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Wolfgang Schäuble (CDU)

© dpa

Verkleinerung des Bundestags: Wolfgang Schäuble ohne Mehrheit

Die Runde der Fraktionen zur Reform des Wahlrechts endet ergebnislos. Der Kompromissvorschlag des Bundestagspräsidenten stößt jedoch auf Ablehnung.

Ein Jahr hat die Runde getagt, eine Einigung gab es nicht. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) ist es nicht gelungen, die sieben Bundestagsparteien bei der Reform des Wahlrechts hinter einer gemeinsamen Lösung zu vereinigen. Das Hauptziel der Reformerrunde lautete: Wie schaffen wir es, dass der Bundestag nicht wieder enorm über seine Normalgröße hinauswächst?

2017 hatte das Wahlergebnis zu einem Parlament mit 709 Sitzen geführt. Die gesetzliche Mindestgröße liegt bei 598 Sitzen. Der Grund: Es gab 46 Überhangmandate, 36 für die CDU, sieben für die CSU, drei für die SPD, weil diese drei Parteien in einigen Ländern mehr Direktmandate holten, als ihnen nach dem Zweitstimmenergebnis überhaupt an Sitzen zustanden. Somit ergab sich, um das Parteienverhältnis nach den Zweitstimmen exakt abzubilden, ein Ausgleichsbedarf von 65 Mandaten.

Das soll sich nicht wiederholen – das ist die Meinung in allen Bundestagsfraktionen. Doch der Weg dahin war so umstritten, dass sich kein allgemeiner Konsens finden ließ. Daher hat Schäuble am Mittwoch in einer letzten Besprechung der Achterrunde einen eigenen Vorschlag präsentiert, der nun den Fraktionsführungen zugeleitet werden soll.

Der sieht vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu verringern, um so zu weniger Direktmandaten zu kommen. Die Regelgröße will Schäuble mit 598 Mandaten halten. Gleichzeitig sollen allerdings bis zu 15 Überhangmandate ohne Ausgleich bleiben, erst wenn deren Zahl höher ist, kämen zusätzliche Ausgleichssitze hinzu. Das bedeutet, dass Schäuble den reinen Parteienproporz aufgibt. Je nach Wahlergebnis kann er also ungefähr in der Größenordnung dieser 15 Mandate verzerrt sein, abhängig davon, welche Partei Überhangmandate bekommt. Nach den aktuellen Kräfteverhältnissen ist es eben vor allem die Union. Sie hätte damit aktuell einen Vorteil (und auch bei der Wahl 2017 hätten CDU und CSU davon profitiert).

SPD: Schäuble ist gescheitert

Das akzeptieren alle anderen Fraktionen nicht. Carsten Schneider, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, stellte am Mittwoch klipp und klar fest: „Entscheidend ist, dass das Wahlrecht die Sitze entsprechend den Stimmverhältnissen nach dem Wählervotum abbildet.“ Mit Wahlrechtsänderungen solle man sensibel umgehen und „in bewährter Weise einen überparteilichen Konsens suchen“. Er bedauere deshalb, dass Schäuble „mit seiner selbst gestellten Aufgabe gescheitert ist“, einen solchen Konsens herzustellen.

„Die SPD strebt weiterhin eine Lösung an und sieht grundsätzlich Chancen für eine Einigung. Die Basis für eine solche Einigung kann allerdings nicht ein Vorschlag sein, der einseitig eine Partei oder Fraktion bevorteilt“, sagte Schneider. Damit ist klar, dass der Schäuble-Vorschlag im Bundestag keine Mehrheit bekommen wird. Jedenfalls nicht in der Form, die am Mittwoch bekannt geworden ist.

Enttäuscht zeigten sich die Vertreter der kleineren Fraktionen. Er sei „fassungslos und sauer“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Stefan Ruppert. Die Union habe am Ende der Kommissionsarbeit „eine knallharte machtpolitische Vorstellung“ geboten. Der Vorschlag, 15 Überhangmandate nicht auszugleichen, sei ein „parteipolitischer Bonus“ zugunsten der Union und zulasten der anderen Parteien. „Die Stimmen für andere Parteien als CDU und CSU sind damit weniger wert als die für CDU und CSU“, sagte Ruppert. Die Union sei nach dem Motto vorgegangen: „Ihr dürft gern kleiner werden, wir aber nicht.“

Grüne, Linke und FDP sind sauer

Britta Haßelmann, die Parlamentsgeschäftsführerin der Grünen, sprach von einem „Déjà-vu-Erlebnis“. In der Tat hatte auch Schäubles Vorgänger Norbert Lammert vor einigen Jahren einen Vorschlag gemacht, der einseitig die Union bevorteilt hätte. Der Wahlrechtsexperte der Linken, Friedrich Straetmanns, sagte nach dem Treffen, das Ziel sei ein Kompromiss gewesen, „der allen ein bisschen wehtut“. Schäubles Vorschlag sei davon aber weit entfernt. Er ließ auch nicht gelten, dass Schäuble und die Union den Vorschlag als verfassungskonform bezeichnet haben.

In der Tat hat das Bundesverfassungsgericht 2012 in einem Urteil erwähnt, dass im bestehenden System der personalisierten Verhältniswahl hingenommen werden könne, dass bis zu 15 Überhangmandate nicht ausgeglichen würden. Daran orientierten sich Schäuble und das wohl hinter dem Vorschlag stehende Bundesinnenministerium. Straetmanns ist jedoch überzeugt, dass Karlsruhe in einem neuen Verfahren zu einem anderen Ergebnis kommen würde.

Einige Dutzend Sitze weniger

FDP, Grüne und Linke hatten sich intern auf ein etwas anderes Modell verständigt, das ebenfalls die Zahl der Wahlkreise auf 270 reduziert, gleichzeitig aber die Mindestgröße des Bundestags anhebt und zudem das bisherige komplexe Sitzzuteilungsverfahren, das eine Vergrößerung begünstigt, vereinfacht – diese drei Schritte hätten eine deutlich dämpfende Wirkung auf die Bundestagsgröße gehabt, ohne den Proporz zu verzerren.

Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums hätte das Schäuble-Modell bei der Bundestagswahl 2017 zu 641 Sitzen geführt. Der Hamburger Wahlinformationsdienst „election.de“ hat exklusiv für den Tagesspiegel das Modell ebenfalls durchgerechnet, wobei natürlich wegen der Wahlkreisneuzuschnitte eine gewisse Schätzungsbreite einzukalkulieren ist.

Demnach käme, legt man statt der 2017er-Wahl einen Schnitt der aktuellen Umfragen zugrunde, im Schäuble-Modell ein Bundestag mit 653 Abgeordneten heraus. Nach dem geltenden Wahlrecht würde man demnach bei 775 Sitzen landen. Haßelmann berichtete am Mittwoch allerdings auch von eigenen Berechnungen der Grünen mit Szenarien, in denen das Parlament auch mit dem Schäuble-Modell wieder mehr als 700 Sitze haben könnte.

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