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Immer wieder kommt des zu illegalen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm.

© picture alliance / Paul Zinken/dpa

Warum das BGH-Urteil ungerecht ist: Nur der Zufall machte einen Raser zum Mörder und den anderen nicht

Harte Bestrafung ist gut. Aber es ist ungerecht, dass der Zufall entscheidet. Gerechter wäre es, wenn beide Fahrer Mörder wären oder keiner. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Im Fall der Kudamm-Raser, deren Rennen mit dem Tod eines Unbeteiligten endete, ist das erste Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch gegen jenen Fahrer bestätigt, der mit weit über hundert Stundenkilometern in den Wagen des Opfers krachte. Mord. Mit lebenslanger Haft wird damit zwingend die härteste Strafe verhängt. Gegen den zweiten Fahrer wird das Landgericht dagegen zum wiederholten Mal neu verhandeln müssen.

Ein denkwürdiges Urteil, das Zuspruch erfahren wird. Jede Berlinerin, jeder Berliner kennt sie, die hyperpotenten Jungmänner, die den Straßenraum unter Aufgabe aller Regeln für PS-Demonstrationen missbrauchen; es ist erbärmlich, es ist widerwärtig, es ist vor allem gefährlich. Stellvertretend für viele wandert jetzt einer lebenslang hinter Gitter. Als Symbol der Abschreckung, könnte man hoffen.

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Möglicherweise trügt die Hoffnung. Ein Wesenszug solcher Jungmänner ist, sich durch überhaupt nichts abschrecken zu lassen. Nicht einmal durch den regelmäßig ohnehin verdrängten Gedanken, ihr Tun könne andere zu Tode bringen. Der Gesetzgeber hat, immerhin, nach dem Geschehen im Winter 2016 illegale Autorennen unter Strafe gestellt. Wer kennt diesen Tatbestand? Wer weiß, welche Strafen drohen? Eben. Rasern ist das alles ohnehin egal.

Die enge Mord-Schablone passte nicht auf diesen Fall

Das führt zu den vielleicht wesentlicheren Fragen: Ist das Urteil gerecht? Ist es der Schuld des Täters angemessen? Eher nein. Denn nun zeigt sich, dass es Zufall war, der einen zum Mörder macht. Wäre das spätere Opfer eine Spur zügiger auf die Kreuzung gefahren, hätte der andere den Wagen vor den Kühler bekommen und ginge jetzt lebenslang in den Knast.

Die enge gesetzliche Mord-Schablone, reserviert für die schlimmste vorsätzliche Untat, passte von Anfang an schlecht auf diesen Fall. Sie wurde, auf öffentlichen Druck, passend gemacht. Gerechter wäre, wenn beide Mörder wären oder keiner.

Es ist gut, dass ein Umdenken einsetzt. Es ist auch richtig, dass eine Todesfahrt wie die am Kudamm hart bestraft wird. Wer in ein Auto steigt, führt potenziell eine Waffe mit sich. Aber Mord, das hieße konsequenterweise auch, als Mordversuch zu strafen, wer vor einem Kindergarten auf achtzig Sachen beschleunigt. Davon mag kaum jemand reden. Dann wären viele Mörder unter uns. So, wie es ist, ist es angenehmer. Es gibt einen Sündenbock.

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