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Flüchtlinge werden nach ihrer Rettung in der Ägäis auf Kreta mit Essen und Trinken versorgt.

© AFP

Urteil zur Flüchtlings-Umverteilung: Die Quote gilt auch für Ungarn und die Slowakei

Der Europäische Gerichtshof hat einen EU-Beschluss zur Umverteilung von Flüchtlingen für rechtens erklärt. Welche Folgen hat das Urteil?

Ungarn und die Slowakei müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Flüchtlinge von Griechenland und Italien übernehmen, wie dies auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise auf EU-Ebene beschlossen worden war. Der EuGH wies am Mittwoch die Klagen der beiden osteuropäischen EU-Länder ab, die einen Mehrheitsbeschluss der EU-Innenminister vom September 2015 infrage gestellt hatten. Das Urteil (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15) könnte nun dazu führen, dass mehrere osteuropäische EU-Staaten wegen ihrer Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, in einem weiteren Verfahren zu Geldbußen verurteilt werden.

Was bedeutet das Urteil?

Alle Länder, die ihrer Pflicht zur Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Programm zur Umverteilung nicht nachkommen, handeln rechtswidrig. Das Urteil setzt sich mit dem zwei Jahre alten Beschluss der EU-Innenminister zur Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen auseinander, der anschließend zu heftigen Auseinandersetzungen innerhalb der Europäischen Union führte. Unter dem Eindruck der hohen Flüchtlingszahlen hatten die EU-Innenminister seinerzeit beschlossen, dass die beiden wichtigsten Ankunftsländer Griechenland und Italien entlastet werden sollten. Bei der Umverteilung geht es um Menschen, die gute Chancen auf Asyl hatten, weil sie beispielsweise aus dem Bürgerkriegsland Syrien kamen.

Bei der Mehrheitsentscheidung wurden die Slowakei, Ungarn, Tschechien und Rumänien überstimmt. Anschließend klagten Ungarn und die Slowakei gegen den Mehrheitsbeschluss, auch Polen trat dem Rechtsstreit zur Unterstützung der beiden osteuropäischen Länder bei. In seinem Urteil stellte der EuGH fest, dass der EU-Innenministerrat seinerzeit nicht verpflichtet war, den angefochtenen Beschluss einstimmig zu fassen.

Die Entscheidung zur Umverteilung der 120 000 Flüchtlinge kam vor zwei Jahren unter dem EU-Vorsitz Luxemburgs zustande. Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn, der gleichzeitig auch in seinem Land für Migrationsfragen zuständig ist, suchte damals vergeblich nach einem Konsens unter sämtlichen EU-Staaten. Als sich abzeichnete, dass eine einstimmige Entscheidung über die Verteilung der 120 000 Flüchtlinge nicht möglich war, entschloss er sich, von der Möglichkeit der Mehrheitsentscheidung Gebrauch zu machen. Dies ist nach dem EU-Vertrag möglich.

Angesichts der Entscheidung des EuGH sagte Asselborn dem Tagesspiegel, dass das Gericht „die Essenz der europäischen Grundidee der Solidarität bestätigt“ habe. „Das Urteil zeigt, dass die hohen EU-Richter besser mit den Regeln der europäischen Solidarität und Verantwortung umgehen können als manche Regierungschefs in der EU“, sagte er weiter. Damit war unter anderem der slowakische Regierungschef Robert Fico gemeint, der unmittelbar nach dem Beschluss der EU-Innenminister erklärt hatte, er werde sich nicht an „dieses Diktat“ halten. Auch Ungarns Regierungschef Viktor Orban wurde anschließend zu einem der größten Kritiker des Mehrheitsbeschlusses.

Wie reagieren die Kläger?

Unterschiedlich. Die ungarische Regierung verharrte auf ihrer Rechtsposition und kündigte an, das Urteil zu ignorieren. Der ungarische Außenminister Peter Szijjarto sprach in einer ersten Reaktion davon, dass der eigentliche Kampf jetzt erst beginne. Ungarn werde alle Mittel einsetzen, um zu verhindern, „dass gegen den Willen der ungarischen Bevölkerung Flüchtlinge in Ungarn angesiedelt werden“. Ähnliche Signale kamen aus Warschau. Und der tschechische Präsident Milos Zeman erklärte, es sei „immer besser, auf EU-Subventionen zu verzichten, als Migranten hereinzulassen“.

Die slowakische Regierung zeigte sich zwar weiterhin uneinsichtig, will aber den Richterspruch akzeptieren. Regierungschef Fico erklärte, dass sein Land zum Kern der Europäischen Union gehören und solidarisch sein wolle. Der Vorsitzende der linkspopulistischen Smer-Partei gab aber zu bedenken, dass die Flüchtlinge gar nicht in die Slowakei kommen wollten: „Sollen wir eine Mauer errichten, dass sie hier bei uns bleiben?“

Wie geht es nun in dem Streit weiter?

