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Größere Gruppen in Parks ab Sonntag: Geimpfte und Genesene zählen nicht mehr dazu bei privaten Treffen.

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Weniger Corona-Regeln: Was Geimpfte und Genesene jetzt dürfen – ein Überblick

Geimpfte und Genesene erhalten mehr Freiheiten: Die neue Corona-Verordnung ist in Berlin und in ganz Deutschland in Kraft. Was heißt das für die Betroffenen?

Am Sonntag sind die Erleichterungen für Geimpfte und Covid-19-Genesene bei den Pandemiebeschränkungen in der Corona-Krise in Kraft getreten. Die von Bundestag und Bundesrat zuletzt verabschiedete entsprechende Verordnung ist am Samstag wie angekündigt im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass sich Immunisierte in unbegrenzter Personenanzahl treffen können.

Für sie gelten zudem Ausgangsbeschränkungen wie die nächtliche Ausgangssperre nicht mehr. Wenn sie Kontakt zu Corona-Infizierten hatten, müssen Geimpfte und Genesene auch nicht mehr in Quarantäne. Allgemeine Hygieneregeln wie Maskenpflicht und das Abstandhalten gelten aber auch für sie weiter.

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Mit der Verordnung stellt sich die Frage, ob die geltenden Maßnahmen noch zielführend sind: Gerade für die Polizei wird es schwer, Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperren vernünftig zu kontrollieren, streng genommen müsste sich die Polizei nach 22 Uhr einen Impfpass zeigen lassen von Leuten, die dann noch privat unterwegs sind.

Die neuen Regeln für Geimpfte und Genesene im Überblick:

Private Treffen: Wenn sich nur vollständig Geimpfte oder Genesene treffen, zum Beispiel zum Abendessen, Feiern oder Kartenspielen, geht das künftig in beliebiger Zahl. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht mehr.

Außerdem werden Geimpfte oder Genesene bei privaten Treffen nicht mitgezählt, das heißt: In Regionen wie Berlin mit einer Inzidenz von über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen, wo sich ein Haushalt plus eine weitere Person (plus Kinder bis 14 Jahre) treffen darf, könnten beliebig viele Geimpfte oder Genesene zusätzlich teilnehmen.

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Ausgangssperre: Diese gemäß der Bundesnotbremse ab einer Inzidenz von 100 greifende Maßnahme von 22 bis 5 Uhr gilt für Geimpfte und Genesene nicht. Die könnten sich also zum Beispiel auch zu einem nächtlichen Umtrunk im Park treffen oder eben zu privaten Treffen und danach unbehelligt zur eigenen Wohnung zurückfahren.

„Die Beschränkung des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum nach § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen“, heißt es wörtlich im Gesetzentwurf.

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Nachweispflicht: Um diese Grundrechte wahrnehmen zu können, braucht es für Geimpfte einen Nachweis „hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache auf Papier oder in einem elektronischen Dokument“. In der Regel können Bürger also erst einmal ihren gelben Impfausweis vorlegen.

Zu Beginn der Sommerferien soll eine Impfung dann nicht nur analog mit einem Eintrag im gelben Impfheft nachgewiesen werden können, sondern auch digital auf Smartphones. Das sagte Bundesgesundheitsminister Spahn am Montag. Wer kein Smartphone hat, kann einen Ausdruck der digital lesbaren Impfbescheinigung als QR-Code auf Papier bekommen. Auch bei Verlust oder Wechsel des Smartphones kann das Zertifikat über den ausgedruckten QR-Code erneut ins Handy eingelesen werden.

Dabei muss es sich um eine Impfung mit den in der EU zugelassenen Impfstoffen (Biontech, Moderna, Astrazeneca, Johnson & Johnson) handeln, Sputnik V zählt bisher zum Beispiel nicht. Zudem müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen seien (nur bei Johnson & Johnson genügt eine Impfung).

Als Genesen gilt, wer den Nachweis eines positiven PCR-Tests vorlegen kann, der „mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt“. Wenn die Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, braucht es eine Schutzimpfung (statt in der Regel zwei Dosen). Dann empfiehlt es sich also, sowohl den positiven PCR-Test (zur Not noch einmal beim damaligen Arzt/Labor anfordern) plus Impfpass vorzuzeigen. Intensiv wird auch daran gearbeitet, EU-weit gleiche Regelungen zu treffen, um nicht beim Reisen Chaos zu stiften.

Gleiches Recht wie Getestete: Überall dort, wo es Erleichterungen für Getestete gibt, gelten „Ausnahmen von Geboten und Verboten (…) auch für geimpfte Personen und genesene Personen“. Das wird in vielen Bundesländern wie Berlin auch schon gehandhabt, etwa bei Friseurbesuchen oder Termineinkäufen.

Wenn es aber wieder zu mehr Öffnungen kommt, wird dies sehr relevant. Eine Familie mit zwei Kindern kann dann womöglich so Urlaub in einem Hotel oder einer Ferienwohnung an der Nordsee machen: Falls vollständig geimpft, zeigen die Eltern den Impfausweis vor, die Kinder ein negatives Schnelltestergebnis. Gleiches könnte dann anfangs auch gelten, wenn Museen, Theater, Restaurants (nicht nur die Außengastronomie), Kneipen, Clubs und Fitnessstudios wieder öffnen.

