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Chinas Führung, hier beim Volkskongress im März 2019, steht in der Coronakrise in der Kritik.

© picture alliance/dpa

Vorwürfe gegen Peking: Ausbruch am Anfang vertuscht – kann China eigentlich verklagt werden?

Welche Gefahren hat China verschwiegen? Kann das Land rechtlich belangt werden? Die Vorwürfe gegen China und die möglichen Folgen im Überblick.

Seit einigen Wochen feiert Chinas Propaganda die Überlegenheit des eigenen autoritären Systems in der Coronakrise: Das Virus? So gut wie besiegt. Neuansteckungen? Nur aus dem Ausland kommend. Der Rest der Welt? Unfähig, vor allem die USA, die Ausbreitung einzudämmen – und bei Masken und Schutzkleidung angewiesen auf Chinas Großzügigkeit oder zumindest seine riesigen Produktionskapazitäten. 

Dass allerdings Chinas Außenamtssprecher Zhao Lijan ohne ausreichende Beweise erklärte, das Virus könnte auch von der US-Armee nach Wuhan gebracht worden sein – das könnte bei allen Spinversuchen eine Umdrehung zu viel gewesen sein. Denn damit haben auch Theorien neuen Auftrieb erhalten, wonach Sars-CoV-2 künstlich entstanden oder einem Labor entwichen sein könnte.

Die US-Regierung spricht nun von der Möglichkeit, dass das Virus aus einem Labor in Wuhan stammen könnte – und macht die Volksrepublik China für die Ausbreitung des Coronavirus verantwortlich. Auch Entwicklungsminister Gerd Müller sagte, China müsse „vollkommene Offenheit in dieser Weltkrise zeigen – gerade was den Ursprung des Virus angeht“.

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Welche Versäumnisse muss sich China vorhalten lassen?

Spätestens seit dem Überspringen von Sars-CoV-1 von einer Schleichkatze auf den Menschen 2002 und den alljährlichen Debatten um die Gefahr eines Überspringens neuartiger Influenza-Viren (etwa H5N1) von Wildvögeln und Nutz-Geflügel wie Hühnern und Enten musste sich China der Gefahr von Wildtiermärkten und anderen Situationen, in denen Mensch und Wildtier in engen Kontakt kommen, bewusst sein.

Doch im Land gab es weder nennenswerte Einschränkungen des Wildtierhandels noch Bemühungen um hinreichende Hygienevorschriften für Tiermärkte und deren Einhaltung.

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Als Ärzte wie der inzwischen an Sars-CoV-2 gestorbene Li Wenliang Alarm schlugen, als ihnen ungewöhnlich viele Patienten mit schweren viralen Atemwegserkrankungen auffielen, von denen viele mit dem Wuhaner Tiermarkt in Verbindung standen, reagierten die chinesischen Behörden – und zensierten die Ärzte. 

Als sie dann doch Maßnahmen ergriffen und den Tiermarkt in Wuhan abriegelten, um weitere Infektionen zu verhindern, begingen sie einen weiteren schwerwiegenden Fehler: Sie desinfizierten den Markt, ohne vorher ausreichend Proben sowohl von den Marktständen, als auch den Verkäufern zu nehmen.

Daher wird es wohl unmöglich herauszufinden sein, ob Sars-CoV-2 erst auf diesem Markt von einem Tier übersprang, oder ob es womöglich ein Mensch aus einem Dorf in der Umgebung einschleppte, wo enger Kontakt zu Tieren besteht, die mit Fledermäusen oder Pangolinen in Kontakt kommen. In beiden finden sich Coronaviren, die dem Pandemievirus Sars-CoV-2 stark ähneln.

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Kann China rechtlich belangt werden?

Ob mögliche Versäumnisse oder fehlende Transparenz dazu führen, dass China Schadensersatz zahlen muss, ist unwahrscheinlich. Schlagzeilen machten zuletzt Forderungen aus den USA, China im Rahmen staatlicher Haftung wegen seiner Informationspolitik zu verklagen. Die „Bild“ berichtete über einen US-Völkerrechtler, der im chinesischen Verhalten eine Verletzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) erkennt.

Die IGV gelten als das völkerrechtliche Fundament der Pandemiebekämpfung und enthalten ein Bewertungsschema für meldepflichtige Ereignisse. Artikel 6 zufolge sind insbesondere Gefahrenlagen von internationaler Tragweite binnen 24 Stunden bei der (WHO) zu melden. China wird vorgehalten, erst in der zweiten Januarhälfte in die Öffentlichkeit gegangen zu sein.

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China bestreitet jedoch Versäumnisse. Nach einer Mitteilung der chinesischen Botschaft hätten Behörden der WHO bereits Ende 2019 über Fälle von Lungenentzündungen unbekannter Ursache berichtet und am 11. Januar genetische Daten mitgeteilt. Alle IGV-Pflichten seien erfüllt.

Unabhängig vom Sachverhalt wäre zweifelhaft, ob sich solche Ansprüche durchsetzen ließen. Zuständig für Klagen von Staaten gegen andere Staaten auf Basis des Völkerrechts wäre der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Eine allgemeine so genannte Unterwerfungserklärung gegenüber dem Gericht hat China nie abgegeben. Unklar wäre auch die Anspruchsgrundlage. Die Staatenverantwortlichkeit ist völkerrechtlich bisher nicht geregelt, eine Haftung kann nur auf Gewohnheitsrecht gestützt werden. 

