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Logo der sächsischen Polizei auf einer Polizeiuniform

© Monika Skolimowska/zb/dpa

Update

Vorbild Mecklenburg-Vorpommern: Auch Sachsens Polizei will Nationalität aller Verdächtigen nennen

Laut Pressekodex soll die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen nur ausnahmsweise genannt werden. Die Polizei Sachsen sieht das anders.

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Die Polizei Sachsen wird künftig immer die Nationalität von Tatverdächtigen nennen. Das teilte sie auf Twitter mit. Sachsen ist damit das dritte Bundesland, das so vorgehen will. Hamburg war der Vorreiter, die Polizei des Stadtstaats nennt schon länger die Namen von Verdächtigen.

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Die Polizei Sachsen ergänzte, dass es dafür aber auch Ausnahmen geben werde. Diese gelten vor allem, wenn durch die Nennung der Nationalität Rückschlüsse auf die Identität der Verdächtigen zulasse.

"Bei Kindern und Jugendlichen bedarf es zur Nennung der Staatsangehörigkeit einer besonderen Prüfung des konkreten Einzelfalls sowie des Vorliegens eines besonderen öffentlichen Interesses", heißt es weiter im dem von Landespolizeipräsident Horst Kretzschmar Mitte Januar unterzeichneten Erlass.

Kretzschmar sagte dem Tagesspiegel: "Wir haben uns intensiv mit dem Für und Wider auseinandergesetzt und uns letztendlich für Transparenz und Offenheit entschieden. Es geht der Polizei nicht darum, Vorurteile zu schüren, sondern Mutmaßungen und Fake News aktiv durch Transparenz und Offenheit entgegenzutreten."

Kriminologie-Professor Singelnstein hält Regelung für gefährlich

Die AfD im sächsischen Landtag erklärte, mit dem Erlass werde eine "alte Forderung" der Partei endlich umgesetzt. Der Abgeordnete Torsten Gahler forderte allerdings: "Allerdings fehlt noch die Nennung des Migrationshintergrundes, da viele Migranten mittlerweile deutsche Pässe besitzen."

Dagegen schrieb der Kriminologie-Professor Tobias Singelnstein auf Twitter, er halte die Nennung der Nationalität für falsch und gefährlich. "Sie impliziert einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Staatsangehörigkeiten und Kriminalität. Transparenz und sachliche Debatte über Kriminalität in der Gesellschaft geht anders."

Am Donnerstag hatte auch Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier mitgeteilt, dass die Informationspolitik der Polizei entsprechend geändert werden sollte. Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 1. Februar bei Berichten über Straftaten grundsätzlich mitteilen, welche Nationalität Verdächtige und Täter besitzen.

Wenn ein Tatverdächtiger mehrere Staatsangehörigkeiten habe, würden alle genannt, sagte der CDU-Politiker. In Brandenburg wird sie nach Angaben des Polizeipräsidiums in Potsdam, "wenn sie für den Fall von Relevanz ist". Am Ende müssten Journalisten entscheiden, wie sie mit den Informationen umgingen.

Caffier: Beitrag gegen "Gerüchte und Mutmaßungen"

Die Staatsangehörigkeit werde wertungsfrei und neutral aufgeführt, teilte das Schweriner Innenministerium dazu mit. Grundsätzlich werde künftig die Staatsangehörigkeit von allen Beteiligten aufgeführt, sofern sie der Polizei bekannt sei. Dem Gleichheitsgrundsatz entsprechend schließe das auch die deutsche Nationalität mit ein.

Das Dienstwappen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern.
Das Dienstwappen der Polizei Mecklenburg-Vorpommern.

© Jens Büttner/zb/dpa

Caffier sagte, er habe sich gemeinsam mit der Landespolizei für diese Verfahrensweise entschlossen, da die unterschiedlichen Sichtweisen in den Bundesländern leider nicht zu einer einheitlichen Regelung geführt hätten: "Ich bedauere, dass es da einen Flickenteppich in Deutschland gibt." Die Transparenz in der polizeilichen Berichterstattung sei ein wichtiges Anliegen. Damit könne "eine Verunsicherung auf den Polizeidienststellen endlich beendet werden", sagte Caffier weiter. Die Innenminister der Länder hatten sich im Dezember nicht auf ein bundesweites Vorgehen einigen können.

Für Caffier ist die Maßnahme ein Beitrag gegen "Gerüchte und Mutmaßungen". Gerade bei Straftaten, an denen Migranten beteiligt seien, werde oft der "haltlose Vorwurf erhoben, Behörden verheimlichten bewusst die Herkunft der Tatverdächtigen". Diesem oft rechtspopulistischem Vorgehen werde jetzt entgegengewirkt. Eine solche "transparente polizeiliche Kommunikation" solle das Sicherheitsgefühl der Menschen stärken sowie Fake News und Hass entgegenwirken.

Pressekodex gegen die Nennung von Nationalitäten

Der deutsche Pressekodex sieht vor, dass die Zugehörigkeit von Verdächtigen oder Tätern zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten in der Regel nicht erwähnt werden soll – es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse.

Besonders zu beachten sei, "dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte", steht in der Richtlinie des Presserats. Ein Verbot, die Herkunft von Verdächtigen zu nennen, ist darin nicht enthalten. Journalisten und Redaktionen sind aber verpflichtet, in jedem einzelnen Fall verantwortungsbewusst zu entscheiden.

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