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Der Bundesnachrichtendienst zieht künftig in die Chausseestraße in Berlin Mitte.

© Doris Spiekermann-Klaas/Tsp

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: BND muss Geheimnisverrat öffentlich machen

Der Bundesnachrichtendienst muss künftig offenlegen, wenn seine Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats vor Gericht stehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss künftig offenlegen, wenn seine Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats vor Gericht stehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem Eilverfahren auf Antrag des Tagesspiegels entschieden (BVerwG 6 VR 1.18). Derzeit muss sich vor dem Berliner Amtsgericht ein BND-Beschäftigter verantworten, der den CDU-Abgeordneten Roderich Kiesewetter über verdeckt arbeitende BND-Leute im Bundeswehr-Reservistenverband informiert haben soll. Kiesewetter ist in dem seit Januar laufenden Verfahren in dieser Woche erneut als Zeuge geladen. Der BND lässt den Prozess von Mitarbeitern beobachten.

Auskünfte, ob es über den Berliner Fall hinaus noch andere Anklagen gebe, hatte der BND verweigert. Er begründete dies unter anderem damit, das Ansehen des Dienstes könne auch im Hinblick auf internationale Kooperationen mit anderen Geheimdiensten irreparabel geschädigt werden. Dem halten die Bundesrichter nun entgegen, dass Nachrichtendienste immer befürchten müssten, dass deren Mitarbeiter ihnen anvertraute Dienstgeheimnisse verletzten könnten oder sogar für eine fremde Macht spionierten.

„Solche Vorkommnisse sind Schicksal nahezu jeden Nachrichtendienstes“, heißt es im Beschluss. Für sich genommen seien sie nicht geeignet, „das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Bundesnachrichtendiensts in den Augen anderer Nachrichtendienste so weit herabzusetzen, dass eine Kooperation gefährdet erschiene“.

Bereits 2015 hatte das Bundesverwaltungsgericht den BND auf eine Tagesspiegel-Klage hin zu mehr Transparenz beim Geheimnisverrat in den eigenen Reihen verpflichtet. Seitdem muss der BND öffentlich Angaben zu Geheimschutzverstößen machen. Hintergrund der Anfrage bildeten Drohungen des Bundeskanzleramts während der Aufklärung der NSA-Abhöraffäre, Strafanzeigen zu stellen. Damals waren in den Medien häufiger über Geheimdokumente des BND berichtet worden, die technische Überwachungssysteme und -software betrafen.

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