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So begann es: Anhänger der islamfeindlichen Pegida-Bewegung demonstrieren am 2016 vor der Frauenkirche in Dresden.

© DPA/Arno Burgi

Verweis auf anhaltende Radikalisierung: Sächsischer Verfassungsschutz stuft Pegida-Bewegung als rechtsextremistisch ein

Der sächsische Verfassungsschutz hält die Pegida-Bewegung für eine „erwiesen extremistische Bestrebung“. Sie ist damit verfassungswidrig.

Der sächsische Verfassungsschutz stuft die fremdenfeindliche Pegida-Bewegung ab sofort als "erwiesen extremistische Bestrebung" ein. Pegida sei inzwischen ein "nicht mehr hinwegzudenkender Bestandteil der rechtsextremistischen Szene", teilte das Landesamt für Verfassungsschutz am Freitag in Dresden mit. Pegida sei nun eine verfassungswidrige Bewegung. Damit werden Protagonisten aus dem Umfeld beobachtet.

Die Bewegung habe anfänglich zwar noch ein "heterogenes Publikum" angezogen, sich im Lauf der Jahre aber eine "immer stärkere rechtsextremistische Ausrichtung gegeben", erklärte der Verfassungsschutz. Pegida habe sich über Jahre ideologisch wie verbal immer weiter radikalisiert.

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"In aller Öffentlichkeit werden unverhohlen Positionen propagiert, die mit dem Wertekanon des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland inkompatibel sind", hieß es. Dazu gehöre, "dass der Parlamentarismus permanent verächtlich gemacht und das Rechtsstaatsprinzip abgelehnt werden". Dazu kämen regelmäßig Beiträge mit juden-, muslim- und minderheitenfeindlichen Inhalten.

Die Behörde verwies zudem auf den Einfluss rechtsextremistischer Organisatoren und Redner bei den Veranstaltungen des Bündnisses, das vor allem mit Demonstrationen in Erscheinung tritt. Damit fungiere die Bewegung wie ein "Scharnier zwischen Extremisten und Nichtextremisten".

Entsprechend würden nun sowohl der Pegida-Förderverein sowie sämtliche extremistischen Protagonisten und Aktivitäten in seinem Umfeld beobachtet, erklärte der Verfassungsschutz. Nicht Gegenstand der Beobachtung seien hingen "friedliche Teilnehmer" der Pegida-Demos. (AFP)

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