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Thomas Haldenwang, Präsident des Verfassungsschutzes, soll wieder etwas falsch gemacht haben.

© Fabrizio Bensch / REUTERS

Exklusiv

Wegen "Informationsschreiben": AfD klagt erneut gegen Bundesamt für Verfassungsschutz

Das Kölner Bundesamt fordert intern zur Offenlegung von Parteikontakten auf. Die AfD will sich das nicht länger gefallen lassen.

Nach der erfolgreichen Klage wegen der Bezeichnung als „Prüffall“ zieht die AfD wieder in einem Eilverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor Gericht. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Köln am Freitag auf Anfrage des Tagesspiegels. Diesmal wendet sich die Partei gegen Bestrebungen des Verfassungsschutzes, AfD-Anhänger in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Im Januar hatte die Behörde alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, entsprechende Kontakte zur Partei intern offen zu legen.

Verfassungsschutz sieht mögliche Interessenkonflikte

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll es dem BfV nun untersagt werden, Amtsangehörige nach Mitgliedschaft in der Partei oder privaten Kontakten zu Mitgliedern zu befragen. Die AFD rüge eine Verletzung des Gleichheitsgebots sowie einen Verstoß gegen die staatliche Neutralitätspflicht. Der Eilantrag (Az.: 6 L 830/19) sei im April eingereicht worden, eine Entscheidung sei noch nicht absehbar, hieß es. Das BfV rechtfertigt sich, es handele sich um ein „internes Informationsschreiben“ an die BfV-Belegschaft mit der Bitte, bei möglich erscheinenden Interessenkonflikten das Beratungsangebot der Geheimschutzbetreuung des BfV in Anspruch zu nehmen. „Wir sehen hierin eine rechtswidrige, weil deutlich unverhältnismäßige Maßnahme, die zudem unsere Mitglieder und künftigen Mitglieder abschrecken könnte“, teilte ein AfD-Sprecher mit. Eine „verdachtsunabhängige und anlasslose Anfrage“ allein wegen der Mitgliedschaft sei viel zu weitgehend. Das Amt sei Anfang April abgemahnt und eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Lösung aufgezeigt worden. „Dem hat sich das BfV aber verschlossen“.

Bezeichnung als Prüffall war eine rechtswidrige Sanktion

Das Verwaltungsgericht Köln hatte es dem Amt Ende Februar untersagt, in Bezug auf die AfD zu äußern oder zu verbreiten, diese werde als „Prüffall“ bearbeitet. Eine derartige öffentliche Einstufung sei eine „mittelbar belastende negative Sanktion“. Dennoch wiederholte das Bundesinnenministerium die Einstufung in Antworten auf parlamentarische Anfragen. Die Partei hat auch dagegen eine Klage angekündigt, bisher jedoch noch keine eingereicht

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