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Gedämpfte Stimmung bei der AfD. Fraktionschef Alexander Gauland und Vize Roland Hartwig vor der Fraktionssitzung.

© AFP

Verfassungsschutz: „Prüffall“: Was bedeutet das für die AfD?

Die AfD-Jugend und der „Flügel“ um Höcke werden vom Verfassungsschutz beobachtet, die Gesamtpartei gilt als „Prüffall“. Ein Novum in der Bundesrepublik.

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Es ist sein erster großer Auftritt vor den Medien, da darf etwas Pathos dabei sein. Thomas Haldenwang zitiert am Dienstag im Saal des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung in Berlin demonstrativ Artikel 1 des Grundgesetzes. „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“, sagt Haldenwang, dann beugt er sich ein wenig vor. „Dieser Pflicht bin ich heute nachgekommen“. Der Mann mit dem Bürstenschnitt ist sich offenbar bewusst, dass er nach zwei Monaten als Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) Geschichte geschrieben hat.

Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik hat das BfV eine Partei, die in Bundestag und allen Landtagen sitzt, als „Prüffall“ für eine Beobachtung eingestuft. Und zwei AfD-Gruppierungen, die „Junge Alternative“ und den völkischen „Flügel“, sogar als „Verdachtsfall“ gebrandmarkt. Der 15. Januar 2019 ist offenkundig eine Zäsur.

Ein 450-seitiges Gutachten

Das war noch vor einem halben Jahr kaum vorstellbar. Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen hielt nicht viel davon, das Bundesamt auf die AfD und die sich in ihr tummelnden Nationalisten und Rassisten anzusetzen. Allerdings verständigten sich noch in Maaßens Amtszeit - Haldenwang war damals sein Vize - das BfV und die Landesbehörden für Verfassungsschutz auf eine „Materialsammlung“ zur AfD. Bis Oktober lieferten die Länder dem Bundesamt in Köln ihre Erkenntnisse über die Rechtspopulisten. Das BfV steuerte eigenes Wissen bei, die Materialsammlung wuchs auf 1069 Seiten. Daraus destillierte eine Projektgruppe im BfV, geführt vom Rechtsextremismus-Experten Matthias Weber, ein 450-seitiges Gutachten. Vor einigen Tagen ging es beim Bundesinnenministerium ein, jetzt durfte die Öffentlichkeit das Ergebnis erfahren. Es ist für die AfD, gerade in einem Jahr mit vielen Wahlen, ein Schlag, der nicht zu unterschätzen ist.

Dem BfV lägen „erste tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerichtete Politik der AfD vor“, sagt Haldenwang. Er bezieht sich auf Äußerungen von Parteifunktionären und sonstigen Parteimitgliedern, „die mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar sind“. Das betreffe „sowohl völkisch-nationalistische wie auch muslimfeindliche und andere fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen“. Allerdings seien die Anhaltspunkte „nicht hinreichend verdichtet, um eine systematische Beobachtung, auch unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, einzuleiten“.

„Pauschale Verunglimpfung von Flüchtlingen“

Der AfD bleibt also erstmal erspart, observiert und über V-Leute in den eigenen Reihen ausgespäht zu werden. Auch die Speicherung von Personendaten bleibt aus. Bei einem Prüffall darf der Verfassungsschutz nur öffentlich zugängliches Material sammeln und auswerten - also Ansprachen von Parteichef Alexander Gauland und anderen Funktionären, Einträge von AfD-Leuten in sozialen Netzwerken und ähnliches Material. Dennoch ist die AfD nun amtlich stigmatisiert. Dafür reicht schon der Satz, es gebe Anhaltspunkte für eine Politik der Partei gegen die demokratische Grundordnung. Doch das ist nicht alles.

Das BfV stuft die AfD-Gruppierungen „Junge Alternative (JA)“ und „Der Flügel“ härter ein, als „Verdachtsfall“. Haldenwang äußert sein Verdikt zu beiden mit denselben Worten. Es lägen „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine extremistische Bestrebung handelt“. Die JA respektiere nicht die Menschenwürde als obersten Wert der Verfassung.  Haldenwang hält dem AfD-Nachwuchs eine „pauschale Verunglimpfung von Flüchtlingen“ vor, die als „Messermigranten“ und als „testosterongesteuert“ bezeichnet würden. Außerdem werde der Parlamentarismus verächtlich gemacht, das Gewaltmonopol des Staates und die „Rechtsbindung der Verwaltung“ missachtet. Haldenwang klingt, trotz professioneller Beherrschung, empört.

Umsturzfantasien

Ein ähnliches Bild beim „Flügel“. Der BfV-Präsident bescheinigt der Truppe um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke nicht nur, die von Migranten ausgehende Kriminalität werde „krass überzeichnet“. Es kommt auch der Vorwurf, beim „Flügel“ werde der „historische Nationalsozialismus immer wieder verharmlost“. Haldenwang erwähnt zudem Parolen wie „danach kommt nur noch ,Helm auf‘“, als Beleg für Umsturzfantasien im Umfeld Höckes.

Der „Flügel“ galt innerhalb der AfD von Anfang an als Rechtsaußen-Strömung. Er entstand 2015. Damals wuchs die die Frustration bei den AfD-Nationalisten, weil Parteigründer Bernd Lucke ihnen keinen Raum in der AfD einräumte. Björn Höcke brachte die „Erfurter Resolution“ in die Partei ein, erdacht von seinem Vertrauten, dem Rechtsintellektuellen Götz Kubitschek. Hunderte unterzeichneten die Resolution, es war die Keimzelle des „Flügels“. Von ganz rechts trug er damals dazu bei, Lucke zu stürzen. Beim jährlichen Kyffhäuser-Treffen des „Flügels“ zeigt sich regelmäßig, wie groß die Anhängerschaft der Gruppierung auch unter den Spitzenpolitikern der Partei ist.

