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IS-Kämpfer aus einem Islamisten-Video von 2016.

© dpa - Bildfunk

Verwaltungsgericht lehnt Antrag eines Vaters ab: Bundesregierung muss IS-Kämpfer nicht aus Syrien zurückholen

Ein deutscher Islamist soll sich in Syrien aufhalten. Ein Gericht entschied nun, dass in dem Fall deutsche Behörden nicht für seine Rückkehr sorgen müssen.

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Die Bundesregierung muss einen deutschen IS-Sympathisanten nicht zurückholen: Das Verwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag den entsprechenden Antrag eines Vaters ab. Dessen 1992 geborener Sohn war 2014 nach Syrien ausgereist, offenbar um sich den IS-Dschihadisten anzuschließen. Der Vater geht davon aus, dass sein Sohn dort von Kurden inhaftiert worden ist. Das Gericht erklärte, es fehle eine Vollmacht, mit der der Sohn seinen Vater mit dem Prozess beauftragt. Zudem sei der Aufenthaltsort des Sohnes nicht zweifelsfrei bekannt.

Es handelt sich um eine Einzelentscheidung, allerdings: Für viele der mutmaßlich 90 Dschihadisten, die aus Deutschland nach Syrien und in den Irak ausgereist sind, dürften ähnliche Kriterien gelten - wenn Prozessvollmachten und exakte Aufenthaltsorte nicht vorliegen.

Bislang nur vier Kinder deutscher IS-Kämpfer zurückgeholt

Im Sommer hatte Berlins Verwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung jedoch Angehörige von IS-Schergen nach Deutschland zurückholen muss. Mit dem Beschluss wurde das Außenministerium aufgefordert, die Identität dreier minderjähriger Kinder in einem kurdisch-syrischen Flüchtlingslager feststellen zu lassen und die Kinder und ihre Mutter nach Deutschland bringen zu lassen. Deutschland hat bislang nur vier Kinder aus der kurdischen Autonomieregion entgegengenommen.

Die von den kurdisch-assyrisch-arabischen SDF-Truppen bewachte Region wird von den USA unterstützt, die Bundesregierung verweigert aber mit Rücksicht auf die Türkei offizielle Beziehungen nach Nordsyrien. Die kurdisch-dominierte Regionalregierung in der Autonomieregion warnt vor einem Wiedererstarken des „Islamischen Staates“ und einer drohenden Massenflucht gefangener Dschihadisten. Die syrischen Kurden bitten die Heimatländer der circa 12.000 gefangenen IS-Kämpfer seit Monaten, ihre Staatsbürger zurückzuholen. Alternativ könnte die internationale Gemeinschaft ein Sondertribunal vor Ort unterstützen. Die nordsyrische Autonomieregion wird vom Regime in Damaskus nicht anerkannt.

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