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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

© Thilo Rückeis

Union kritisiert Arbeitsminister: Heil soll Gesetzentwurf zur Grundrente nachbessern

Rund 1,4 Millionen Rentner sollen ab 2021 mehr Geld erhalten, als Anerkennung für ihre „Lebensleistung“. Doch noch streitet die Koalition über Details.

Monatelang hatten Union und SPD über die Grundrente gestritten, doch nun ist der Rentenzuschlag für Geringverdiener auf den Weg gebracht. Trotz der Grundsatzeinigung aus dem vergangenen Jahr gibt es aber in der Union aber weiter Kritik an den Plänen von Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).

Spahn will Bedenken gegen Grundrente anmelden

So kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dem „Handelsblatt“ zufolge vor Wirtschaftspolitikern der Unionsfraktion an, er werde in der Ressortabstimmung über den Gesetzentwurf Bedenken anmelden. Das Vorhaben solle „nicht im Schnellverfahren" umgesetzt werden.

Damit gilt es als unwahrscheinlich, dass die Grundrente noch im Januar vom Kabinett beschlossen wird. Dies hatte Arbeitsminister Heil eigentlich angestrebt.

Insgesamt sollen ab dem 1. Januar 2021 rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner von der neuen Leistung profitieren, davon 70 Prozent Frauen. Das geht aus dem Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums hervor, der am Donnerstag innerhalb der Bundesregierung verschickt wurde.

Der Kreis der Grundrenten-Empfänger soll dabei etwas größer ausfallen als ursprünglich geplant: So soll es den Rentenzuschlag bereits geben, wenn jemand auf 33 Beitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflegetätigkeit kommt. Ursprünglich waren 35 Beitragsjahre vereinbart.

Grundrente soll es schon ab 33 Beitragsjahren geben

Der Zuschlag soll zunächst niedriger ausfallen und ab 35 Beitragsjahren die volle Höhe erreichen. Damit setzt Heil die Forderung nach einer „Gleitzone“ um, auf die sich die Koalitionspartner verständigt hatten. Diese soll die Ungerechtigkeit abmildern, dass ein Rentner, der 35 Jahre Beiträge gezahlt hat, die Leistung bekommt, ein anderer mit 34 Jahren und elf Monaten aber leer ausgeht.

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, forderte den Koalitionspartner auf, bis zum Kabinettsbeschluss die Finanzierung der Grundrente zu klären. Bislang sei das nicht geschehen, kritisierte der CDU-Politiker.

Im Einführungsjahr kostet die Grundrente 1,4 Milliarden Euro

Dem Gesetzentwurf zufolge kostet die Grundrente im Einführungsjahr knapp 1,4 Milliarden Euro, bis 2025 steigen die Ausgaben auf gut 1,7 Milliarden Euro an. Die neue Leistung soll durch eine Erhöhung des Steuerzuschusses an die Rentenversicherung bezahlt werden, nicht durch Beitragsgelder.

Bisher hatten Heil (Arbeit) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) versprochen, die Mittel für die Grundrente sollten aus der Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer kommen. Die Pläne für eine solche Steuer seien aber noch nicht ausgereift, ihre Einführung in Europa noch nicht absehbar, kritisierte der CDU-Politiker Weiß.

Konkret enthält Heils Gesetzentwurf zur Grundrente folgende Punkte:

  • Wer mindestens 33 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, in dieser Zeit aber im Schnitt nur 30 bis 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erhielt („0,3 bis 0,8 Entgeltpunkte“), soll den Zuschlag zur Rente erhalten. Eine Friseurin, die 40 Jahre voll gearbeitet und etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient hat, könnte ihre Rente spürbar verbessern, wie ein Rechenbeispiel des Arbeitsministeriums zeigt: Heute kommt sie demnach auf eine monatliche Rente von 528,80 Euro, mit Grundrente wären es künftig 933,66 Euro. In vielen Fällen dürfte der Zuschlag aber geringer ausfallen.
  • Den vollen Rentenzuschlag gibt es allerdings erst ab 35 Beitragsjahren.
  • Die Grundrente soll unabhängig von der Frage gezahlt werden, ob jemand Vollzeit oder Teilzeit gearbeitet hat.
  • Eine Bedürftigkeitsprüfung, wie die Union sie ursprünglich gefordert hatte, soll es nicht geben, dafür aber eine Einkommensprüfung. Der Gesetzentwurf sieht einen Einkommensfreibetrag von 1250 Euro im Monat für Alleinlebende und 1950 Euro für Paare (Ehegatten und Lebenspartner) vor. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, so wird der darüber liegende Anteil zu 40 Prozent auf die Grundrente angerechnet. Der Rentenzuschlag schmilzt so schrittweise ab. Wenn eine alleinstehende Rentnerin zum Beispiel auf ein Einkommen von 1400 Euro käme, so würden 150 Euro zu 40 Prozent angerechnet, der Anspruch auf Grundrente würde sich also um 60 Euro reduzieren.
  • Zum Einkommen werden auch die Kapitalerträge gezählt, allerdings nur, wenn sie der Finanzverwaltung bekannt sind. Pauschal versteuerte Kapitalerträge werden damit nicht berücksichtigt. Die Auszahlungsbeträge von (Kapital-)Lebensversicherungen werden hingegen angerechnet. Bei Einmalzahlungen soll der zu versteuernde Ertrag der Einmalzahlung rechnerisch auf zehn Jahre verteilt und über diesen Zeitraum angerechnet werden.
  • Auf eine Vermögensprüfung wollen Union und SPD verzichten: Grundrente kann man auch beziehen, wenn man in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnt.
  • Die Grundrente muss nicht beantragt werden, sie soll automatisch ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung berechnet aus den ihr vorliegenden Daten, ob jemand Anspruch auf die Rentenaufstockung hat. Die Daten für die Einkommensprüfung sollen von den Finanzämtern kommen. Dieser Datenaustausch muss allerdings noch eingerichtet werden – ein „ambitioniertes“ Vorhaben, wie auch Arbeitsminister Heil sagt.
  • Es soll einen Freibetrag beim Wohngeld geben, damit die Grundrente nicht voll als Einkommen angerechnet wird. Dieser soll zwischen 100 und maximal 216 Euro liege.
  • Auch bei der Grundsicherung soll es einen Freibetrag geben, der ebenfalls zwischen 100 und 216 Euro liegt. Damit soll sichergestellt werden, dass jemand, der lange gearbeitet hat, auf jeden Fall ein Alterseinkommen bekommt, das oberhalb der Grundsicherung liegt.

Kritik aus der Union gibt es nicht nur an der offenen Finanzierungsfrage. Auch die Tatsache, dass Partnereinkommen nur bei Ehepaaren oder Lebenspartnern berücksichtigt werden soll, nicht aber bei unverheirateten Paaren, stößt in den Reihen von CDU und CSU auf Widerstand. Für die Sozialdemokraten ist die Grundrente hingegen eines der Vorzeigeprojekte, mit denen sie punkten wollen. Es gehe um Menschen, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, sagt Arbeitsminister Heil: „Sie werden am eigenen Leib spüren: Lebensleistung wird anerkannt - und das ohne Antrag und ohne Bedürftigkeitsprüfung.“

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