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Sorgt sich um die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen: VdK-Chefin Verena Bentele.

© Soeren Stache/dpa

VdK-Chefin zu Spahns Intensivpflege-Gesetz: "Eine Verschlechterung, die nicht kommen darf"

Heute berät der Bundestag erstmals über Jens Spahns Intensivpflege-Gesetz. VdK-Chefin Verena Bentele warnt vor einer Verschlechterung für Betroffene.

An diesem Mittwoch berät der Bundestag über einen sehr umstrittenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Intensivpflege. Ein guter Zeitpunkt?
Nein, es ist der vollkommen falsche Zeitpunkt. Jetzt im Windschatten der Corona-Krise und so vieler anderer notwendiger Gesetze derart umstrittene Änderungen im Schnellverfahren durchbekommen zu wollen, halte ich für hochproblematisch. Wir werden genau hinschauen, wenn es darum geht, die dringend notwendige Beteiligung der Betroffenen im Gesetzgebungsverfahren trotz Covid-19 sicherzustellen. 

Was stört Sie denn inhaltlich an Spahns Vorhaben?
Mich stört nach wie vor, dass mit diesem Gesetz Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung und intensivpflegerischem Bedarf eingeschränkt werden können – und zwar durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die Medizinischen Dienste sollen im Auftrag der Krankenkassen einmal jährlich prüfen, ob die medizinisch-pflegerische Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt ist. Das sind sehr unbestimmte Begriffe, die den Kostenträgern sehr viel Spielraum bei ihrer Entscheidung geben – zu viel aus unserer Sicht.

Was genau meinen Sie mit unbestimmter Begrifflichkeit und was ist daran bedenklich? 
Stellen Sie sich vor, Sie sind unzufrieden mit dem Pflegedienst, weil dieser sich nicht an Absprachen hält oder das Pflegepersonal dauernd wechselt. Wenn Sie jetzt aber den Dienst wechseln wollen, laufen Sie Gefahr, dass Ihre Versorgung nicht mehr dauerhaft sichergestellt ist. Es gibt keinen Mechanismus, der Betroffene dann davor schützt, dass sie plötzlich aus dem bewährten häuslichen Umfeld herausgerissen werden. Die Selbstbestimmung muss auch bei Intensivpflege-Bedürftigen gewahrt bleiben, alles andere widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Man kann diesen Menschen nicht einfach vorschreiben, wo sie zu leben haben und wo man sie versorgt.

Intensivpflege zuhause soll für Erwachsene dem Gesetzentwurf zufolge die Ausnahme werden. Wie viele Menschen wären davon betroffen?
Genaue Zahlen liegen bisher nicht vor, nur Schätzungen. Und die gehen von bundesweit 25.000 beatmungspflichtigen Intensivpflegepatienten aus.

Nun ist Intensivpflege eine hochkomplexe Angelegenheit, die viel fachliches Knowhow erfordert. Was ist gegen Spahns Argumentation zu sagen, dass Schwerstpflegebedürftige in stationären Einrichtungen besser und sicherer versorgt werden können?
Ich weiß nicht, wie der Minister zu dieser Einschätzung kommt. Viele in der Intensivpflege ausgebildete Fachkräfte arbeiten eher in der ambulanten Intensivpflege oder im Krankenhaus als in stationären Pflegeeinrichtungen. Qualifiziertes Intensivpflegepersonal ist in der stationären Langzeitpflege eine Ausnahme. Zuhause können zudem Lebenspartner, Freunde und Bekannte dazu beitragen, das Leben angenehmer und entspannter zu gestalten. Das ist Lebensqualität, die in der Häuslichkeit erreicht werden kann, für die Versorgung aber mindestens genauso wichtig ist. Das zeigt sich auch immer wieder in Befragungen. Weit mehr Betroffene wollen zuhause gepflegt werden, weil sie sich dort viel besser umsorgt fühlen.

Die bisherige Intensivpflege zuhause war auch sehr betrugsanfällig. Und Leidtragende waren nicht nur die Beitragszahler, sondern auch Menschen, denen auf diese Weise kompetente Pflege vorenthalten wurde. Ist eine Reform nicht schon deshalb dringend nötig?
Hier sehe ich tatsächlich Verbesserungen im Gesetzentwurf. Krankenhäuser, die die Entwöhnungspotenziale von Beatmungspatienten nicht ausschöpfen, sollen künftig Abschläge zahlen. Das Weaning, also die Entwöhnung von der Beatmung, im Übergang zwischen akutstationärer und ambulanter Behandlung soll finanziell unterstützt und auch strukturell verbessert werden. Aus unserer Sicht gibt es hier tatsächlich große Potentiale, die noch nicht ausgeschöpft sind. Wir begrüßen auch engmaschigere und schärfere Qualitätskontrollen in der Versorgung. Darauf haben wir ja – speziell in den Wohngruppenmodellen – immer wieder hingewiesen. Aber das hat nichts mit dem Ort zu tun, wo die Pflege erbracht wird.

