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Bekannt ist die Umwelthilfe, weil sie Diesel-Fahrverbote vor Gericht durchgesetzt hat.

© Andreas Arnold/dpa

Verband darf weiterhin abmahnen: Bundesgerichtshof sieht keinen Rechtsmissbrauch bei Umwelthilfe

Eine Einnahmequelle der Umwelthilfe sind Abmahnungen gegen Unternehmen, die gegen Umweltauflagen verstoßen. Diese Praxis ist nach einen BGH-Urteil rechtens.

Die Deutsche Umwelthilfe kann weiter als Verbrauchschutzverband abmahnen und klagen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag in Karlsruhe, dass der Verband eine Klagebefugnis habe und kein Rechtsmissbrauch vorliege. In dem Verfahren ging es nicht um die Klagen der Umwelthilfe auf Diesel-Fahrverbote in Städten.

Vielmehr wurde grundsätzlich das Klagerecht der Organisation im Verbraucherrecht bestritten. Mit der Entscheidung des BGH, der dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart folgte, ist die Klage des Autohändlers endgültig erfolglos.

Das war zu erwarten und es ist auch richtig. Die Umwelthilfe übernimmt hier die Aufgaben des Staates. Das ist der eigentliche Skandal, dass der Staat nicht in der Lage ist selbst das Einhalten von Regelungen zu kontrollieren.

schreibt NutzerIn palmenboy

Geklagt hatte ein schwäbischer Autohändler. Er wirft der Umwelthilfe vor, es bei ihren Klagen unzulässigerweise vorrangig auf finanziellen Gewinn abgesehen zu haben. Der Händler hatte von der Umwelthilfe eine Abmahnung erhalten, weil er Kunden nicht ordnungsgemäß über den Spritverbrauch und die CO2-Werte seiner Neuwagen informiert habe. Der Händler hatte die Werte im Internet nicht direkt angegeben, sondern auf den Aushang in seinem Autohaus verwiesen.

Der Autohändler hielt die Abmahnung und die damit verbundene Zahlungspflicht für rechtsmissbräuchlich. Er argumentierte, der Umwelthilfe gehe es nicht um die Einhaltung der Verbraucherinformationen. Vielmehr seien die Abmahnungen wegen fehlerhafter Verbraucherinformationen eine Einnahmequelle für die Organisation. Das sei Rechtsmissbrauch.

Kritik von der Autoindustrie

Die DUH ist eine Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation. Sie ist ein als gemeinnützig anerkannter Verein, politisch unabhängig und klageberechtigt. Die 1975 gegründete Organisation mit Sitz in Hannover setzt sich nach eigenem Bekunden für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein und verbindet den Schutz von Umwelt und Verbrauchern.

Viele in Politik und Autoindustrie sehen die Umwelthilfe kritisch, weil sie in etlichen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Als Umweltschutzorganisation mahnt sie Unternehmen ab und verklagt sie, wenn gegen Verbraucherschutz-Vorschriften verstoßen wurde. Nebenbei erzielte sie darüber zuletzt gut ein Viertel ihrer Einnahmen. (dpa, AFP, Reuters)

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