Keine Sonderöffnungen: Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte vor einiger Zeit vorgeschlagen, Geimpften früher als anderen den Besuch von Restaurants oder Kinos zu erlauben. „Wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino sind, können die sich nicht mehr gegenseitig gefährden.“ Doch genau das ist in dem Konzept nun aus Angst vor massivem Unmut bei den Nicht-Geimpften nicht geplant. Sondern der Verordnungsentwurf folgt der Logik: Grundrechte nur für Geöffnetes.

Dagegen regt sich Widerstand: Das Gastgewerbe fordert nun die unmittelbare Öffnung. „Wir erwarten, dass jetzt Hotels, Restaurants und natürlich die Außengastronomie für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete geöffnet werden“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbandes Dehoga, Ingrid Hartges, bei RTL/ntv. Die Branche liege am Boden.

[Mehr zum Thema: Der Weg zum Impftermin in Berlin – Ich möchte mich impfen lassen. Was kann ich tun? (T+)]. 

Keine Quarantäne mehr: Wer aus Gebieten zurück nach Deutschland reist, die als Corona-Risikogebiet eingestuft sind, muss beim Rückflug ebenfalls keinen Test, sondern den Impfnachweis vorlegen. Auch die Quarantänepflicht entfällt. Ausnahme: Die Pflicht „zur Absonderung“ bestehe weiter, wenn es Kontakt gab zu einer Person, die mit einer Virusvariante des Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert ist, „die aus einem Virusvarianten-Gebiet im Sinne der Coronavirus-Einreiseverordnung stammt“.

Die EU-Kommission will nun auch Touristen und anderen Reisenden den Zugang zur EU wieder erleichtern. So sollen auch Menschen aus Ländern mit hohen Corona-Zahlen einreisen dürfen, sofern sie vollständig geimpft sind.

Lambrecht: Sinken die Zahlen weiter, werden zügig weitere Schritte folgen

„Das ist ein ganz wichtiger Schritt hin zu mehr Normalität“, sagte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). „Wenn die Infektionszahlen weiter sinken, werden zügig weitere Schritte folgen.“

Bis man weitgehend auf Maßnahmen und Regeln verzichten könne, müsse der Anteil immuner Menschen in der Bevölkerung deutlich über 80 Prozent liegen, sagte der Präsident des Robert Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler. Auch dann werde es noch Infektionen geben, aber keine Wellen. Er mahnte zu Vorsicht. „Zügig impfen, kontrolliert öffnen“, sagte Wieler.

Mehr als 32 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind inzwischen mindestens einmal gegen Corona geimpft, wie aus RKI-Daten vom Samstag hervorgeht. Vollen Impfschutz haben demnach bislang neun Prozent der Bevölkerung. Neben dem Impfpass soll ein digitaler Impfnachweis gelten, den Arztpraxen und Impfzentren, Apotheken anbieten sollen.

„Man muss aufpassen, dass die Spannung nicht zur Spaltung wird“

Nach Einschätzung des Deutschen Ethikrats wird die Aufhebung von Corona-Auflagen für Geimpfte und Genesene in der Gesellschaft zu Konflikten führen. Ethikratsvorsitzende Alena Buyx sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studentinnen sind nicht geschützt und dürfen weniger. Geimpfte dagegen haben den doppelten Vorteil: Sie sind geschützt und dürfen mehr.“

Damit gebe es ein echtes Solidaritäts- und Gerechtigkeitsproblem mit sozialer Spannung.

„Man muss aufpassen, dass die Spannung nicht zur Spaltung wird“, sagte Buyx. „Ich erwarte von der Politik, dass sie diese temporär ungerechte Situation ernst nimmt, anspricht und gestaltet.“ Es müsse Angebote für diejenigen geben, die ungeimpft weniger Freiheiten hätten. „Man könnte die freiwerdenden Testkapazitäten Familien und jungen Menschen anbieten.“ Auch eine Erhöhung des Impftempos könne zu einer gesellschaftlichen Entspannung beitragen. Es brauche auf jeden Fall „große und kreative Förderprogramme“ für die junge Generation, um die verschiedenen Belastungen und Rückstände zu kompensieren.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident und CDU-Chef Armin Laschet rief voll Geimpfte zu einem „verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Glück“ auf. Sie sollten sich nicht zu überschwänglich verhalten, um Frustration und Neid derer vorzubeugen, die sich noch nicht impfen lassen können.

Die AfD bezeichnete die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene hingegen als „Impfpflicht durch die Hintertür“. Ungeimpfte würden diskriminiert und Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt, sagte der AfD-Abgeordnete Ulrich Oehme.

Der Deutsche Städtetag sieht keine größeren Probleme bei der Umsetzung der Bestimmungen. Es müssten neue Regeln kontrolliert werden. „Das ist aber keine völlig neue Situation“, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy der Deutschen Presse-Agentur. (mit dpa)

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