgestellt. Doch Vorsicht - es lauern überall unerwartete Steuersätze.

© Danny Lawson/PA Wire/dpa

Weihnachten: Sparen zum Fest

Wie feiert man ein steueroptimiertes Weihnachtsfest? Haben wir uns das nicht schon alle gefragt? Endlich gibt es Antworten. Eine Glosse.

Von Lutz Haverkamp

Haben Sie schon einen Weihnachtsbaum? Vorsicht beim Einkauf, der Bundesfinanzminister lauert am Wegesrand wie ein gemeiner Strauchdieb. Denn: „Im Grunde gibt es vier unterschiedliche Steuersätze für Christbäume, dies hängt vor allem vom jeweiligen Verkäufer und der Aufzuchtform der Bäume ab“, erklärt Prof. Dr. Matthias Hiller, Professor für Rechnungswesen an der SRH Fernhochschule Werden.

Für Weihnachtsbäume von Gewerbetreibenden, wie sie zum Beispiel von Baumärkten verkauft werden, gilt der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Ebenfalls mit sieben Prozent sind Weihnachtsbäume zu versteuern, die von einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft werden. Dies geht jedoch nur, wenn der Betrieb gegenüber dem Finanzamt eine wirksame Optionserklärung abgegeben hat.

Bei Betrieben, die nicht optiert haben, wird bei der Umsatzsteuer nach freigeschlagenen Bäumen aus dem Wald oder nach Bäumen aus einer Sonderkultur unterschieden. Bei Weihnachtsbäumen aus Sonderkulturen außerhalb des Waldes handelt es sich nicht um Umsätze aus forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, sondern um eigenständige landwirtschaftliche Umsätze. Somit erfolgt die Besteuerung mit einem Steuersatz von 10,7 Prozent. Hatten wir uns doch schon gedacht!

Der Hausesel wird teuer!

Hingegen werden Christbäume als forstwirtschaftliche Erzeugnisse angesehen, welche frei im Wald gefällt wurden und nicht aus einer Sonderkultur stammen. In diesem Fall gilt ein Steuersatz von 5,5 Prozent. Logisch! Umsatzsteuerfrei ist der Verkauf von Weihnachtsbäumen durch Kleinunternehmer. Klar! Plastikweihnachtsbäume lohnen nicht: hässlich und teuer. Sie werden mit 19 Prozent belegt. Richtig so!

Ein steueroptimiertes Weihnachtsfest bestünde also aus einem natürlichen Baum von einem möglichst kleinen Krauter, selbst abgeholt, aufgestellt und geschmückt.

Sollten Sie planen, die Krippenszene zu Bethlehem in Ihrem Wohnzimmer naturgetreu mit echten Tieren nachzustellen, seien Sie gewarnt: Hier lauern unzählige Steuerfallen. Der gemeine Hausesel unterliegt nämlich dem normalen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, nur Kreuzungen zwischen Eselhengst und Pferdestute sowie zwischen Pferdehengst und Eselstute werden steuerlich mit sieben Prozent begünstigt.

Bei den anderen tierischen Statisten wird von Mufflons, Dickhorn- und Mähnenschafen sowie asiatischen Wildrindern der Gattung Bibos, Moschusochsen und Bisons abgeraten. Steuerlich wären die nahezu unbezahlbar.

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