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Alexander Gauland, Fraktionsvorsitzender der AfD.

© Michael Kappeler/dpa

Verdachtsfall-Einstufung bleibt vorerst verboten: Damit hat der Verfassungsschutz der AfD leider Recht gegeben

Das Bundesamt ließ durchsickern, was es als Geheimnis hüten sollte. Solche Tricks macht die Justiz nicht mehr mit. Man hätte es wissen können. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Geheimdienste kochen auch nur mit Wasser. So dürfte das Bundesamt für Verfassungsschutz überrascht gewesen sein, in welcher Schärfe ihm das Kölner Verwaltungsgericht sein Vorgehen in Sachen AfD-Einstufung übel nahm. Hatte man es nicht gemacht wie stets?

Offiziell wird auf Anfragen geschwiegen, doch man kann ja, leider, wenig dafür, wenn Journalisten dank guter Kontakte trotzdem alles erfahren.

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So war Anfang März überall zu hören, zu sehen und zu lesen, was das Bundesamt entsprechend einer Stillhaltezusage eigentlich wie ein kleines Staatsgeheimnis zu schützen hatte und zumindest vorerst nicht hätte bekannt geben dürfen: dass es die Schurkenpartei als Verdachtsfall extremistischer Bestrebungen führt.

Doch der alte Trick zog diesmal nicht. Die Dritte Gewalt erwies sich als aufgeweckt und hielt dem Verfassungsschutz ein im Prinzip groteskes Versagen vor; wenn es nicht sogar kalkuliert war, dass die Nachricht durchsickern konnte.

Innenminister trägt volle Verantwortung

Das Bundesamt wurde dabei ertappt, wie es mit seiner gesetzlichen Aufgabe politisch Einfluss nimmt, und zwar hintenrum. Leider bestätigt solches Handeln zentrale Vorwürfe der AfD, man wolle den Verfassungsschutz gegen sie instrumentalisieren.

Das ist das eigentliche Ärgernis, für das nicht zuletzt der Bundesinnenminister die volle Verantwortung trägt.

Dass nun darauf verzichtet wird, gegen den Kölner Beschluss mit einer Beschwerde vorzugehen, ist daher folgerichtig. Im weiteren Verfahren wäre aufzuklären gewesen, wo die undichten Stellen waren und warum Horst Seehofer und Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang so wenig unternahmen, um diese abzudichten. Mit anderen Worten: Eine Fortsetzung der Peinlichkeit.

Verständlich, dass die auf Regierungsseite Beteiligten sich das ersparen wollten. Zudem war absehbar, dass die AfD auch in zweiter und in diesem Fall letzte Instanz obsiegt hätte. Nun muss darauf gewartet werden, was das Kölner Verwaltungsgericht im parallel laufenden Eilverfahren zur Einstufung entscheidet. Spätestens jetzt ist klar: Die nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist kein Selbstläufer. Der Bundesregierung und den sie tragenden Parteien sollte das Geschehen eine Warnung sein.

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