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Etwa 1,3 Millionen Rentner sollen 2021 von der Grundrente profitieren,.

© Stephan Scheuer/dpa

Vor den Beratungen im Bundestag: Sozialminister Heil fordert Anspruch auf Grundrente schon ab Januar 2021

Nach langem Streit kommt der Gesetzentwurf für die Grundrente in den Bundestag. Die Auszahlung wird sich hinziehen - einige müssen wohl bis Ende 2022 warten.

Nach langem Koalitionsstreit wird die Grundrente am Freitag erstmals im Bundestag beraten. Sozialminister Hubertus Heil versicherte, der Rentenzuschlag für Geringverdiener solle pünktlich zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Das sei das Ziel der „gesamten Bundesregierung“, sagte der SPD-Politiker im Deutschlandfunk.

Es könne allerdings wegen „technischer Verzögerungen“ dazu kommen, dass die Leistung erst ein paar Monate später rückwirkend ausgezahlt werde. In Koalitionskreisen hieß es, es könne bis Ende 2022 dauern, bis alle Berechtigten die Grundrente erhielten.

In Kreisen der Unions-Bundestagsfraktion hieß es, über manche Details der Umsetzung werde im parlamentarischen Verfahren beraten. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) hatte am Dienstag mit einer Blockade des Gesetzes gedroht, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt würden.

Von Anfang an umstritten

CDU, CSU und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag zwar auf die Einführung der Grundrente verständigt. Doch wegen Differenzen bei der Ausgestaltung wurde sie zu einem der umstrittensten Projekte in der Wahlperiode.

Für die SPD ist die Grundrente eines der zentralen Vorhaben in der Sozialpolitik. Heil bezeichnet den Rentenzuschlag als die Erneuerung eines Kernversprechens des Sozialstaats, „nämlich Sicherheit zu geben, dass man nach einem Leben harter Arbeit eine deutlich bessere Absicherung hat als allein die Grundsicherung“.

Doch Unions-Politiker warfen Heil von Anfang an vor, mit seinen Gesetzentwürfen über die Absprachen im Koalitionsvertrag hinauszugehen. Mehrere Koalitionsausschüsse beschäftigten sich mit dem Thema. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden im Wirtschaftsflügel der Union wieder Forderungen laut, die Grundrente zu verschieben oder ganz aufzugeben. 

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) wies solche Forderungen scharf zurück. Der Staat gebe jetzt "sehr viele Milliarden" aus. "Wir geben großen Unternehmen Kredite von mehreren Milliarden Euro", sagte Scholz. Und dann komme jemand daher und sage, die Grundrente, die knapp über eine Milliarde koste, könne man nicht bezahlen. "So jemand gehört eigentlich ausgebuht.“

Heils Pläne sehen vor, dass ab 2021 rund 1,3 Millionen Menschen Grundrente erhalten sollen. Vor allem Frauen würden davon profitieren, sagt der Sozialminister, etwa die Frauen in Ostdeutschland, die nach der Wende oft im Niedriglohnsektor gearbeitet hätten und jetzt in Rente gingen.

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Im Einführungsjahr wird der Rentenzuschlag rund 1,3 Milliarden Euro kosten. Unions-Politiker werfen Heil vor, kein seriöses Finanzierungskonzept vorgelegt zu haben. Bezahlt werden soll die Leistung aus Steuergeldern.

Die größte Herausforderung bei der Einführung der Grundrente wird, den Datenaustausch zwischen der Rentenversicherung und den Finanzämtern hinzubekommen. Union und SPD hatten sich darauf verständigt, dass für die Berechnung der Grundrente Vermögen außen vor bleiben sollen, es aber eine Einkommensgrenze geben soll, ab der man keinen Anspruch mehr auf die Leistung hat.

Gleichzeitig verabredeten die Koalitionspartner, dass der Staat die Einkommensprüfung übernimmt. Für die Betroffenen hat das den Vorteil, dass sie die Grundrente nicht beantragen müssen, sondern sie automatisch ausgezahlt bekommen.

Schon vor der Corona-Pandemie hatte die Rentenversicherung Zweifel daran geäußert, dass der Datenaustausch rechtzeitig vor dem Januar 2021 abgeschlossen werden könne. Nun ist der Zeitplan noch wackeliger geworden. Heil brachte deshalb einen „Plan B“ ins Spiel: Nach seinen Vorstellungen soll die Grundrente zum Jahreswechsel in Kraft treten, aber womöglich erst später ausgezahlt werden.

Die Grundrentenbezieher hätten dann denselben Anspruch, müssten nur länger auf ihre Leistung warten. Denkbar wäre, dass zuerst diejenigen Grundrente erhalten, die neu in Rente gehen - und später die Bestandsrentner die Leistung bekommen.

Ähnlich lief es bei der Einführung der Mütterrente, die jahrgangsweise ausgezahlt wurde, weil die Rentenversicherung nicht hinterher kam.

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