zum Hauptinhalt
Radarkuppeln in Bad Aibling auf dem Gelände der Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes (BND).

© dpa

Untersuchungsausschuss: Was vom NSA-Skandal bleibt

Haben ausländische Geheimdienste auch Deutsche ausgespäht? Viele Fragen klärte auch der Untersuchungsausschuss nicht.

Prism, Tempora oder XKeyscore – es sind Codenamen wie aus einem Spionagethriller, die ab Juni 2013 Schlagzeilen machen. Ihr Ursprung: geheime Dokumente des US-amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA, die der Whistleblower Edward Snowden veröffentlicht hat. Sie zeigen ein System zur weitreichenden digitalen Überwachung. Hat diese auch in Deutschland stattgefunden? Als bekannt wird, dass US-Geheimdienste womöglich das Handy von Kanzlerin Angela Merkel abgehört haben, sagt sie ihren berühmten Satz: „Ausspähen unter Freunden – das geht gar nicht.“

Am Mittwoch stellte der im März 2014 eingesetzte NSA-Untersuchungsausschuss seinen Bericht vor. Der Ausschuss sollte klären, was ausländische Geheimdienste in Deutschland getrieben haben. Weil sich der Fokus der Aufklärungsarbeit im Laufe der Zeit aber verschoben hat, hin zu fragwürdigen Praktiken des Bundesnachrichtendienstes (BND), spielt auch der deutsche Auslandsgeheimdienst in diesem mehr als 1800 Seiten langen Dokument eine große Rolle. Mehr als 400 Seiten davon sind ein Sondervotum von Grünen und Linken, deren Bewertung der Ergebnisse sich massiv von der der Koalition unterscheidet – besonders bei der Frage: Gab es eine anlasslose, flächendeckende Massenüberwachung?

Die Ergebnisse des Ausschusses

Auch wenn alle Beteiligten den Untersuchungsausschuss für erfolgreich halten, konnte nur ein Teil der Fragen aufgeklärt werden, die die Snowden-Dokumente aufwarfen. Ein Grund: Aus dem Ausland standen dem Ausschuss so gut wie keine Dokumente zur Verfügung – interessant wären dabei vor allem Akten aus den USA gewesen, die zum Geheimdienstverbund „Five Eyes“ gehören. Das sind Australien, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und die USA. „Die Stelle, die wir freigepinselt haben in dieser großen Baustelle ,Überwachungsinfrastruktur’, waren die Selektoren“, sagt Konstantin von Notz, Obmann der Grünen im Ausschuss. Gemeint sind die Suchbegriffe, die NSA und BND nutzten, um abgehörte Datenströme zu durchkämmen. Solche Selektoren können Telefonnummern, Mail- und IP-Adressen aber auch einzelne Worte sein.

Operation Eikonal

Diese Selektoren standen auch im Fokus der „Operation Eikonal“ von BND und NSA. Von 2005 bis 2008 wurden am Internetknotenpunkt in Frankfurt am Main Daten abgegriffen und an den BND weitergeleitet. Die Daten wurden in Bad Aibling mit Selektoren durchsucht und mit NSA-Selektoren ausgefilterte Inhalte an die Amerikaner weitergeleitet. Von der Zusammenarbeit erhofften sich die Deutschen zusätzliches Know How, da der BND zu diesem Zeitpunkt offenbar noch Probleme mit der Verarbeitung von Massendaten hatte.

Erfasst werden sollten laut dem Bericht sogenannte Ausland-Ausland-Verkehre – also Kommunikation, die Start- und Endpunkt im Ausland hat, aber über Kabel in Deutschland geleitet wird. Dabei betrafen viele dieser Selektoren offenbar nicht Terrorismus, sondern „berührten deutsche und europäische Interessen“, wie die Opposition in ihrem Sondervotum schreibt. Problematisch war, dass zwar die Kommunikationsdaten, die Deutsche betreffen, herausgefiltert werden sollten, das aber wohl nicht hundertprozentig funktionierte.

