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Die Ärztin Kristina Hänel apllaudiert 2017 vor dem Amtsgericht in Gießen den Demonstrierenden.

© Boris Roessler/dpa

Verurteilte Ärztin Hänel zur Streichung des 219a: „Ein jahrelanger Kampf geht zu Ende“

Der Entwurf zur Abschaffung des Paragrafen 219a ging heute in die erste Lesung. Kristina Hänel, die dafür einst verurteilt worden war, zeigt sich erleichtert.

Der Entwurf der Bundesregierung, den Paragrafen 219a, der das Werbeverbot für Abtreibungen regelt abzuschaffen, ging heute in die erste Lesung im Bundestag. Die Giessener Ärztin Kristina Hänel hat sich erleichtert über die geplante Streichung geäußert.

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„Es bedeutet, dass ein jahrelanger Kampf für die Informationsrechte Betroffener endlich zu Ende geht“, sagte Hänel am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Am Mittag hatte der Bundestag in einer hitzigen Debatte über den Gesetzentwurf debattiert, der es Ärztinnen und Ärzten wie Hänel künftig erlauben soll, auf ihren Webseiten ausführlicher über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, ohne Strafverfolgung zu riskieren.

Die Allgemeinmedizinerin war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite laut Gericht Informationen zur Abtreibungsmethodik bereitgestellt hatte. „Ich halte es für meine berufliche Pflicht, Patientinnen ausführlich über Methoden, Risiken und Komplikationen aufzuklären. Nur so können sie zu einer informierten Entscheidung finden“, betonte Hänel am Freitag.

Die Ampel-Koalition will den Paragraphen 219a, der zu ihrer Verurteilung geführt hat, aus dem Strafgesetzbuch streichen. AfD und Union wollen den seit Jahren umstrittenen Paragraphen beibehalten. Die Fraktion Die Linke hingegen unterstützt den Antrag, fordert jedoch zusätzlich eine Streichung des Paragrafen 218, der Abtreibungen kriminalisiert. Bis das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist, dauert es noch.

Der Entwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass mit der Streichung des Paragraphen auch das Verfahren gegen Hänel und andere verurteilte Ärztinnen und Ärzte aufgehoben würden. Hänel hatte Anfang 2021 eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung und den Paragraphen 219a eingereicht.

„Ich bin rechtskräftig verurteilte Straftäterin. Die Strafe ist bezahlt“, sagte Hänel. Die Verfassungsbeschwerde liege aber noch in Karlsruhe. Die Ärztin betonte, dass „in hunderten eingestellter Verfahren und in denen, die zu einer Verurteilung geführt haben“, zum Ausdruck gekommen sei, dass Staatsanwaltschaften, Polizei und Richter selbst an der „Sinnhaftigkeit“ von Paragraph 219a gezweifelt hätten.

„Ein Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: 'Tragen Sie dieses Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz'. Das habe ich getan und am Ende wird der Richter wohl Recht behalten, auch wenn er mich verurteilen musste“, erklärte Hänel. (dpa)

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