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Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

© Marijan Murat / dpa

Urteil zum Abmahnen von Autohändlern: Die Umwelthilfe klagt auffällig oft

Das Abmahnen von Autohändlern durch die Deutsche Umwelthilfe ist rechtlich korrekt. Aber Ärger droht ihr bei der Gemeinnützigkeit. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Markus Grabitz

Rechtlich ist nichts daran auszusetzen, wenn die Umwelthilfe systematisch Autohändler und Makler abmahnt, die gegen Auflagen zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat dies gerade entschieden. Die Richter sahen auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Lobbyverein mit dem Geld aus der Abmahnerei seine sonstigen Aktivitäten wie etwa Werbekampagnen oder Klagen auf frische Luft finanziert.

Das Urteil kommt nicht überraschend: Die DUH ist einer von rund 80 Verbänden, die als klageberechtigt beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Diese Verbände, darunter etwa Mietervereine und Verbraucherschutzzentralen, haben das Recht, Verstöße von Unternehmen gegen den Verbraucherschutz abzumahnen, dafür Gebühren zu verlangen und im Wiederholungsfall saftige Vertragsstrafen zu kassieren. Aber auffällig ist: Es gibt wohl keinen anderen Verband, der so rege von seinem Verbandsklagerecht Gebrauch macht wie die Truppe von Jürgen Resch.

Das Recht für die DUH, Abmahnungen zu verschicken, ist eines von zwei Privilegien für den Verband. Das zweite Privileg ist die Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass Spender ihre finanziellen Zuwendungen an die Umwelthilfe bei der eigenen Steuererklärung steuermindernd absetzen können. Ob die Umwelthilfe die Privilegien auf Dauer behalten kann, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung ist in dieser Frage zerstritten. Die Union setzt sich dafür ein, die Gemeinnützigkeit zu hinterfragen. Die SPD hält allerdings die schützende Hand über den Verband und hat sich koalitionsintern dagegen ausgesprochen, das Verbandsklagerecht zu überprüfen.

Gesetze allein nützen gar nichts. Erst wenn sie auch befolgt werden, können Resultate sichtbar werden. Dafür braucht es Kontrolle und Sanktionen. Die DUH behebt diesen Mangel singulär an einer Stelle, wenn es nämlich um Umweltauflagen geht.

schreibt NutzerIn Gophi

Bei der Frage der Gemeinnützigkeit ist allerdings grundsätzlich eine gewisse Bewegung zu beobachten. Attac wurde bereits die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sich der Verband zu sehr in die Tagespolitik eingemischt hat. Campact stellt bereits keine Steuerbescheinigungen mehr aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der turnusmäßigen Überprüfung die Behörden das politische Gebaren von weiteren Lobbyorganisationen überprüfen und womöglich am Ende auch beanstanden.

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