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Demonstration der rechtsradikalen Identitären Bewegung in Berlin (Archivbild von 2017)

© dpa/Paul Zinken

Verwaltungsgericht Berlin urteilt: Verfassungsschutz darf Identitäre „gesichert rechtsextrem“ nennen

Juristische Niederlage für die Identitäre Bewegung: Sie scheitert mit einem Antrag gegen die Einstufung „gesichert rechtsextrem“ im Verfassungsschutzbericht.

Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Identitären Bewegung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht zu 2019 zu unterlassen, zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darüber dürfe das Bundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten.

Besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen „Reinheit“ aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Die Gruppierung verletze auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, besonders Muslime, „verbal agiere“ und sie „pauschal diffamiere und verächtlich mache“.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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Im Verfassungsschutzbericht für 2018 wird die Identitäre Bewegung (IBD), die vor allem jüngere Mitglieder hat, als „Verdachtsfall“ geführt. Im Juli 2019 teilte der Verfassungsschutz dann mit, er stufe sie als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein. Die Identitäre Bewegung warnt unter anderem vor einem „Bevölkerungsaustausch“ in Europa. Laut Verfassungsschutz hat sie etwa 600 Mitglieder.

Der Verfassungsschutzbericht 2019 sollte eigentlich an diesem Dienstag in Berlin vorgestellt werden, der Termin wurde abgesagt. (dpa)

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