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Mehr Rechte für Bundespolizisten wird es vorläufig nicht geben.

© Marcus Brandt/dpa

Veto der Grünen im Bundesrat: Horst Seehofers Reform des Bundespolizeigesetzes gestoppt

Die Bundespolizei sollte mehr Befugnisse bekommen - auch bei Abschiebungen. Doch im Bundesrat gab es dafür keine Mehrheit.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) ist mit seinem Versuch, der Bundespolizei mehr Zuständigkeiten und Befugnisse zu geben, endgültig gescheitert. Zwar warb sein Staatssekretär Stephan Mayer (CSU) am Freitag im Bundesrat nochmals händeringend um Zustimmung zum Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei. Und der Innenausschuss der Länderkammer hatte diese auch empfohlen. Aber im Plenum gingen nicht genügend Hände nach oben. Die nötige Mehrheit von 35 Stimmen kam nicht zusammen. Zuvor war schon ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses durchgefallen. Der Grund: Vor allem die Grünen wollen das Gesetz in der vorliegenden Form nicht. Nun muss die nächste Bundesregierung nach einem Weg suchen, wie das seit 1994 unveränderte Bundespolizeigesetz novelliert werden soll. Ein Knackpunkt: das Recht, Ausländer abschieben zu können.

Aber auch bei der SPD gab es Unmut. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius kritisierte vor allem, dass Seehofer mit seinem Entwurf viel zu sehr in die Kompetenzen der Länderpolizeien habe eingreifen wollen. Zwar sei eine Reform des Gesetzes nötig.

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Aber in vier Punkten geht die Vorlage der Bundesregierung, der der Bundestag schon zugestimmt hatte, laut Pistorius zu weit: dass die Bundespolizei bei der Verbrechensbekämpfung generell gestärkt werden solle statt nur bei der Verfolgung von Vergehen; dass die Befugnisse im Grenzschutz ausgeweitet würden; dass die Bundespolizei auf Ersuchen von Staatsanwaltschaften in der Strafverfolgung tätig werden könne; und dass die Bundespolizei auch mehr Rechte bei Abschiebungen bekommen hätte, zu Lasten der Ausländerbehörden. Das Gesetz von Seehofer sei „mit der legendären heißen Nadel gestrickt und völlig unausgegoren“, sagte Pistorius.

Kein Vermittlungsverfahren

Niedersachsen plädierte, wie auch Bayern, für ein Vermittlungsverfahren, um hier zu Korrekturen zu kommen. Aber die Länder mit Regierungsbeteiligung der Grünen waren wegen deren Veto nicht mit im Boot. Ein Grünen-Parteitag hatte sich gegen eine Zustimmung zu wesentlichen Teilen des Gesetzes gewandt. „Unser Bemühen um eine deutliche Steigerung der Zahl der Rückführungen ist nun vereitelt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Thorsten Frei (CDU). „Das Veto der Grünen trägt klar die Handschrift des linken Parteiflügels, der auch schon beim migrationspolitischen Teil des grünen Wahlprogramms die Feder geführt hat“, fügte er hinzu. Aus Länderkreisen hieß es, Seehofer habe zuletzt kein großes Interesse mehr an dem Gesetz gehabt, weil er es für aufgeweicht halte. Ob die Bundesregierung nun selbst den Vermittlungsausschuss noch anruft, war am Freitag unklar.

Mit dem Scheitern des Gesetzesprojekts im Bundesrat bekommt die Bundespolizei vorerst keine erweiterten Möglichkeiten der Überwachung von Telekommunikation oder Mobilfunkkarten.  Auch eine rechtliche Grundlage für den „finalen Rettungsschuss“ wird es nun vorläufig nicht geben. (mit dpa)

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