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WikiLeaks-Gründer Julian Assange bei seiner Verhaftung in London

© Henry Nicholls / REUTERS

Verdacht der Vergewaltigung: Schwedische Staatsanwaltschaft beantragt Haftbefehl gegen Assange

Dem Wikileaks-Gründer Julian Assange wurde vor Kurzem das politische Asyl entzogen. Nun droht ihm ein Verfahren in Schweden.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt. Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen, um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen. Das teilte die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Montag mit.

Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar. Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wiederaufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt.

USA stellten offiziell einen Auslieferungsantrag

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.

Assange ist in Großbritannien wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag. Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher der beiden Punkte wichtiger sei, erklärte Persson. (dpa)

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