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Leistungsschutzrecht und Uploadfilter sind ungeeignet, um die Rechte von Autoren, Künstlern und Kreativen im Netz besser zu schützen.

© Julian Stratenschulte/dpa

Urheberrechtsreform: EU-Parlament hat das Urhebergesetz zu Recht abgelehnt

Der Vorschlag der EU-Kommission stellt in seiner jetzigen Form eine Gefahr für Meinungs- und Pressefreiheit dar. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Til Knipper

Was kann man gegen ein europaweit geltendes Urheberrecht haben, das Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und Fotografen schützt und ihnen ein auskömmliches Einkommen beschert? Auf den ersten Blick doch eigentlich nichts. Trotzdem hat das EU-Parlament am Donnerstag den Vorschlag der EU-Kommission für ein neues Urheberrecht abgelehnt. Stattdessen wollen die Abgeordneten das Gesetz im September im Plenum erneut diskutieren, ändern oder am Ende möglicherweise ganz ablehnen.

Das Leistungsschutzrecht funktioniert schon in Deutschland und Spanien nicht

Und das ist gut so, weil das Gesetz in seiner jetzigen Form wesentlich mehr negative als positive Folgen hätte. Das betrifft besonders die Artikel 11 und 13 des Entwurfs. Ersterer sieht die Einführung eines Leistungsschutzrechts vor, das Suchmaschinen wie Google dazu verpflichten soll, dafür zu bezahlen, wenn sie in ihren Suchergebnissen auf Texte anderer Websites verweisen. In Deutschland und Spanien gibt es solche Regelungen bereits. Sie haben sich als ungeeignet erwiesen, neue Einnahmequellen für Verfasser von Onlinetexten zu generieren oder Einnahmeverluste der Verlage zu kompensieren, im Gegenteil. In Spanien hat es dazu geführt, dass Google News abgeschaltet wurde und Nachrichtenwebsites massiv Leser verloren haben. In Deutschland haben die Verlage bisher vor allem Prozesskosten in gerichtlichen Auseinandersetzungen angehäuft oder gleich auf ihre Ansprüche gegen Google verzichtet.

Artikel 13 ist noch problematischer, weil er eine enorme Einschränkung der freien Meinungsäußerung im Netz mit sich bringt. Jede Plattform, auf der sich Inhalte hochladen lassen, wäre verpflichtet, mit sogenannten Uploadfiltern vorab Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Auch das klingt zunächst vernünftig, widerspricht aber dem kooperativen, kreativen Arbeiten im Internet, weswegen selbst die große Koalition den Einsatz von Uploadfiltern gegen Urheberrechtsverletzungen als unverhältnismäßig ablehnt. „Memes“, in denen Bilder und Texte durch kleinere oder größere Eingriffe ironisiert und kommentiert werden und die inzwischen Teil der Pop-Kultur sind, würden durch eine solche Regelung unmöglich gemacht, weil der „Meme“-Autor selten die Urheber- und Bildrechte besitzen dürfte.

Uploadfilter laden die Regierungen in Budapest und Warschau zur Zensur ein

Es gehört auch nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie EU-Staaten wie Polen und Ungarn die Uploadfilter, die auch das Hochladen terroristischer Inhalte verhindern sollen, für Zensur missbrauchen, indem sie den Begriff „terroristisch“ weit auslegen.

Mehr Bedenkzeit schadet insofern nicht. Und wer die Dominanz der US-Internetplattform bekämpfen will, sollte ohnehin lieber über eine Reform des Kartell- und Wettbewerbsrechts nachdenken.

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