zum Hauptinhalt
Im Fall eines Gasnotstands sollen EU-Staaten nach dem Willen der Europäischen Kommission zum Gassparen gezwungen werden können.

© Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Update

Von der Leyen hält Gasstopp für wahrscheinlich: EU-Kommission will im Notfall Sparzwang für Gas

Die Behörde schlägt vor, die EU solle ihre Gasnachfrage bis März um 15 Prozent senken. Zuerst setzt sie allerdings auf Freiwilligkeit.

Im Fall eines Gasnotstands sollen EU-Staaten nach dem Willen der Europäischen Kommission zum Gassparen gezwungen werden können. Konkret schlug die Brüsseler Behörde am Mittwoch vor, dass verbindliche Reduktionsziele möglich sein sollen, wenn freiwillig nicht genug gespart wird.

Zunächst sollen die EU-Länder freiwillig alles dafür tun, ihren Verbrauch in den kommenden Monaten um 15 Prozent im Vergleich zum Schnitt der vergangenen fünf Jahre zu reduzieren. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte am Mittwoch in Brüssel, dass sie einen kompletten Gaslieferstopp aus Russland in die EU für wahrscheinlich halte.

Ein kompletter Lieferstopp würde von der Leyen zufolge alle EU-Staaten schwer treffen. Zugleich betonte sie, dass die EU die Schwierigkeiten bewältigen könne, wenn sie geschlossen handele.

[Alle aktuellen Nachrichten zum russischen Angriff auf die Ukraine bekommen Sie mit der Tagesspiegel-App live auf ihr Handy. Hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen.]

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben, den Gasverbrauch um 15 Prozent zu senken, noch zustimmen. Voraussetzung für die Einführung von verpflichtenden Einsparzielen wäre, dass mindestens drei Staaten oder die EU-Kommission wegen einer Unterversorgung mit Gas akute Notsituationen befürchten.

Ob und in welchem Umfang Deutschland seinen Gasverbrauch weiter senken muss, um das 15-Prozent-Ziel zu erreichen, war zunächst unklar.

In den ersten fünf Monaten des Jahres war der Gasverbrauch in Deutschland gut 14 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. „Auch bereinigt um Temperatureffekte lag der Gasverbrauch im laufenden Jahr 6,4 Prozent unter dem Wert des Vorjahreszeitraums“, hieß es unter Verweis auf Zahlen des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft.

Einem vorläufigen Entwurf des Notfallplans zufolge, der vor dem Treffen öffentlich wurde, hat die Kommission noch weitere Vorschläge erarbeitet, welche Industrien neben den geschützten Haushalten im Ernstfall noch mit Gas versorgt würden.

Konsequenzen für Verbraucher

Entwürfe des Plans sehen unter anderem vor, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt und mit Klimaanlagen auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden sollen, sofern das technisch möglich ist. Generell werden Verbraucherinnen und Verbraucher, wie auch andere Konsumenten von Gas zum Sparen aufgerufen.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Generell gibt es für den Fall einer Gasnotlage bereits einheitliche Regeln in der EU, die in der sogenannten SoS-Verordnung verankert sind. Diese regelt etwa, welche Kunden in einem Ernstfall noch mit Gas versorgt werden sollen. Haushalte und essenzielle soziale Dienste werden als geschützte Verbraucher besonders behandelt. Sie genießen eine besondere Stellung und ihnen kann von den Mitgliedsländern Vorrang eingeräumt werden.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte bereits deutlich gemacht: Im Falle einer Gasmangellage müssten alle Verbraucher Beiträge zum Energiesparen leisten. Wie dies genau ausgestaltet wird, steht aber noch nicht fest.

Konsequenzen für Unternehmen

Der Entwurf der Kommission vor, dass Unternehmen ihren Gasverbrauch jetzt schon reduzieren, beziehungsweise auf andere Energieträger umsteigen sollen. Dafür könnten Firmen finanzielle Anreize erhalten.

Nach den derzeit geltenden EU-Regeln gilt grundsätzlich die Industrie zum Beispiel in einem Notfall nicht als geschützter Verbraucher und ihre Versorgung würde im äußersten Fall eingestellt. Theoretisch müsste die deutsche Industrie Gas an Haushalte eines Nachbarlands wie Österreich abgeben, falls das Land sich nicht anders versorgen kann und auch Deutschland keine weiteren Vorräte hat.

Mehr zum Thema:

Umgekehrt würden deutsche Haushalte über die Industrie von Nachbarländern versorgt, wenn es zum Äußersten käme. Dies wäre der allerletzte Ausweg und würde wohl nur eintreten, wenn Gas in mehreren Ländern gleichzeitig knapp wird. Die genauen Modalitäten wären dann auszuarbeiten.

Schon jetzt gibt es Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die Regeln halten wollen. So hat Ungarn vergangene Woche einen Notstand ausgerufen und angekündigt, dass es ab August kein Gas und andere Energieträger mehr an andere EU-Länder liefern will. Die EU-Kommission untersucht diesen Schritt gerade. (dpa)

Zur Startseite