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Justizministerin Christine Lambrecht.

© Bernd von Jutrczenka/REUTERS

Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht: Lambrecht fordert Länder zu genauen Prüfungen auf

Die Corona-Fallzahlen sinken. Die Ministerin fragt, ob es die Maskenpflicht noch braucht. Das gelte auch für Schulen, da Schüler „besonders betroffen“ seien.

Vor dem Hintergrund sinkender Corona-Infektionszahlen hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dazu aufgefordert, die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht zu überprüfen. "Die Verantwortlichen in den Ländern müssen laufend genau prüfen, ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken", sagte Lambrecht der "Bild am Sonntag". Dies gelte auch für die Schulen, da Schüler "von der Maskenpflicht besonders betroffen" seien.

[Alle aktuellen Entwicklungen in der Coronavirus-Pandemie finden Sie hier in unserem Newsblog. Über die Entwicklungen speziell in Berlin halten wir Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden.]

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist auch am Sonntagmorgen weiter gefallen und lag laut Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) bundesweit bei 17,3 (Vortag: 18,3; Vorwoche: 24,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 1489 Corona-Neuinfektionen. Zum Vergleich: Vor einer Woche hatte der Wert bei 2440 Ansteckungen gelegen. Deutschlandweit wurden den Angaben nach binnen 24 Stunden 18 neue Todesfälle verzeichnet. Vor einer Woche waren es 74 Tote gewesen.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht von Samstagabend bei 0,85 (Vortag: 0,83). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 85 weitere Menschen anstecken. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) ging angesichts der Zahlen weiter als Lambrecht und forderte ein komplettes Ende der Maskenpflicht. „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken. Die allgemeine Maskenpflicht müsste daher bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagt Kubicki der „Bild am Sonntag“.

Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP.
Wolfgang Kubicki, stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP.

© Martin Schutt/dpa

Die Landesregierungen müssten jetzt zügig ihre Verordnungen ändern, sonst würden sie bald von den Verwaltungsgerichten gezwungen, sagte Kubicki. Der Staat solle lieber eine Informationskampagne aufsetzen, die erkläre, wie sich Menschen in U-Bahnen und Menschenansammlungen mit Masken schützen könnten. „Die Eigenverantwortung der Menschen muss wieder zentraler Bestandteil unseres Zusammenlebens werden - nicht die ständige Vorgabe von Verhaltensregeln durch den Staat.“

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Januar sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch FFP2-Masken getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern; regional können weitere Vorschriften gelten.

In Dänemark wird ab diesem Montag die Pflicht zum Tragen einer Maske für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens aufgehoben. Einzige Ausnahme davon bleibt der öffentliche Nahverkehr - dort aber auch nur, wenn man nicht sitzt. (dpa/AFP)

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