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Hubertus Heil (SPD) glaubt nicht an eine generelle Auskunftspflicht von Beschäftigten aus.

© Imago/Bildgehege

Update

Verdi kündigt Widerstand an: Regierung prüft Firmenanspruch auf Impfauskunft – Heil skeptisch

Die mögliche Abfrage des Impfstatus durch Arbeitgeber spaltet die Bundesregierung. Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich, wie die Union, dafür aus.

Die Bundesregierung prüft die Einführung eines Rechtsanspruchs für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf Auskunft von Beschäftigten über deren Impfstatus. „Wir prüfen das“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin. „Es gibt Argumente dafür und dagegen.“ Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sagte: „Die Gespräche dazu laufen.“

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) tendiert nach eigenen Worten dazu, das Infektionsschutzgesetz so zu ändern, dass Arbeitgeber in den nächsten sechs Monaten nach dem Impfstatus der Beschäftigten fragen dürfen.

In der kommenden Woche soll das Infektionsschutzgesetz im Bundestag behandelt werden. Geplant ist dann die abschließende Beratung des Vorhabens, nach dem die Corona-Schutzmaßnahmen künftig an der Auslastung der Krankenhäuser ausgerichtet werden und nicht mehr an der Zahl der Neuinfektionen (Inzidenz). Ob auch die Frage eines Auskunftsrechts für Unternehmen dann auf die Tagesordnung kommt, blieb offen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil geht nicht davon aus, dass es eine generelle Auskunftspflicht von Beschäftigten zum Impfstatus geben. Das sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in der ARD.

Verdi: Auch für Gastro-Beschäftigte weiter 3G

Die Gewerkschaft Verdi hat Widerstand gegen einen möglichen Rechtsanspruch für Arbeitgeber auf Auskunft über den Impfstatus von Beschäftigten angekündigt. „Wir werben dafür, dass sich Beschäftigte impfen lassen, es darf aber keine Impfpflicht durch die Hintertüre geben“, sagte Verdi-Chef Frank Werneke am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

„Für Beschäftigte darf nicht aus „3G“ einfach „2G“ gemacht werden. Das stößt auf unseren entschiedenen Widerstand.“ Die Möglichkeit etwa, Zugang zu Innenräumen durch Vorlage eines negativen Tests zu erhalten, dürfe nicht ausgehebelt werden. Die Tests seien dabei weiter durch die Arbeitgeber zu finanzieren.

„Auch in Bereichen wie der Gastronomie, Kinos oder Clubs muss für die Beschäftigten weiter „3G“ gelten, selbst wenn einzelne Länder hier „2G“ vorschreiben“, forderte der Gewerkschaftsvorsitzende. „Denn es ist ein Unterschied, ob man freiwillig zu einer Kulturveranstaltung geht oder ob man dort arbeitet. Das gilt im Übrigen auch für Kitas“, sagte Werneke.

Kabinett verlängert Arbeitsschutzverordnung

Das Kabinett verlängerte am Mittwoch die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die zudem ergänzt wurde. Arbeitgeber müssen künftig Mitarbeiter während der Arbeitszeit freistellen, wenn sich diese impfen lassen wollen. Umstritten ist in der Bundesregierung aber, ob Arbeitsgeber fragen dürfen sollten, ob Mitarbeiter geimpft sind. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes machte dazu Kompromissvorschläge.

„Wir brauchen jetzt eine deutliche Steigerung der Impfquote“, sagte Heil. „Die angelaufene vierte Welle kann nur durch mehr Impfungen gebrochen werden.“ Deswegen sei die Arbeitsschutzordnung noch einmal ergänzt worden.

Arbeitgeber müssten nun Mitarbeiter auch über Risiken einer Covid-19-Erkrankung und Impfmöglichkeiten informieren. Die Verordnung tritt am 10. September in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. November. Sie ist an die Feststellung der epidemischen Lage gekoppelt.

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Heil betonte, Mitarbeiter hätten ihren Arbeitgebern gegenüber bei sensiblen Gesundheitsdaten keine generelle Auskunftspflicht. „Das Arbeitsrecht jedenfalls gibt das nicht her“, sagte er. Notwendig seien pragmatische Lösungen.

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So könnten an Arbeitsplätzen mit hohem Ansteckungsrisiko wie in Krankenhäusern oder Gefängnissen die 3G-Regeln – der Nachweis, ob jemand geimpft, genesen oder getestet ist – ähnlich wie in Restaurants eingeführt werden. Dafür sei in der Regierung aber Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuständig.

Die Arbeitgeber pochen darauf, ihre Mitarbeiter zum Impfstatus fragen zu wollen, um effektivere Schutzmaßnahmen in Büros und Fabriken organisieren zu können. Hier müsse es eine klare rechtliche Grundlage geben, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter. Der Bundestag könne dies schon nächste Woche schaffen, zeitlich befristet für die Pandemie.

Datenschutzbeauftragter hält Kompromiss für möglich

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält einen Kompromiss für möglich. Im Deutschlandfunk plädierte der SPD-Politiker dafür, dass ein Arbeitgeber nur allgemein abfragen dürfe, ob ein Beschäftigter eines der beiden Kriterien erfülle – geimpft oder genesen. Dies könne zudem zeitlich begrenzt werden.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers nur in Ausnahmefällen für vertretbar. „Gesundheitsdaten von Beschäftigten sind besonders sensibel, dazu gehört auch die Frage einer Impfung gegen das Coronavirus“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

© Britta Pedersen/dpa

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) ist dagegen offener: „Für mich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass es im betrieblichen Arbeitsprozess zur Sicherstellung der betrieblichen Arbeitsfähigkeit ein solches Auskunftsrecht geben soll. Dafür werde ich mit in der Bundesregierung einsetzen.“

Und auch die meisten Menschen in Deutschland sind dafür, dass Arbeitgeber wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind. 56 Prozent der Deutschen teilen diese Meinung, 19 Prozent sind dagegen, wie eine Umfrage des Instituts YouGov ergab, deren Ergebnisse der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen. 18 Prozent sagen, dass dies auf die Arbeitssituation ankomme. 7 Prozent machen keine Angabe.

Dass Arbeitgeber ihrer Meinung nach wissen dürfen, ob ihre Mitarbeiter gegen das Coronavirus geimpft sind, sagen Anhänger von CDU/CSU am häufigsten (70 Prozent). Dass es auf die Arbeitssituation ankomme, sagen Anhänger der FDP mit 28 Prozent am häufigsten. (Reuters, dpa)

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