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Bei Demonstrationen im Dezember 2017 in Berlin zündeten muslimische Antisemiten selbstgemalte Fahnen mit einem Davidstern an.

© Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa

Exklusiv

Union und SPD einig: Verbot der Verbrennung von Israelflaggen rückt näher

Die Bundestagsfraktion der Union unterstützt den Vorstoß der SPD, das Verbrennen der Flagge Israels unter Strafe zu stellen. In der Opposition überwiegt Skepsis.

Von Frank Jansen

In der großen Koalition zeichnet sich nach Informationen des Tagesspiegels eine gemeinsame Haltung zum verstärkten Schutz der Flagge Israels ab. Der Forderung des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, die Verbrennung der israelischen Fahne ausnahmslos unter Strafe zu stellen, schließt sich der Obmann der Unionsfraktion im Rechtsausschuss, Jan-Marco Luczak, an. Ein besonderer strafrechtlicher Schutz der israelischen Flagge sei „verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, sagte Luczak.

In Deutschland sei kein Platz für Antisemitismus. „Aus unserer besonderen historischen Verantwortung heraus dürfen wir daran keinen Zweifel lassen und müssen uns mit aller Kraft gegen antisemitischen Hass stellen“, betonte der CDU-Politiker.

Luczak forderte Justizministerin Katarina Barley (SPD) auf, „einen rechtssicheren Gesetzentwurf vorzulegen“. Das Ministerium gab allerdings keinen Kommentar ab. In den Fraktionen von AfD und FDP sowie Linken und Grünen war bei Nachfragen des Tagesspiegel Skepsis gegenüber einer speziellen Strafbarkeit der Zerstörung der Fahne Israels zu hören.

Rückendeckung durch ein Rechtsgutachten

Der SPD-Abgeordnete Fechner hatte, wie berichtet, im März Rückendeckung durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages erhalten. Ein Straftatbestand, „der die Verunglimpfung allein der israelische Flagge unter Strafe stellt“, könnte mit dem Grundgesetz vereinbar sein, heißt es im Papier. Die Experten halten es „im Lichte der fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung Deutschlands“ für „nicht willkürlich“, Israels Flagge in besonderer Weise zu schützen.

Anlass für Fechners Vorstoß waren Vorfälle bei Demonstrationen im Dezember 2017 in Berlin. Muslimische Antisemiten zündeten israelische Fahnen an. Das ist nicht strafbar, wenn es sich um eigene Flaggen der Demonstranten handelt. Das Strafgesetzbuch sieht in Paragraf 104 nur dann eine Sanktion vor, sollte die zerstörte Fahne eines ausländischen Staates offiziell gehisst gewesen oder „nach anerkanntem Brauch“ gezeigt worden sein.

Das Strafrecht sollte nicht nur für die israelische Flagge geändert werden, sagte Roman Reusch, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Es sei auch „nicht angebracht, wenn man die russische Fahne oder die der USA verbrennt“. Für Reusch wäre es sinnvoll, Paragraf 104 „auszuweiten“.

Jürgen Martens, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, hält „das Verbrennen israelischer Flaggen gerade in Deutschland in jeder Hinsicht für inakzeptabel“. Dennoch sei er „skeptisch beim Ruf nach dem Strafrecht“. Es sei auch fraglich, ob eine spezielle Strafbarkeit des Verbrennens der Fahne Israels wirksam sei. Martens verwies auf Demonstrationen von Kurden, bei denen die Polizei oft darauf verzichte, Fahnen der verbotenen Terrororganisation PKK einzukassieren, um Krawall zu vermeiden.

Grüne fordern mehr Aufklärung und Präventionsarbeit

Zurückhaltend äußerte sich der Obmann der Linksfraktion im Rechtsausschuss, Niema Movassat. Man werde auf die Vorschläge der SPD oder der Koalition zu einen neuen Straftatbestand warten und dann „bei uns in der Fraktion intensiv diskutieren“. Movassat betonte jedoch, das Verbrennen der Flagge Israels sei vor dem historischen Hintergrund in Deutschland zu verurteilen. Für die rechtspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Katja Keul, würde ein neuer Straftatbestand „zwar ein Zeichen setzen, aber an den tatsächlichen Gegebenheiten kaum etwas ändern“. Vorrangig seien „Investitionen in Aufklärung und Präventionsarbeit“.

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