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Die Verschleierung von Mädchen steht laut Terre des Femmes für die Diskriminierung und Sexualisierung von Minderjährigen.

© Kitty Kleist-Heinrich

Verschleierung: Kopftuchverbot für Mädchen gefordert

Für Terre des Femmes verletzt das Kinderkopftuch die Rechte der Mädchen. Die Plattform change.org weigert sich, die Petition zu verbreiten.

Minderjährigen soll es gesetzlich verboten werden im öffentlichen Raum ein Kopftuch zu tragen. Dies fordert die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes. Die Verschleierung vorpubertärer Mädchen sei ein modernes Phänomen des islamischen Fundamentalismus und ein Verbot schränke die Religionsfreiheit nicht ein. Die Organisation sieht das Kopftuch als eine Kinderrechtsverletzung, da es die körperliche und psychische Gesundheit sowie die sexuelle Selbstbestimmung der Mädchen beeinträchtige.

Kinderkopftuch aus medizinischer Sicht bedenklich

Am Donnerstag stellte Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von Terre des Femmes, die Petition bei einer Pressekonferenz vor. Dabei waren auch Experten aus Wissenschaft, Medizin, Justiz und Politik. „Die Verschleierung von Mädchen ist seit längerer Zeit kein vereinzeltes Phänomen mehr“, sagte Stolle. Verlässliche Zahlen gibt es allerdings nicht. Sigrid Peter vom Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte hält das Kinderkopftuch auch aus medizinischer Sicht für bedenklich. „Durch die Verschleierung kommt es zu einer Minderversorgung mit Vitamin D.“ Zudem machten verschleierte Kinder weniger Sport, da ihre Bewegungsfreiheit durch die Kleidung eingeschränkt werde.

Susanne Schröter, Leiterin des Forschungszentrums Globaler Islam wies auf die fragwürdigen Motive hinter der Verschleierung von Kindern hin: „Das man einer Fünfjährigen schon zuschreibt, Männer sexuell zu reizen, was ja bedeuten würde das diese Männer pädophil wären, sollte eigentlich zu einem Aufschrei innerhalb der muslimischen Community führen.“ Das Kopftuch werde im Koran nicht erwähnt und sei in der Sunna theologisch umstritten. Es gehe zudem mit Regularien einher, die unvereinbar mit der im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichbehandlung der Geschlechter seien.

Abwägung zwischen Grundrechten

Rechtsanwältin Seyran Ates sagte dazu: „Wenn zwei Grundrechte aufeinander stoßen, in diesem Fall Artikel drei und vier, muss eine Abwägung stattfinden, welches sich hinter das andere stellen muss.“ Man brauche gesetzliche Regelungen um gesellschaftliche Verhältnisse zu ändern. Die Anwesenden distanzierten sich von dem Vorwurf, das ein Kopftuch-Verbot rassistisch oder rechtspopulistisch sei. Ethnologin Schröter verdeutlichte, dass sich das Verbot nicht gegen eine pluralistische Gesellschaft richte, sondern gegen eine autoritäre Bewegung, die im Namen der Toleranz auftrete, aber selber nicht tolerant sei. Terre des Femmes äußerte sich in ihrem Thesenpapier ähnlich: Kinder mit Kopftuch würden als Werbeträgerinnen des Islamismus missbraucht.

Im April – als in Nordrhein-Westfalen über ein Kopftuchverbot diskutiert wurde – hatten Gegner bereits eine Petition gestartet, die auf das Recht auf religiöse Selbstbestimmung verweist, und inzwischen 140000 Unterschriften verzeichnet. Auf Twitter läuft unter dem Hashtag „Nicht ohne mein Kopftuch“ eine Kampagne gegen das Verbot.

Change.org will die Petition nicht verbreiten

Terre des Femmes entschied bereits im Mai 2017, sich für das Verbot einzusetzen. Die Petition „Den Kopf frei haben“ wurde im Juni dieses Jahres gestartet und hat Stolle zufolge bisher aber weniger als 10000 Unterstützer. Dies liege auch daran, dass sich die Plattform Change.org weigere, die Petition zu verbreiten, da sie Angst hätte, zu viele Rechte auf ihre Seite zu ziehen. Die Unterschriftenliste sollte ursprünglich im Oktober an das Bundesjustizministerium übergeben werden. Dieser Termin wurde jetzt verworfen, da nicht mehr damit gerechnet wird, in kurzer Zeit die angestrebten 100000 Unterschriften zu sammeln. Zu bekannten Unterzeichnern zählen Sibel Kekilli und Alice Schwarzer.

Rebecca Stegmann

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