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Unternehmer und Kulturförderer Osman Kavala sitzt seit mehreren Jahren Haft - zurecht, sagt die türkische Justiz.

© Wiktor Dabkowski/dpa

Unternehmer sitzt seit Jahren in der Türkei ein: Verfassungsgericht erklärt Kavalas Untersuchungshaft für rechtmäßig

Der türkische Kulturförderer Osman Kavala bleibt im Gefängnis, seine Beschwerde wurde abgelehnt. Ihm wird eine Beteiligung am Putschversuch angedichtet.

Das türkische Verfassungsgericht hat die mehrjährige Untersuchungshaft des Unternehmers und Kulturförderers Osman Kavala für rechtmäßig erklärt und damit dessen Beschwerde abgelehnt.

Sein Recht auf Freiheit und Sicherheit sei durch die Untersuchungshaft nicht verletzt worden, entschied das Gericht nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Dienstag. Eine Mehrheit von acht Richtern stimmten demnach für die Ablehnung des Antrags, sieben dagegen. Kavala muss damit im Gefängnis bleiben.

Kavalas Anwälte hatten die sofortige Freilassung des Unternehmers gefordert. Er ist seit November 2017 inhaftiert. Kavala war im Februar zunächst von dem Vorwurf eines Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den regierungskritischen Gezi-Protesten von 2013 freigesprochen worden, blieb aber wegen eines neuen Haftbefehls inhaftiert.

Seit 18. Dezember steht er erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm politische oder militärische Spionage sowie einen Umsturzversuch im Zusammenhang mit dem Putschversuch vom Juli 2016 vor. Sie fordert deshalb lebenslange Haft für Kavala sowie zusätzlich 20 Jahre Gefängnis wegen der Spionagevorwürfe.

Menschenrechtsorganisationen werten die Vorwürfe gegen Kavala als politisch motiviert. Anlässlich des Prozessbeginns hatte der Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland, Markus Beeko, den Kulturmäzen als „ein offensichtliches Opfer der politischen Instrumentalisierung der türkischen Justiz“ bezeichnet.

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Der 63-Jährige stammt aus einer Unternehmerfamilie und fördert zahlreiche zivilgesellschaftliche Projekte in der Türkei. Kavala ist auch Gründer der Stiftung Anadolu Kültür, die unter anderem mit dem Goethe-Institut und anderen deutschen Stiftungen zusammenarbeitet und für den Dialog der Volksgruppen etwa im Kurden-Konflikt oder mit den Armeniern einsteht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte bereits im Dezember 2019 Kavalas Freilassung angeordnet. Wegen der andauernden Inhaftierung aufgrund des neuen Haftbefehls hatte sich Kavala an das türkische Verfassungsgericht gewandt. (dpa, AFP)

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