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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss Gesetze unterschreiben - wenn sie mit der Verfassung vereinbar sind.

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Vorerst keine Unterschrift: Wie der Bundespräsident das Gesetz gegen Hasskriminalität korrigieren lässt

Frank-Walter Steinmeier verteidigt sein Vorgehen – und ist „froh“ über die „einvernehmliche Lösung“

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat seine vorläufige Weigerung verteidigt, das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus zu unterschreiben. Es sei „nicht streitig“, dass bestimmte Normen im Gesetz verfassungswidrig seien, erklärte das Bundespräsidialamt auf Tagesspiegel-Anfrage. Die Regierung habe „nunmehr in Aussicht gestellt, entsprechende Änderungsregelungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundestag einzubringen“. Steinmeier sei „froh“ über diese „einvernehmliche Lösung“, hieß es weiter.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, derzufolge bestimmte Regelungen zur Datenabfrage gegen das Grundgesetz verstoßen, wie sie auch im Gesetz gegen Hasskriminalität enthalten sind. Der Richterspruch kam jedoch zu spät für das laufende Verfahren. Steinmeier setzte daraufhin die so genannte Ausfertigung des Gesetzes aus. Dieser Weg wurde als ungewöhnlich und nach dem Grundgesetz eigentlich unzulässig kritisiert, weil der Bundespräsident aus seiner Sicht verfassungswidrige Gesetze endgültig zu stoppen habe; die Aussetzung sei nur erfolgt, um der Regierung eine Blamage zu ersparen. Das Bundespräsidialamt verteidigte auch diese Maßnahme: „Die Aussetzung der Ausfertigung ist Teil der verfassungsrechtlichen Prüfkompetenz des Bundespräsidenten nach Artikel 82 des Grundgesetzes.“

Das Bundeskriminalamt soll auf Nutzerdaten zugreifen können

Das neue Gesetz gegen Hasskriminalität bestimmt, dass die Betreiber sozialer Netzwerke Hassbotschaften an das Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen, damit sie von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Darunter fallen etwa Morddrohungen, Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen, die Billigung von Straftaten sowie die Verbreitung von Kinderpornografie. Das BKA wiederum erhält die Befugnis, auf Nutzerdaten bei Telekommunikationsunternehmen zuzugreifen.

Eine solche Abfrage zur so genannten Bestandsdatenauskunft hatten die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem Beschluss vom Juli dieses Jahres grundsätzlich beanstandet. In verschiedenen Gutachten, darunter auch einem des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, wurde dargelegt, dass die Entscheidung auch Folgen für das laufende Projekt der Regierung haben müsste. Betroffen ist zudem ein weiteres Gesetz, dass Steinmeier aktuell vorliegt, dort geht es um die Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstes. Auch hier hat Steinmeier die Ausfertigung bis auf weiteres ausgesetzt.

Zuletzt wurden Gesetze im Jahr 2006 gestoppt

In der bisherigen Geschichte der Bundesrepublik hat es nur acht Fälle gegeben, in denen ein Staatsoberhaupt es endgültig abgelehnt hat, ein Gesetz auszufertigen. Zuletzt hatte Bundespräsident Horst Köhler im Jahr 2006 entschieden, das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung sowie das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation auf diesem Weg zu stoppen. Andere Bundespräsidenten zweifelten mitunter an der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, ließen diese aber passieren und machten dies teilweise in öffentlichen Erklärungen deutlich.

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