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Kein Einzelfall. Gedenken an Oury Jalloh. Der 37-Jährige aus Sierra Leone verbrannte 2005 in einer Dessauer Polizeizelle.

© imago/Christian Schroedter

Von Oury Jalloh bis Achidi John: Polizeigewalt gegen People of Color? Gibt es auch in Deutschland

In Deutschland gibt es Solidaritätsdemonstrationen für George Floyd. Auch hier gibt es immer wieder Fälle von Polizeigewalt gegen Nichtweiße.

Nach dem Tod von George Floyd durch Polizeigewalt in den USA haben auch in Deutschland Tausende ihre Solidarität bekundet und protestiert. Rassismus – nur ein Problem der USA? „Wir wundern uns, dass das hier nicht als unser Thema ankommt“, sagt Sylvie Nantcha. „Etwa eine Million Menschen afrikanischer Abstammung leben in Deutschland und erleben täglich Rassismus.“

Die promovierte Germanistin, die bis 2014 als erste Afrodeutsche für die CDU im Freiburger Gemeinderat und vier Jahre lang im Vorstand der Landespartei saß, ist Bundesvorsitzende des African Network of Germany (TANG).

Mit mehr als hundert anderen Organisationen hat ihr Verein in dieser Woche den Hashtag #beiunsauch gestartet, der dieser Erfahrung eine Stimme geben soll.

Für Deutschland haben antirassistische Initiativen und Vereine in den letzten Jahren mindestens zehn Todesfälle in Polizeigewahrsam, während Polizeieinsätzen oder in staatlichen Einrichtungen gezählt, bei denen die Opfer Nichtweiße waren und bei denen Umstände vermuten lassen, dass ihre Hautfarbe etwas mit ihrem Tod zu tun hatte.

Tod in der Polizeizelle

Allein vier Menschen starben in Polizeizellen. Der bekannteste ist Oury Jalloh. Der 37-jährige aus Sierra Leone hatte sich 2005 angeblich trotz Fesselung in seiner Zelle in Dessau selbst angezündet. Obwohl Brandgutachten dies infrage stellten, führten mehrere Gerichtsverfahren lediglich zu einer Geldstrafe für den Dienstgruppenleiter. Ein rechtsmedizinisches Gutachten, das die Gedenkinitiative für Jalloh in Auftrag gab, stellte 2019 fest, dass er vor seinem Tod massiv misshandelt worden war.

Rosen liegen vor dem Bild von Oury Jalloh am 07.01.2014 am Hauptbahnhof in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt).
Rosen liegen vor dem Bild von Oury Jalloh am 07.01.2014 am Hauptbahnhof in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt).

© Peter Endig/dpa

Im vergangenen Jahr starb der 22-jährige Robble Warsame aus Somalia in einer Ausnüchterungszelle der Polizei in Schweinfurt. Das Ankerzentrum, in dem er in einem Vierbettzimmer lebte, hatte die Polizei alarmiert, nachdem er dort unter Alkohol mit einem anderen in Streit geraten war. Etwas mehr als zwei Stunden nach seinem Abtransport war Warsame tot. Er soll sich mit einer Decke stranguliert haben. Seine Angehörigen sagten aus, sie hätten beim Waschen des Toten Kratzspuren und Blutergüsse entdeckt, aber kein Zeichen von Strangulation.

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Ein Jahr zuvor verbrannte der 26-jährige syrische Kurde Amad Ahmad in seiner Zelle in Kleve. Er war mit einem gesuchten Malier verwechselt worden, obwohl beide lediglich ihr Geburtsdatum gemeinsam hatten. Sieben Wochen vor seinem Tod informierte die Staatsanwaltschaft die Polizei über den Irrtum; Ahmad blieb trotzdem in Haft. Seit Ende 2018 versucht ein Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtags, den Fall aufzuklären. Zu den Toten in Haft muss auch Yaya Jabbi gerechnet werden.

Der 21-Jährige aus Gambia nahm sich im Februar 2016 in einer Hamburger Haftanstalt das Leben. Er war mit weniger als zwei Gramm Marihuana erwischt worden, einer geringen Menge, auf die normalerweise keine Strafe folgt. Jabbi kam dennoch ins Gefängnis.

