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Der Rechtsextremist Sven Liebich in einem Saal des Justizzentrums in Halle.

© dpa/Sebastian Willnow

Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung: Rechtsextremist Liebich zu Bewährungsstrafe verurteilt

Sven Liebich hatte unter anderem Renate Künast und Martin Schulz beschimpft. Nun wurde er wegen Volksverhetzung zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Amtsgericht Halle hat am Montag den Rechtsextremisten Sven Liebich zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Das Gericht folgte weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung gefordert hatte.

Sie warf dem 49-Jährigen Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung und Beschimpfung politisch aktiver Menschen vor, darunter auch die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) und der ehemalige SPD-Vorsitzende Martin Schulz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Er wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt.

Bekannt ist er unter anderem wegen regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht.

Die Hilfsorganisation HateAid und die Grünen-Politikerin Renate Künast begrüßten das Urteil. „Ich bin sehr zufrieden, dass die Systematik der Methode Liebich mit einer deutlichen juristischen Antwort quittiert wird“, sagte Künast, die im Prozess am Amtsgericht Halle als Nebenklägerin aufgetreten war, am Montag. „Der organisierte Rechtsextremismus nutzt Verleumdung gezielt, um Hass gegen politisch unliebsame Menschen zu schüren und sie aus der öffentlichen Debatte und ihrem Engagement zu verdrängen.“ Das Urteil sende eine Signalwirkung an Betroffene von Hass im Netz.

Überfälliges Urteil

Die Geschäftsführerin der Betroffenenberatungsstelle HateAid, die die Nebenklage unterstützte, Anna-Lena von Hodenberg, bezeichnete das Urteil als überfällig. Sie sagte, seit vielen Jahren verbreite Liebich systematisch Hass und Hetze und stelle seine rechtsextremistische Gesinnung regelmäßig offen zur Schau. Mit der Freiheitsstrafe zeige das Gericht endlich deutlich, dass diese Taten ernstzunehmende Konsequenzen haben.

HateAid finanziert nach eigenen Angaben Betroffenen von Digitaler Gewalt und Hatespeech im Netz Anwalts- und Gerichtskosten, um ihnen zu ermöglichen, gegen die Täter vorzugehen. (dpa, epd)

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