Als Anhaltspunkte gelten Entwürfe der UN-Völkerrechtskommission. Wer Völkerrecht verletzt, hat nach Artikel 31 zwar volle Wiedergutmachung zu leisten. Nachzuweisen wäre dafür aber wohl, dass eingetretene Schäden nicht auf dem Virus als solchem, sondern auf etwaige unterlassene Hinweise durch den meldepflichtigen Staat zurückzuführen sind. Die Abgrenzung dürfte in der Praxis kompliziert werden.

Die Völkerrechtslage hindert aber Private nicht, Forderungen an China zu stellen. Aus den USA ist eine Sammelklage von US-Unternehmen an einem Gericht in Nevada bekannt geworden, die damit ihre wirtschaftlichen Schäden gelten machen.

Was ist am Vorwurf dran, dass das Virus aus einem Forschungsinstitut in Wuhan stammen könnte?

Bislang nichts. Es gebe keine Beweise dafür, sagte am Sonntag neben vielen anderen Experten auch die Immunologin Deborah Birx von der Coronavirus Task Force des Weißen Hauses vor der US-Presse. Die Verschwörungstheorie, das Virus sei eine chinesische Biowaffe, also im Labor eigens zusammengesetzt worden, hatten Forscher am 17. März als Mythos entlarvt.

Eine Expertengruppe um Kristian Andersen vom renommierten Scripps Institut im kalifornischen La Jolla untersuchte das Erbgut des Virus und befand im Fachblatt „Nature“: „Unsere Analyse zeigt deutlich, dass Sars-CoV-2 kein Laborkonstrukt ist oder ein absichtlich manipuliertes Virus“. Völlig ausschließen lässt es sich zwar nicht, dass Forscher des Wuhaner Labors, das als eines der modernsten und größten des Landes gilt, an natürlichen Coronaviren aus Fledermäusen gearbeitet haben, und sie versehentlich in die Stadt verschleppten. 

Doch auch dafür gibt es keine Belege. Berichte des US State Departments, es hätte 2018 Bedenken über die Sicherheitsstandards in dem Wuhaner Institut für Virologie gegeben, sind kein Beweis, dass dort mit Sars-CoV-2 oder ähnlichen Viren gearbeitet worden wäre und sie aus dem Labor getragen wurden. Wohl aber gibt es Hinweise, dass Sars-CoV-2 aus bestimmten, im Süden Chinas lebenden Fledermäusen auf natürliche Weise auf den Menschen übergesprungen ist.

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Warum könnte Chinas Einfluss in der WHO die Krise befördert haben?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat sich in der Coronakrise auffallend unkritisch gegenüber China gezeigt, WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesu lobte die Volksrepublik vielmehr für „Transparenz“ und „Professionalität“. 

Zu lange hatte die Organisation den Beteuerungen Chinas geglaubt, wonach eine Übertragung von Mensch zu Mensch nicht bewiesen sei. Taiwan hatte frühzeitig am 31. Dezember vor einer möglichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung gewarnt, zu einem Zeitpunkt als eine Pandemie vielleicht noch hätte abgewendet werden könnte.

Doch Taiwan wird auf Druck Chinas von der WHO nicht anerkannt. Die Volksrepublik, die Taiwan als eigene Provinz betrachtet, hat großen Einfluss in der WHO. Tedros’ Vorgängerin war zehn Jahre lang die Chinesin Margaret Chang, seine Wahl kam mit den Stimmen afrikanischer Staaten zu Stande, die finanziell von China abhängen, und auch in Äthiopien, Tedros’ Heimatland, ist das ähnlich. US-Präsident Donald Trump schimpfte zuletzt, die WHO sei zu „chinazentriert“ und habe in der Krise „völlig versagt“.

Warum sind die USA der Chefankläger Chinas?

Neben dem weltweiten Kampf gegen das Virus wird auch um die Meinungsführerschaft gekämpft: Wer trägt Schuld an der rasanten Ausbreitung, und welches System kann damit am besten umgehen: ein demokratisches oder ein autoritäres? 

Dabei geht es zuvorderst um die Rivalität zwischen den Vereinigten Staaten und China. In seinen drei Jahren im Weißen Haus hat der US-Präsident Donald Trump diesen Konflikt zu einem seiner Lieblingsthemen gemacht, bislang vor allem bezogen auf den Handelsstreit.

Ihn stört es schon lange, dass viele amerikanische Firmen lieber in China produzieren und Jobs in den USA verloren gehen. Das Coronavirus verschärft diesen Konflikt nun: Ob das „Wuhan Virus“, wie Trump es immer wieder nennt, aus einem chinesischen Labor möglicherweise aus Versehen „entwischt“ ist, untersuchen nun die Geheimdienste. 

Dass China zu spät und nicht ausreichend informiert hat, sehen in den USA viele so, nicht nur Republikaner. Aber für Trump ist die Debatte um Chinas Schuld auch eine willkommene Ablenkung von eigenen Fehlern.

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