Tod durch Zwangsmaßnahmen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das zwangsweise Verabreichen von Brechmitteln 2006 als Folter verboten. Zuvor waren daran in Deutschland zwei Männer aus Afrika gestorben, 2001 Achidi John in Hamburg, 2005 Laye-Alama Condé in Bremen.

Beide hatten gedealt; mithilfe des Brechmittels sollte der verschluckte Stoff zum Vorschein kommen. Ebenfalls in Hamburg kam vor einem Jahr der 34-jährige Kameruner William Tonou- Mbobda zu Tode. Er hatte sich wegen psychischer Probleme selbst ins Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) eingewiesen, sich das aber dann anders überlegt. Sicherheitsleute des UKE überwältigten den auf einer Bank Sitzenden und rangen ihn zu Boden. Der herzkranke Tonou-Mbobda starb durch den Angriff.

Im September 2016 starb Hussam Fadl vor der Flüchtlingsunterkunft in Berlin-Moabit. Die Polizei hatte zuvor einen anderen Bewohner festgenommen, dem Übergriffe auf Fadls Tochter vorgeworfen wurden. Als Fadl auf den Wagen der Polizisten zulief, trafen ihn deren Schüsse. Ein Verfahren wurde eingestellt, das Kammergericht erzwang aber dessen Wiederaufnahme.

Zwei Jahre später starb in Fulda der 19-jährige Afghane Matiullah J. Er hatte frühmorgens vor einer Bäckerei randaliert und Steine geworfen. Die eintreffenden Polizisten gaben zwölf Schüsse auf ihn ab, von denen zwei tödlich waren.

Die 39-jährige Arbeitslose Christy Schwundeck starb 2011 in einem Frankfurter Jobcenter. Sie hatte sich geweigert, es zu verlassen, und griff einen eintreffenden Polizisten mit einem Messer an. Seine Kollegin erschoss Schwundeck danach. Das Gericht erkannte trotz abweichender Zeugenaussagen – auch ihres Kollegen – auf Notwehr.

Die Polizei sieht keine Lage wie in den USA

Viele der genannten Fälle sind nicht mit letzter Sicherheit geklärt. Die Polizei verwahrt sich meist vehement gegen den Vorwurf des Rassismus, und Polizisten bekommen vor Gericht oft recht.

„Das ist ja gerade das Problem, dass wir als Bürgerinnen und Bürger wenig Möglichkeiten haben, Erhebungen dazu von den verantwortlichen Polizeidienststellen zu bekommen“, sagt Biplab Basu von der „Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt“ in Berlin.

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Inzwischen gibt es zwar in einigen Bundesländern Beschwerdestellen, aber, so Basu, „nirgendwo können sie eigene Ermittlungen führen“. Meist ist auch die Untersuchung von Vorwürfen gegen die Polizei wieder Sache der Polizei selbst.

Jörg Radek, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht denn auch keinerlei Parallelen zwischen der Lage in den USA und Deutschland. Die gesellschaftliche Anerkennung der Polizei in beiden Ländern sei „nicht miteinander vergleichbar“, sagte er dem Tagesspiegel. Hierzulande gebe es ein starkes Grundvertrauen in den Rechtsstaat und für das Vorgehen von Einsätzkräften „eindeutige Regelungen“, deren Einhaltung sich juristisch prüfen lasse.

„Fast täglich Fälle“

„Wer der Polizei latenten oder strukturellen Rassismus unterstellt, offenbart entweder gravierende Wissenslücken über die Arbeitsweise der deutschen Polizei oder versucht, das aus Sicht der GdP verhältnismäßige Vorgehen der Einsatzkräfte parteipolitisch zu instrumentalisieren“, sagt Radek.

Sylvie Nantcha will, dass der Alltagsrassismus in den Blick genommen wird, von dem ihrer Organisation „fast täglich Fälle“ berichtet werden. „Wir brauchen mehr Daten und Fakten über die Lage von schwarzen Menschen, und wir brauchen eine zentrale Beschwerdestelle, die Daten unabhängig erhebt“, sagt sie.

Dafür müsse das Thema aber erst einmal erkannt werden: „Im Bericht der Bundesregierung zum Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus wird auf 22 Seiten der Rassismus gegen Schwarze Menschen in Deutschland kein einziges Mal erwähnt“, sagt sie. Es sei „schön und gut, wenn sich jetzt viele in Deutschland mit George Floyd solidarisieren.“ Aber auch hier sei die Lage „nicht rosig“.

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