zum Hauptinhalt
Der Angeklagte Miri (Archivbild).

© Carmen Jaspersen/dpa

Urteil in Bremen: Gericht bestätigt Abschiebehaft für Miri

Miri will sich gegen seine Inhaftierung und eine mögliche Abschiebung wehren. Eine erste Beschwerde scheiterte, doch der Fall beschäftigt die Gerichte weiter.

Ein illegal nach Deutschland eingereistes Mitglied des libanesischen Miri-Clans bleibt in Abschiebehaft. Das Amtsgericht Bremen bestätigte seine am 30. Oktober erlassene Haftanordnung. Die vom Anwalt des Inhaftierten eingereichte Beschwerde sei nun zur endgültigen Entscheidung ans Landgericht Bremen weitergeleitet worden, teilte die Sprecherin des Amtsgerichts am Donnerstag mit. Mehrere Medien hatten zuvor über den Beschluss des Amtsgerichts berichtet.

Das Landgericht bestätigte den Eingang der Unterlagen. Allerdings werde die zuständige Beschwerdekammer, die auch als Strafkammer arbeite, in dieser Woche keine Entscheidung treffen können, sagte der Sprecher des Landgerichtes. „So schnell wie möglich, spätestens aber bis zum 2. Dezember“, betonte er. Bis zum 2. Dezember gilt der Abschiebehaftbefehl, der aber danach noch verlängert werden könnte.

Der wegen bandenmäßigen Drogenhandels verurteilte Ibrahim Miri war im Juli in den Libanon abgeschoben worden - nachdem er bereits viele Jahre lang ausreisepflichtig war. Ende Oktober tauchte er wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen. Miris Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel möglich. Allerdings ging beim Verwaltungsgericht Bremen zunächst kein entsprechender Antrag ein. (dpa)

Zur Startseite