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Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei einer Pressekonferenz Anfang Juli.

© Fabian Sommer/dpa

Vereinigungen rechnen Corona-Tests weiter ab: Lauterbach einigt sich mit Kassenärzten im Bürgertest-Streit

Ursprünglich hatten die Kassenärzte die Abschaffung der Tests gefordert. Nun gelingt ein Kompromiss. An den neuen Vorschriften ändert sich allerdings nichts.

Im Streit über die Abrechnung der sogenannten Bürgertests hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine Einigung erzielt.

Wie das Gesundheitsministerium und die KBV am Montagabend mitteilten, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin die Abrechnungen der Testzentren entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen.

Die neue Einigung sieht vor, dass danach die Daten an den Bund weitergegeben, die Tests und Ergebnisse auf Plausibilität überprüft und Auffälligkeiten an die Ordnungsbehörden der Kommunen gemeldet werden.

An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts, betonten beide Seiten. Die bislang für alle kostenlosen Bürgertests gibt es seit Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen wie Kinder bis fünf Jahre, Schwangere oder Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher ohne Zuzahlung.

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Im Normalfall muss für einen Schnelltest nun eine Selbstbeteiligung von drei Euro gezahlt werden. Wer Anspruch worauf hat, wurde in der Coronatestverordnung festgelegt.

Harsche KBV-Kritik im Voraus

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die für die Abrechnung der Tests zuständig ist, hatte die Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, die Bürgertests künftig nicht mehr abzurechnen und auszuzahlen.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten „nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können“, hieß es in einem Brief Lauterbach.

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KBV-Chef Andreas Gassen hatte sogar eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. „Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden“, sagte er der „Bild“-Zeitung. „Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null.“

[Lesen Sie auch: Unsichere Bürgertests: Welchen Corona-Abstrich benutzt Ihr Testzentrum? (T+)]

Am Montag erklärte die KBV nun, nach der Einigung mit Lauterbach sei nun „geklärt“, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssten.

Entscheidend sei, dass sie „für Betrugsfälle, denen falsche oder gefälschte Angaben von Getesteten oder Teststellen zugrunde liegen, weder verantwortlich sind noch dafür im Nachhinein verantwortlich gemacht werden“.

Lauterbach teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüften weiterhin die Abrechnung. „Auffälligkeiten der Testergebnisse werden aber nachgelagert bewertet. Betrug mit Bürgertests darf sich nicht mehr lohnen.“ (dpa, AFP)

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