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Eine Mitarbeiterin eines Corona-Testzentrums nimmt am Nürnberger Flughafen die Personalien eines Reiserückkehrers aus Cluj in Rumänien auf.

© dpa

Update

Verschärfte Einreisebestimmungen: Vorab-Testpflicht jetzt auch bei Einreise aus Irland

Wer aus einem Land mit einer Corona-Mutation kommt, muss schon vor der Einreise nach Deutschland einen Corona-Test machen. Das gilt jetzt auch für Irland.

Deutschland verschärft angesichts der Corona-Pandemie die Einreisebestimmungen für Menschen, die aus Gebieten mit besonders hohem Risiko oder aus Regionen kommen, in denen Mutationen des Virus besonders stark grassieren. Im Kabinett wurde am Mittwoch ein Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU)  gebilligt, dem zufolge die Testpflicht für Einreisende ausgeweitet wird. Die neue Verordnung soll bereits an diesem Donnerstag in Kraft treten.

In Großbritannien und Südafrika wurden die hoch ansteckenden neue Varianten des Virus besonders häufig registriert. Passagiere aus diesen Ländern müssen bereits seit Anfang Januar vor der Einreise einen negativen Test vorweisen. Auch Irland gilt jetzt als Virusvarianten-Gebiet, für das die verschärften Einreisebedingungen gelten.

Die Testpflicht schon vor der Einreise gilt auch für Personen, die aus so genannten Hoch-Inzidenzgebieten kommen. Dies sind Regionen im Ausland, in denen die Rate der Neuinfektionen bei über 200 pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche liegt.

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Wer aus einem so genannten Risikogebiet - also mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 50 - einreist, muss zudem innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft in Deutschland einen Corona-Test vorweisen. Laut der Neuregelung werden ab 1. März auch alle Einreisenden nach Deutschland durch die Mobilfunkbetreiber per SMS darüber informiert, welche Einreise- und Infektionsschutzbestimmungen hierzulande gelten.

EU-Abgeordnete Bischoff beklagt europäischen Flickenteppich

Zu den geltenden Bestimmungen gehört, dass nach einer Einreise aus einem Risikogebiet eine Quarantänepflicht gilt. Privilegien für Geimpfte soll es nach der neuen Verordnung nicht geben. Das bedeutet, dass die Quarantänepflicht für die betroffenen Einreisenden auch dann gilt, wenn sie bereits geimpft wurden. Zuvor waren in Sachsen-Anhalt Ausnahmen für Personen beschlossen worden, die eine Impfung bereits komplett abgeschlossen haben. 

Die SPD-Europaabgeordnete Gabriele Bischoff kritisierte, dass jeder Staat in der EU bei den Einreisebestimmungen anders verfahre. "Ich halte es für einen Fehler, dass es keine einheitlichen europäischen Regelungen gibt", sagte Bischoff. In Dänemark werden seit dem vergangenen Wochenende nur noch Personen ins Land gelassen, die einen Negativ-Test vorweisen können, der maximal 24 Stunden alt ist. Zudem muss ein triftiger Grund für die Einreise vorliegen.

Ausnahmen für Pendler

Nach den Worten von Bischoff sei die bundesweite Neuregelung zur Einführung einer Testpflicht für Einreisende aus Hochinzidenz-Gebieten offenbar auf den Druck Bayerns hin zu Stande gekommen. Die Abgeordnete forderte, dass Grenzpendler durch die Neuregelung nicht gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus dem Inland diskriminiert werden dürften. Die Verordnung sieht vor, dass Tagespendler von der Testpflicht ausgenommen sind.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält derweil eine Kontrolle der Testpflicht durch die Bundespolizei für machbar. "Es ist möglich, im Rahmen der ohnehin stattfindenden Kontrollen - etwa zwischen Deutschland und Österreich - die Überprüfung der Testpflicht vorzunehmen", sagte Andreas Roßkopf,  der Vorsitzende des GdP-Bezirks Bundespolizei, dem Tagesspiegel.

Zudem habe die Erfahrung mit Flugpassagieren aus Großbritannien gezeigt, dass die Fluggesellschaften aus Kostengründen darauf achteten, dass die Tests vorliegen. Anderenfalls seien die Airlines in der Pflicht, zurückgewiesene Passagiere wieder zurückzubefördern. 

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