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Ein Volkswagen-Logo am Volkswagen Werk in Wolfsburg.

© dpa

VW-Flieger auf den Caymans: Das Problem der SPD mit Steuerparadiesen

Niedersachsens Jusos wollen, dass der VW-Konzern seine Flugzeugflotte nicht mehr auf den Cayman-Inseln registriert, sondern deutschem Steuerrecht unterwirft.

Weltweit Steueroasen trockenlegen und anonyme Briefkastenfirmen schließen – das hat sich die SPD auf die Fahnen geschrieben. Federführend in den rot-grün regierten Bundesländern ist dabei Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil. Und damit soll er nun nach Ansicht seiner Landes-Jusos doch schon mal vor der eigenen Haustür und gleichzeitig auch 8400 Kilometer Luftlinie von Hannover entfernt anfangen.

Das VW-Aufsichtsratsmitglied Weil möge sich doch bitte dafür einsetzen, dass die bislang auf den Cayman-Inseln registrierte Flugzeugflotte des Autokonzerns dem deutschen (Steuer-)Recht unterstellt werde, fordert der SPD-Nachwuchs in einem Antrag für den Landesparteitag am kommenden Samstag in Braunschweig. Dort will Weil sich als SPD-Landesvorsitzender wiederwählen lassen.

Lion Air Services nennt sich die 100-prozentige Tochter der Volkswagen AG; ein Airbus A 319 sowie sieben Falcon-Geschäftsjets fliegen unter ihrer Flagge Manager, Aufsichtsräte und Ingenieure von Werk zu Werk oder von Meeting zu Meeting. Stationiert sind die Maschinen auf dem Provinzflughafen Braunschweig-Waggum, 15 Autominuten von der Wolfsburger Konzernzentrale entfernt. Doch registriert ist die Flotte in der Karibik südlich von Kuba, auf den zu Großbritannien gehörenden Cayman-Inseln.

Briefkastenfirmen

Die Inselgruppe genießt mit ihren unzähligen Briefkastenfirmen den zweifelhaften Ruf als Steuerparadies und Geldwäschezentrum. „Volkswagen ist seinem Selbstverständnis nach ein anständiger Steuerzahler“, wischt die Staatskanzlei in Hannover jeden bösen Verdacht der Schummelei – zumindest in diesem Bereich – beiseite. Niedersachsen hält 20 Prozent der VW-Anteile, besitzt eine Sperrminorität und stellt mit Weil und Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) zwei Mitglieder im Aufsichtsrat. Diese seien aber zur Verschwiegenheit verpflichtet, wehrt die Regierungszentrale unangenehme Fragen ab. Das Cayman-Konstrukt sei „eine unternehmerische Entscheidung“ von VW, die man nicht weiter kommentiere.

Der Konzern selbst begründet neuerdings die Auslagerung damit, dass die Karibik-Inseln „schnelle und unbürokratische Dienstleistungen im Bereich der Geschäftsfliegerei“, also bei Überflugrechten, garantierten. Zu Zeiten des VW-Patriarchen Ferdinand Piëch führten die Wolfsburger noch Sicherheitsaspekte ins Feld, weil die Führungscrew auf diese Weise unerkannt durch die Welt düsen könne. Auf „steuerliche Effekte“ jedenfalls habe man es niemals abgesehen, heißt es.

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