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Innenminister Horst Seehofer (CSU) mag klare Worte.

© imago images/Peter Endig

Urteil gegen Seehofer: Ein Staatsamt ist für alle da - und keinen

Der Minister hat im Streit mit der AfD nicht beachtet, was er beachten und wissen müsste. Ein Zeichen für Überheblichkeit. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Vom Bundesinnenministerium ins CSU-Bierzelt ist es ein weiter Weg, den politische Amtsträger verkürzen können: indem sie Interviews geben. Es war Horst Seehofers gutes Recht, die AfD gegenüber der Deutschen Presse-Agentur als „staatszersetzend“ abzuwerten, urteilte jetzt das Verfassungsgericht. Denn mit den Journalistinnen habe nicht der Minister, sondern der Parteipolitiker gesprochen. Falsch war aber, das Interview später auf die Internetseite des Ministeriums zu stellen. Das ist eine Unterscheidung, die bisher fast nur Verfassungsrichter machen. Dabei ist das wichtig. Ein Staatsamt mit seiner überlegenen Kommunikationsmacht und Autorität darf nicht missbraucht werden, um auf politische Wettbewerber einzutreten, auch wenn die es verdient haben mögen. Denn auch sie sollen eine faire Chance auf das Staatsamt haben.

Warum verabredet die Pressestelle solche Interviews?

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Seehofers Verhalten, seine Uneinsichtigkeit trotz klarer Rechtslage, war Zeichen von Überheblichkeit. In seiner Politikergeneration, in der mit Partei und Staat noch zusammenwuchs, was zusammengehörte, war das alles egal. Heute nicht mehr. Seehofer mag seinem AfD-Groll freien Lauf lassen – aber warum sollte er die Interviews dafür von der Minister-Pressestelle verabreden lassen? Es gibt noch weitere Missverständnisse, die zu klären sind.

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