Auch nach dem Ende der Operation Eikonal arbeiteten BND und NSA weiter zusammen. „Rechtliche Grundlagen für diese Ausland-Ausland-Aufklärung des BND waren nicht hinreichend im Gesetz festgelegt“, formuliert es der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) vorsichtig. Erst 2013 sortierte der BND offenbar unzulässige NSA-Selektoren aus. Die Opposition stellte zwar einen Antrag zur Einsicht dieser Selektoren, sie wurde dem Ausschuss allerdings von der Bundesregierung verweigert.

Eigene BND Selektoren

Die Opposition wird in ihrem Sondervotum sehr deutlich: „Abhören unter Freunden geht wunderbar.“ Selektoren des BND hätten sich vor allem gegen Regierungen und Institutionen in den EU-Staaten, gegen EU-Einrichtungen, gegen Deutsche sowie deutsche Firmen im Ausland gerichtet. Auch Sensburg sagt, der BND habe mit der Ausspähung von europäischen Zielen gegen deutsche Interessen verstoßen.

Xkeyscore

Nach den Veröffentlichungen zu den amerikanischen und britischen Überwachungsprogrammen Prism und Tempora, machte im Zuge der Snowden-Veröffentlichungen auch eine US-amerikanische Software namens Xkeyscore Schlagzeilen, mit der große Datenmengen ausgewertet werden können. Dieses Programm wurde auch vom BND verwendet und im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zumindest erprobt. Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, kritisierte das in der Vergangenheit scharf. Der BND habe mithilfe der Software XKeyscore eine große Menge an Daten unbescholtener Personen erfasst. Wenn eine Person überwacht werde, würden die Daten von schätzungsweise 15 weiteren gespeichert.

Streit im Ausschuss

Die Opposition hatte ihr Sondervotum erst in der Nacht zu Montag vergangener Woche fertiggestellt. Der Ausschussvorsitzende Sensburg wollte dieses aber wegen gesetzlicher Anforderungen nicht zur Veröffentlichung freigeben. Es kam daraufhin zum Eklat im Ausschuss. Ohne das angehängte Sondervotum wollten die Berichterstatter der Opposition den Bericht nicht unterzeichnen. Sensburg setzte am Freitag Notz und die Linke Martina Renner als Berichterstatter ab, um auch ohne deren Unterschrift den Abschlussbericht beschließen zu können. Gleichzeitig wurde das Sondervotum wieder angehängt, allerdings wurden diejenigen Stellen, die nicht veröffentlicht werden sollen – darunter die Codenamen von geheimdienstlichen Operationen –, geschwärzt. Gegen die Absetzung als Berichterstatter kündigte Notz die Prüfung rechtlicher Schritte an.

Unterschiedliche Bewertung

Die Opposition formuliert in ihrer Bewertung eine Reihe von Vorwürfen. So habe die Bundesregierung die Aufklärung aktiv hintertrieben und 2013 vor der Wahl die Bevölkerung bewusst getäuscht mit der Ankündigung, ein „No-spy-Abkommen“ mit den USA sei in Aussicht. Die Koalition bestreitet das. Im Sondervotum der Opposition heißt es außerdem: „Anlasslose und unzulässige Massenüberwachung hat die Beweisaufnahme nicht nur im Rahmen der Operation Eikonal, sondern auch darüber hinaus mittels NSA- und BND-Selektoren ergeben.“ Auch Deutsche seien davon betroffen gewesen. Notz sagt: „Die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation steht komplett in Frage." Die Koalition kommt zum gegenteiligen Schluss. „Es gibt keine Beweise für die Massenausspähung Deutscher“, erklärt der Ausschussvorsitzende Sensburg.

Einer, der etwas mehr Licht ins Dunkel hätte bringen können, wäre Whistleblower Snowden gewesen. Doch die Opposition hat nie durchsetzen können, ihn als Zeugen zu vernehmen.

Zur Startseite