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Hass findet in Netz viele Ausdrucksformen. Am Mittwoch berät das Bundeskabinett über das neue Gesetz gegen Hass im Netz.

© Andrea Warnecke/dpa-tmn

Vor heutiger Kabinettsberatung über Hass im Netz: Grüne fordern Nachbesserungen an Gesetz gegen Hass im Netz

Der Gesetzentwurf sieht eine Zentralstelle zum Melden von Hasskriminalität vor. Die Grünen befürchten eine chronische Überlastung.

Kurz vor der Kabinettsberatung des Gesetzes gegen Hass im Netz haben die Grünen auf Nachbesserungen gedrungen. „Die konkreten Regelungsvorschläge der Bundesregierung sind an zu vielen Stellen nur gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, sagte die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

Mihalic übte Kritik an den Plänen für eine Zentralstelle im Bundeskriminalamt, der Fälle von Hasskriminalität gemeldet werden sollen. Wenn diese neue Stelle nicht chronisch überlastet sein soll, „müssen wir sehr genau festlegen, welche Vorgänge und mutmaßlichen Straftatbestände übermittelt werden müssen“. Zudem müsse der weitere Weg der Ermittlungen an Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften klar beschrieben werden. „Denn das Bundeskriminalamt ist kaum in der Lage, eine Flut von Eingaben abschließend zu behandeln.“

Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beraten wird, sieht vor, dass die Netzwerkbetreiber künftig schwere Straftaten wie Morddrohungen, die Belohnung und Billigung von Delikten sowie Volksverhetzung und Gewaltdarstellungen melden müssen. Bei anderen Delikten wie Beleidigung oder übler Nachrede soll es den Betroffenen überlassen bleiben, ob sie eine Strafverfolgung wünschen.

Zudem sollen bei der Strafzumessung antisemitische Motive des Täters ausdrücklich berücksichtigt werden. Der Strafrechtsparagraf 188 zur üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens wird dahingehend verändert, dass er künftig „Politiker bis hin zur kommunalen Ebene“ schützt, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Darüber hinaus soll zukünftig das medizinische Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes.

Justizministerin Lambrecht hält das Gesetzespaket für unabdingbar

„Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien ist eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Dadurch wird nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen und in Frage gestellt.“ Dies könne „sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückzuziehen“.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält das Gesetzespaket gerade nach der Inhaftierung von zwölf mutmaßlichen Rechtsterroristen für unabdingbar. „Der Fall zeigt erneut, wie Extremisten sich zusammenschließen, um Menschen in unserem Land und unsere Demokratie zu attackieren“, sagte Lambrecht der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ vom Dienstag.

Extremisten würden sich nicht aus dem Nichts radikalisieren, sagte Lambrecht. „Menschenverachtende Volksverhetzungen und Bedrohungen im Netz lassen Hemmschwellen sinken“, so die Ministerin. „Wer im Netz hetzt und droht, wird künftig härter und effektiver verfolgt.“

Nach heftiger Kritik von Datenschützern wurden in dem Gesetzentwurf die Regelungen zur Herausgabe von Passwörtern geändert. Die Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden soll nunmehr lediglich zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten zulässig sein. Die Daten müssen von den Netzwerkbetreibern verschlüsselt gespeichert werden und dürfen auch nur so herausgegeben werden. (AFP)

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