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Blumen und Kerzen am Tatort, wo ein 35-jähriger Deutscher bei einer Messerattacke getötet wurde.

© Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Verdächtiger Iraker: Aktenfehler verhinderte Abschiebung eines Verdächtigen im Fall Chemnitz

Innenminister Seehofer hat bereits Behördenfehler im Zusammenhang mit dem Tatverdächtigen eingeräumt. Jetzt bestätigt das Ausländeramt, es habe eine Frist nicht beachtet.

Ein Aktenfehler in der Chemnitzer Ausländerbehörde verhinderte vor zwei Jahren einem Bericht zufolge die Abschiebung eines Tatverdächtigen im Fall Chemnitz. So sei die Behörde zwar im Mai 2016 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) über die Abschiebefrist bis November informiert worden, diese Frist sei aber nicht in die Akte übertragen worden, bestätigte ein Behördensprecher der "Bild am Sonntag".

Es sei daher von einer Frist bis August ausgegangen worden. Weil die Zeit aber zu knapp war, seien die Vorbereitungen für eine Abschiebung am 21. Juli 2016 eingestellt worden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CDU) hatte bereits vor einigen Tagen Behördenfehler im Zusammenhang mit einem mutmaßlich irakischen Tatverdächtigen eingeräumt. Der Mann hätte 2016 nach Bulgarien abgeschoben werden können, wo er zuerst einen Asylantrag gestellt hatte. Seehofer zufolge gab es Verzögerungen und Fehler bei der Kommunikation zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und dem Bamf. Auch waren die von dem Mann bei der Anhörung im Asylverfahren vorgelegten Dokumente "Totalfälschungen".

Der mutmaßliche Iraker und ein mutmaßlich aus Syrien stammender Tatverdächtiger werden der Tötung eines 35-jährigen Mannes in Chemnitz verdächtigt. Das Tötungsdelikt hatte zahlreiche Demonstrationen auch rechter Gruppen in der Stadt nach sich gezogen. Nach einem weiteren Tatverdächtigen wird noch gefahndet. (AFP)

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