Dem „Flügel“ gehört auch der brandenburgische AfD-Chef Andreas Kalbitz an. Er gilt als einflussreicher Strippenzieher in der Gruppierung und hat mehrere rechtsextreme Bezüge in seiner Vergangenheit. Der ehemalige Fallschirmjäger nahm 2007 an einem Lager der rechtsextremen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) teil und leitete bis 2015 einen von Nazis, SS-Offizieren und NPD-Funktionären gegründeten Kulturverein. Kalbitz, der auch Vorsitzender der AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag ist, beschäftigte in der Vergangenheit ein ehemaliges NPD-Mitglied und einen HDJ-Funktionär.

Stigmatisierung dürfte zunehmen

Für JA und Flügel bedeutet die Einstufung als „Verdachtsfall“, dass sie anders als die Gesamtpartei auch mit einer klassisch nachrichtendienstlichen Beobachtung durch das BfV rechnen müssen. Die Behörde dürfte V-Leute anwerben, Personen observieren, und vor allem: die Daten von Aktivisten bei JA und Flügel können vom Bundesamt gespeichert werden.

Die Beobachtung von JA und Flügel dürfte allerdings auch für die AfD insgesamt problematisch werden. Der Nachwuchs sowie Höckes Anhang sind nicht eindeutig von der Gesamtpartei zu trennen. Womit die Stigmatisierung als eine zumindest extremismusgefährdete Partei noch zunimmt. In einem Jahr mit einer Europawahl, neun Kommunalwahlen und vier Landtagswahlen, darunter drei im Osten.

Kurz nach dem Haldenwang-Auftritt treten die AfD-Fraktionschefs Alexander Gauland und Alice Weidel vor die Presse. Als „Wettbewerbsverzerrung“ bezeichnet Weidel die Entscheidung des Verfassungsschutzes. Aus ihrer Sicht zeigt die Einstufung zum „Prüffall“, dass der Verfassungsschutz nichts gegen die AfD in der Hand habe. Die Partei will sich juristisch gegen die Entscheidung wehren.

An den Gesichtern der umstehenden Fraktionsmitglieder lässt sich ablesen, dass es Sorgen gibt. In der Partei befürchten einige, dass der Schritt des Verfassungsschutzes weitreichende Konsequenzen haben könnte - nicht nur was die anstehenden Wahlen betrifft. Mitglieder könnten austreten, Neu-Mitglieder ausbleiben, Spenden versiegen. Die Möglichkeiten für eine Koalition mit der CDU in den Ost-Bundesländern sind noch kleiner als zuvor.

Nach Chemnitz wurden die Rufe nach dem Verfassungsschutz lauter

Gerade unter vergleichsweise gemäßigten Funktionären gibt es die Ansicht, dass man die Entscheidung des Verfassungsschutzes hätte verhindern können. Stärker in den Fokus nahm der Verfassungsschutz die AfD bereits nach den Protesten in Chemnitz. Vertreter von AfD und dem fremdenfeindlichen Pegida-Bündnis waren bei einem Trauermarsch gemeinsam durch die Innenstadt marschiert – der Landes- und Fraktionschef der AfD in Thüringen, Björn Höcke, Seite an Seite mit dem Pegida-Anführer Lutz Bachmann.

Mehrere Landesämter für Verfassungsschutz wurden in Sachen AfD aktiv: In Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen beobachten die Landesämter die Junge Alternative (JA), die Jugendorganisation der AfD - wegen ihrer Verbindungen zur völkischen „Identitären Bewegung“. Der Thüringer AfD-Landesverband unter Björn Höcke wurde vergangenes Jahr ebenfalls zum „Prüffall“ erklärt.

Die AfD-Spitze bemühte sich angesichts einer drohenden Beobachtung um Mäßigung. Hinter vorgehaltener Hand war von moderateren Parteifunktionären zu hören, in der AfD sei bei rechtsextremem Entgleisungen zu lange weggeschaut worden. Der AfD-Bundesvorstand setzte eine Arbeitsgruppe ein. Aufgabe: Parteiausschlussverfahren im Blick behalten und die Mitglieder darüber informieren, welche Äußerungen inakzeptabel sind. Zudem sollte die Arbeitsgruppe eine gerichtliche Auseinandersetzung vorbereiten.

Höcke nannte Angst vor Verfassungsschutz „politische Bettnässerei“

Gerade bei radikaleren AfD-Mitgliedern und Funktionären sorgte das Vorgehen der Parteispitze für Unmut. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe wurden bezeichnet als „Inquisition“ und „Stasi“. Björn Höcke nannte die Angst vor dem Verfassungsschutz im vergangenen November „politische Bettnässerei“.

Dass die AfD nun insgesamt als „Prüffall“ gilt, dazu haben wohl rassistische und radikale Entgleisungen von AfD-Mandatsträger in ganz Deutschland beigetragen. Da ist zum Beispiel der AfD-Bundestagsabgeordnete Gottfried Curio, der den in der AfD mittlerweile populären Spruch prägte „Masseneinwanderung heißt Messereinwanderung“ und der Vollverschleierte bezeichnete als „Sack, der spricht“. Oder der Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz, der forderte, die Wiedereinführung der Todesstrafe zu diskutieren, zur Abschreckung vor illegaler Einreise; oder der sächsische Bundestagsabgeordnete Jens Maier, der immer wieder für Schlagzeilen sorgte, indem er die NPD lobte sowie vor der „Herstellung von Mischvölkern“ in Europa warnte.

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