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Eine Europafahne weht vor dem Europäischen Parlament in Straßburg.

© Karl-Josef Hildenbrand/picture alliance/dpa

Urteil des EuGH: Zentraler Teil von Polens Justizreformen verstößt gegen EU-Recht

Das in Polen eingeführte neue Disziplinarrecht für Richter ist laut EuGH nicht zulässig: Es erfüllt nicht die Ansprüche an Unparteilichkeit und Unabhängigkeit.

Polen verstößt mit einem zentralen Teil seiner Justizreformen gegen EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, dass Polen mit der neuen Disziplinarordnung für Richter "gegen seine Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat". Unter anderem biete die neu geschaffene Disziplinarkammer "nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit".

Die EU streitet seit Jahren mit Warschau über die Justizreformen der rechtsnationalistischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS). Unter anderem geht es dabei um die 2018 neu geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts, die für Disziplinarverfahren gegen Richter zuständig ist und diese beispielsweise auch suspendieren kann.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist die Unabhängigkeit dieser Kammer fraglich, da ihre Mitglieder vom politisch kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden. Brüssel hatte deshalb Klage in Luxemburg eingereicht. Der EuGH gab der Kommission nun Recht. Die Kammer sei "nicht unempfänglich" für Einflussnahmen durch das polnische Parlament und die Exekutive, erklärte das Gericht. (AFP)

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