Die EU-Kommission hat im Juni Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet. Auch gegen Tschechien geht die Kommission vor, weil das Land seit Monaten keine Flüchtlinge mehr aufgenommen hat. Wenn die Länder jetzt nicht einlenken, wird die EU-Kommission sie beim EuGH verklagen. Da der Europäische Gerichtshof die Beschlüsse der EU zur Umverteilung bereits für rechtens erklärt hat, müssen die betroffenen Länder mit einer Verurteilung und hohen Geldstrafen rechnen.

Vor diesem Hintergrund mahnten Politiker in Berlin parteiübergreifend an, dass die betroffenen osteuropäischen Länder nun ihre Verpflichtungen erfüllen sollten. So erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU), dass Länder wie Ungarn, die Slowakei und Polen „die ihnen zugewiesene Zahl von schutzbedürftigen Flüchtlingen aufnehmen“ müssten. Mehr noch: Die betroffenen Länder sollten dafür sorgen, dass die zugewiesenen Flüchtlinge nicht sofort wieder das Land verlassen. Ähnlich äußerte sich auch Außenminister Sigmar Gabriel (SPD): „Wir können jetzt auch erwarten und wir erwarten auch, dass sich alle europäischen Partner an das Urteil halten und die Beschlüsse jetzt ohne weiteres Zögern umsetzen.“ SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz kündigte an, er werde für den Fall seiner Wahl zum Bundeskanzler keine EU-Finanzplanung mittragen, „solange Länder wie Ungarn in Flüchtlingsfragen unsolidarisch bleiben“.

Wie ist die Bilanz der Umverteilung?

Ursprünglich war beschlossen worden, dass bis zu 120 000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf die anderen EU-Staaten umverteilt werden. 27 645 Flüchtlinge sind bis zum 1. September tatsächlich umverteilt worden. Deutschland hat mit 7852 am meisten aufgenommen und hätte bis zu 27 536 aufnehmen müssen. Österreich hätte mehr als 1900 aufnehmen müssen, hier fanden tatsächlich aber nur 15 Schutzsuchende Zuflucht. Das kleine Großherzogtum Luxemburg hat 382 von 557 aufgenommen. Malta hat seine Quote sogar übererfüllt: 148 wurden aufgenommen, 131 war aber nur das Soll. Gar keine Flüchtlinge aufgenommen haben Polen und Ungarn, die Slowakei hat 16 aufgenommen, Tschechien zwölf.

Warum wurden nicht mehr Flüchtlinge umverteilt?

Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen hängt dies an der fehlenden Bereitschaft vieler Mitgliedstaaten. Die Umverteilung ist zudem erst so richtig Anfang des Jahres in Gang gekommen. Irland etwa war zunächst abwartend, holte dann aber massiv auf und hat nun mit 487 fast das Soll von 600 Flüchtlingen erreicht. Zum anderen sind in Griechenland und Italien weniger Flüchtlinge angekommen, die für die Umverteilung infrage kommen, als ursprünglich erwartet. Der Hintergrund: An dem Programm können nur Flüchtlinge teilnehmen, die aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von 75 Prozent bei den Asylverfahren kommen. Über die zentrale Mittelmeerroute kommen derzeit aber viele Armutsflüchtlinge aus afrikanischen und asiatischen Ländern. Sie haben nur geringe Chancen auf politisches Asyl. Eritrea, die Bahamas und Bahrein zählen zu den Ländern mit hohen Anerkennungsquoten. In Italien kommen viele Migranten aus Nigeria, Guinea, Pakistan und Bangladesch an.

Wie viele Flüchtlinge, die umverteilt werden können, sind noch in Griechenland und Italien?

Nach neuesten Zahlen halten sich in Griechenland 2000 Flüchtlinge auf, die für die Umverteilung infrage kommen. In Italien sind es nach Erkenntnissen der EU-Kommission 4000, weitere 3200 sind ebenfalls im Land, konnten aber wegen mangelnder Kapazitäten bisher von den italienischen Behörden noch nicht registriert werden.

Wann endet die Pflicht der EU-Länder, am Programm zur Umverteilung teilzunehmen?

Das Programm ist auf zwei Jahre befristet und endet am 26. September. Die Länder, die bislang halbherzig oder gar nicht Flüchtlinge aus Griechenland und Italien aufgenommen haben, können sich damit aber nicht herausreden. Die Pflicht zur Aufnahme besteht über das Datum hinaus: Sie gilt für alle Flüchtlinge, die bis zum 26. September in Griechenland und Italien ankommen und die Kriterien des Umverteilungsprogramms erfüllen.

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