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Polizisten bei einer Razzia (Symbolbild).

© dpa

Wegen antisemitischer Hetze im Internet: Mutmaßliche Drahtzieher rechtsextremer „Goyim Partei“ in Berlin festgenommen

Die rechtsextreme „Goyim Partei“ leugnet den Holocaust und verbreitet rassistische Propaganda. Jetzt wurde einer von zwei Rädelsführern in Berlin festgenommen.

Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft sind am Donnerstag zwei mutmaßliche Anhänger der rechtsextremen „Goyim Partei Deutschland" in Berlin und in den Niederlanden festgenommen worden.

Die beiden hätten eine Internetseite betrieben, auf der sie „massenhaft und systematisch rechtsextremistisches Gedankengut" verbreitet hätten, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Es seien dort Texte, Bilder und Videos veröffentlicht worden, in denen der Holocaust geleugnet wurde. Auf den Seiten befand sich den Angaben zufolge „zutiefst herabwürdigende antisemitische Propaganda", die auch Aufrufe zur Tötung jüdischer Mitbürger beinhalte.

Im Zuge der Festnahmen wurden die Wohnungen der Beschuldigten sowie sechs weiterer Anhänger der Vereinigung durchsucht. Von den Maßnahmen waren Berlin, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland sowie Heerlen in den Niederlanden betroffen.

Beide Beschuldigten seien als Administratoren für die Vereinigung tätig gewesen und hätten damit eine führende Rolle eingenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Der in Heerlen festgenommene Fadi J. soll die Vereinigung „Goyim Partei Deutschland“ im August 2016 gegründet haben. Der zweite Festgenommene namens Marcus B. wurde in Berlin geschnappt und habe sich der Gruppe 2018 angeschlossen. 

Sie veröffentlichten hunderte rassistische Internet-Beiträge

Am Freitag soll über eine mögliche Untersuchungshaft für Marcus B. entschieden werden. Für Fadi J. betreibt die Bundesanwaltschaft ein Auslieferungsverfahren, damit der Beschuldigte zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik überstellt werden kann.

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Die beiden hätten zusammen mit anderen Administratoren kontinuierlich mehrere hundert „extrem antisemitische, rassistische und den Nationalsozialismus verherrlichende Beiträge" auf der Internetseite veröffentlicht.

Die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft ergibt sich den Angaben zufolge aus der besonderen Bedeutung des Falles. Die Veröffentlichungen im Internet seien „in hohem Maße geeignet, Zweifel bei den angegriffenen Bevölkerungsgruppen an einem effektiven Schutz ihrer rechtsstaatlich garantierten Freiheiten für Leben, Leib und Eigentum zu säen".

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Vor diesem Hintergrund sei auch mit Blick auf das Ansehen Deutschlands im Ausland eine Strafverfolgung durch die Bundesjustiz geboten. (Tsp, AFP, dpa)

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