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Frauke Petry im September bei einer Pressekonferenz.

© dpa

Vorwurf des Meineids: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Frauke Petry

Vor wenigen Wochen wurde ihre Immunität aufgehoben. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry erhoben - wegen Meineids.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry Anklage wegen Meineids erhoben. Der Politikerin wird vorgeworfen, im November 2015 als Zeugin vor dem Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Bereits Ende August hatte der Sächsische Landtag die Immunität Petrys aufgehoben - einstimmig. Auch Petry hatte sich dafür ausgesprochen - denn in einem Verfahren hätte sie die Möglichkeit zu den Vorwürfen öffentlich Stellung zu nehmen.

Die Geschichte, um die sich alles dreht, beginnt im Jahr 2014, bei der Aufstellung der Landesliste für den sächsischen Landtag. Ursprünglich stand auf Platz 14 das AfD-Mitglied Arvid Immo Samtleben. Doch der Landesvorstand beschloss später, ihn wieder von der Liste zu streichen. Samtleben behauptete, er sei gestrichen worden, weil er der Partei kein privates Darlehen geben wollte. Damit sollten die Listenkandidaten den Wahlkampf der AfD unterstützen. Das Darlehen sollte offenbar automatisch in eine Spende umgewandelt werden, sollte der Kandidat ein Landtagsmandat erhalten.

Landgericht Dresden muss entscheiden

Samtleben beschwerte sich - denn wäre er nicht von der Liste gestrichen worden, säße er heute im Landtag. In der Folge beschäftigte sich der Wahlprüfungsausschuss mit der Frage. Bei einer Sitzung im November 2015 wurde auch Frauke Petry befragt. Im Ausschuss gab es Zweifel, dass sich Petry wahrheitsgemäß äußern würde. Die Abgeordneten ließen die Parteichefin daraufhin unter Eid aussagen. Danach stellte unter anderem der Linken-Abgeordnete André Schollbach Strafanzeige. Wegen des Verdachts auf Meineid leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen Petry ein.

Petry hat bei der Befragung durch den Wahlprüfungsausschuss möglicherweise an mehreren Stellen die Unwahrheit gesagt. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich offenbar speziell für einen Sachverhalt: Petry hatte in ihrer Aussage erklärt, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden sollen. "Diese Angaben der Zeugin sollen den Darlehensverträgen widersprechen, wonach ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Dass sich Petry tatsächlich vor Gericht äußern muss, ist aber immer noch nicht sicher: Das Landgericht Dresden muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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