Tatsächlich ist Spahns Gesetzentwurf zur Intensivpflege inzwischen schon der dritte, er ist mehrfach nachgebessert worden – und auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, der Spahns Vorhaben anfangs massiv kritisiert hat, scheint nun seinen Frieden damit gemacht zu haben. Warum ist das bei Ihnen anders?
Sie haben Recht, dass das Gesetz jetzt schon mehrere Male überarbeitet wurde. Aber in allen Fassungen ist die Grundproblematik in der Konsequenz für Betroffene faktisch immer gleich geblieben. Die Eingriffsmöglichkeiten in die Lebensweise der Betroffenen sind aus unserer Sicht immer noch viel zu weitreichend. Und der Gesetzentwurf suggeriert nach wie vor, dass die Versorgungsmöglichkeiten in stationären Einrichtungen besser sind als zuhause. Das können wir nach allen Rückmeldungen von Mitgliedern, die wir haben, überhaupt nicht bestätigen.

In Spahns Entwurf steht ausdrücklich, dass jeder selbst entscheiden darf, wo und wie er lebt, solange pflegerische Qualität und medizinische Versorgung dauerhaft gewährleistet sind. Reicht das nicht?
Wenn dieser Grundsatz umgesetzt würde, wäre es gut. Am Ende entscheidet darüber aber, ebenfalls laut Gesetz, die Einschätzung des Medizinischen Dienstes. Wenn solche Prüfungen fair wären, müssten sie aber nicht nur im häuslichen Umfeld der Pflegebedürftigen, sondern auch in den stationären Einrichtungen erfolgen. Und wenn sich dort Defizite zeigen würden, müssten die Gutachter auch dazu raten, die Pflegebedürftigen lieber zuhause versorgen zu lassen. Das ist so nirgends vorgesehen.

Der Medizinische Dienst, der die pflegerische Qualität prüft, wurde Ende 2019 mit dem MDK-Reformgesetz organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und firmiert nun als unabhängige Körperschaft öffentlichen Rechts. Fürchten Sie dennoch, dass es den Gutachtern bei der Entscheidung zum Ort der Intensivpflege vor allem um Kostenersparnis geht?
Ja, da bin ich mir ganz sicher. Wirklich unabhängig von den Krankenkassen ist der Medizinische Dienst auch nach dieser Reform keineswegs. Und der wichtigste Aspekt für die Versicherer sind nun mal die Kosten – verstärkt wird dieser Druck gerade jetzt durch die Folgen der Corona-Pandemie.

Sehen Sie nicht auch wichtige Verbesserungen durch das Gesetz? Neben den Anreizen zur Beatmungsentwöhnung ist beispielsweise auch der weitgehende Verzicht auf Eigenanteile bei der stationären Intensivpflege vorgesehen.
Die weitgehende Entlastung von Eigenanteilen ist ein zweischneidiges Schwert. Sicher ist es gut und richtig, die Betroffenen von diesen Kosten zu befreien – zumal sie ja vielfach nicht freiwillig in stationären Einrichtungen leben. Andererseits wird dort damit eine Zweiklassengesellschaft eingeführt. Das ist speziell vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren exorbitant steigenden Eigenanteile in der Pflege überhaupt nicht mehr vermittelbar. Es wird dann zukünftig so sein, dass die Frage, ob jemand intensivpflegerisch versorgt wird oder nicht, darüber entscheidet, ob er einige Hundert Euro monatlich mehr bezahlen muss als der Zimmernachbar, der „nur“ normalpflegerisch betreut wird. Das ist absurd!

Der Zugang zur Reha soll ebenfalls erleichtert werden...
Ja, und dieser bessere Zugang zu Reha-Maßnahmen kann gesundheitliche Verbesserung erwirken und die Lebensqualität steigern. Das begrüße ich. Aber bei der Selbstbestimmung sehe ich ganz klar eine Verschlechterung, die nicht kommen darf und vom Bundestag verhindert werden muss. Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, wie es jetzt formuliert ist, werden sich viele rechtlich dagegen wehren. Das kann am Ende auch keiner wollen.

Verena Bentele – bekannt geworden als Biathletin, Skilangläuferin und mehrfache Goldmedaillen-Gewinnerin bei den Paralympics – war von Januar 2014 bis Mai 2018 Behindertenbeauftragte der Bundesregierung. Seither leitet sie als VdK-Präsidentin Deutschlands größten Sozialverband.

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