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Gesagt ist gesagt. Andreas Voßkuhle, Vorsitzender des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verlässt den Saal.

© Sebastian Gollnow/dpa

Urteil zu Anleihekäufen der EZB: Wenn die EU an Grenzen geht, muss es Kontrollen geben

Das Bundesverfassungsgericht fordert zurecht eine wirksame Justiz-Aufsicht für EU-Institutionen - eine Absage an Europas Einheit ist das nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Geschichte geschrieben. Erstmals verweigert ein nationales Verfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Gefolgschaft. Der EuGH, der eigentlich zuständig ist, über das Mandat der EZB zu wachen, hatte das Ankaufprogramm passieren lassen. Das Bundesverfassungsgericht weiß es besser. Die EZB überschreite die ihr durch das Europarecht gesetzten Kompetenzen, hieß es. Ein Akt „Ultra vires“, über die Gewalten hinaus.

Am Freitag reagierten die Kollegen aus Luxemburg: Sie kommentierten Urteile nationaler Gerichte nicht, hieß es. Um es dann doch zu tun. Nur der EuGH, mahnten sie, habe die Befugnis, festzustellen, dass Unionsorgane gegen Unionsrecht verstießen.

Die EU ist supranational - postnational ist sie nicht

Befindet sich in Wahrheit also Karlsruhe „Ultra vires“? Diesen Verdacht äußert jetzt auch die EU-Kommission, die eine mögliche Vertragsverletzung prüfen lassen will. Man mag das Urteil für problematisch halten, weil es Populisten aller Nationen Auftrieb gibt, die die EU zerfallen sehen wollen. Aber es ist konsequent. Das Grundgesetz zielt auf EU-Integration, ohne sich überflüssig machen zu wollen. Die Europäische Union ist supranational; postnational ist sie nicht, jedenfalls noch nicht. Es gibt keinen Automatismus, mit dem das Konzept nationalstaatlicher Verantwortlichkeit aufzulösen ist.

Ein Verfassungsgericht gibt die Verfassung auf, wenn es zulässt, dass sich solche Mechanismen etablieren. Darum geht es im Fall der formal unabhängigen EZB, die mit ihren Billionenpaketen massiv in die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten hineinregiert – durchaus mit Erfolg. Doch solches Verhalten muss legitimiert sein. Darauf hat Karlsruhe seit Jahren gedrungen, und in Luxemburg wurde es akzeptiert. Obwohl viele meinten, die EZB bedürfe keiner Kontrolle.

Die Absage an die Rechtseinheit ist ein Missverständnis

Mit seinem letzten Urteil zu den jetzt gerügten Maßnahmen scheint es so, als habe der EuGH diese Kontrolle wieder verloren. Das mag es gewesen sein, was das Gericht in Karlsruhe verstört hat. Dabei heißt Kontrolle nicht, Maßnahmen zu stoppen. Sondern Verfahren und Begründungen einzufordern, mit denen die Akteure sich selbst kontrollieren.

Nicht mehr haben die deutschen Verfassungsrichter mit ihrem Drängen auf Prüfung der Verhältnismäßigkeit der EZB-Beschlüsse verlangt. Dem kann man genügen, ohne das europäische Projekt zu ramponieren. Das Urteil als Absage an die Rechtseinheit der EU zu interpretieren, ist ein Missverständnis. Leider eines, das viele provozieren wollen.

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