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Traumziel für viele, nun womöglich einfacher erreichbar dank neuer EU-Regeln: Strand auf Mallorca.

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Ungeimpft, geimpft oder genesen: Wie Sie ab dem 1. Februar in Europa reisen dürfen

Auf ein einheitliches Impfzertifikat folgen nun auch einheitliche Regeln. Die sind aber trotzdem umfangreich. Das Wichtigste im Überblick.

Ab dem 1. Februar gelten neue Reiseregeln in der EU. Die unterschiedlichen Genesenenfristen für EU-Reisende und aktuell für Deutsche haben bereits für Verwirrung gesorgt. „Jeder Mitgliedstaat trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage seiner jeweiligen Umstände“, sagten EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides und EU-Justizkommissar Didier Reynders dazu.

„Aber die Omikron-Variante hat sich inzwischen in ganz Europa verbreitet, und es ist an der Zeit, die Aufhebung der zusätzlichen reisebezogenen Maßnahmen zu prüfen, die manche Mitgliedstaaten in den vergangenen Wochen eingeführt haben und die Reisen in der gesamten EU umständlicher und weniger berechenbar machen“. Und worauf haben sich die Mitgliedsstaaten am Dienstag jetzt genau geeinigt?

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Die wichtigste Neuregelung: Nicht mehr das Startland der Reise soll entscheidend sein, sondern, ob ein gültiger Impf-, Test oder Genesenennachweis vorliegt. Unter dieser Bedingung sollen Reisen EU-weit für jeden ohne weitere Auflagen möglich sein. Und was ist ein gültiger Nachweis?

1. Geimpfte

  • Digitale Covid-Zertifikate gelten laut EU-Kommission in allen Mitgliedsländern, und zwar 270 Tage lang.
  • Auffrischungsimpfungen („Booster“) sind nun verpflichtend – ohne sie werden Grundimmunisierte bald wie Ungeimpfte (siehe unten) behandelt. Sie sollen sich sechs Monate nach ihrer zweiten Impfung um eine dritte bemühen, und bekommen dafür noch zusätzliche drei Monate Zeit. Wer noch keinen Booster hat und im Mai 2021 oder vorher zum letzten Mal geimpft wurde, sollte also spätestens jetzt nach einer dritten Impfung Ausschau halten.
  • Neben den in der EU zugelassenen Impfstoffen sollen auch von der WHO oder nationalen Behörden akzeptierte Vakzine ausreichen, also neben den hierzulande verbreiteten auch etwa die von Novavax, dem chinesischen Hersteller Sinovac oder dem indischen Hersteller Bharat.
  • Ein zusätzlicher Test (2G-Plus) auch für Geimpfte, wie er derzeit etwa zur Einreise nach Griechenland erforderlich ist, soll entfallen.

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Die Koffer sind dabei, Corona hoffentlich nicht.
Die Koffer sind dabei, Corona hoffentlich nicht.

© dpa-tmn/Frank Rumpenhorst

2. Genesene

  • Genesenen-Zertifikate sollen, anders als in Deutschland, 180 Tage lang gültig sein.
  • Danach wird auch für Genesene der Nachweis einer Impfung und einer zusätzlichen Auffrischungsimpfung erforderlich. Dieser Nachweis soll im Covid-Zertifikat, anders als bei regulär Geboosterten (3/3), mit dem Hinweis 2/1 angezeigt werden.
Auch mit der Bahn sind Reisen ins europäische Ausland möglich.
Auch mit der Bahn sind Reisen ins europäische Ausland möglich.

© imago images/Ralph Peters

3. Ungeimpfte

  • Unter der neuen Regelung soll auch für Ungeimpfte eine Reise unbeschränkt möglich sein: mit einem maximal 72 Stunden alten PCR- oder einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest.
  • Betroffene ohne einen solchen Test können aufgefordert werden, direkt vor Reisebeginn oder nach Ankunft einen Test zu absolvieren.
  • Für Ungeimpfte greift derzeit in Deutschland die Einstufung von Ländern und Regionen zu Hochrisikogebieten – momentan zählen dazu alle EU-Länder. Wer nicht geimpft ist, muss nach der Einreise aus einem solchen Gebiet mindestens fünf Tage lang in Quarantäne – und kann sich erst danach „freitesten“ lassen. Diese Regelung soll in Zukunft in ähnlicher Form fortgesetzt werden.
  • Maßgebend für die Risikobewertung soll in Zukunft die „Ampelkarte“ des Europäischen Zentrums für Seuchenkontrolle (ECDC) sein. Diese berechnet das Risiko aus drei Indikatoren: der Zahl der Neuinfektionen, der aktuellen Impfquote sowie der Zahl der durchgeführten Tests eines Landes oder Gebiets. Es gibt die vier Warnstufen grün, orange, rot und dunkelrot. Auf einer aktuellen Karte des ECDC vom Donnerstag, die statt der Impfquote die Quote der positiven Tests einberechnet, waren nahezu alle Regionen Europas dunkelrot eingefärbt.
  • Für Einreisen aus diesen Regionen kann für Ungeimpfte weiterhin eine Quarantäne von zehn Tagen verhängt werden, mit der Möglichkeit zur „Freitestung“ nach fünf Tagen.
Für alle ohne ausreichenden Impfschutz heißt es vor der Reise: ab zum Testzentrum.
Für alle ohne ausreichenden Impfschutz heißt es vor der Reise: ab zum Testzentrum.

© picture alliance/dpa

Ausnahmen gelten auch für Kinder unter zwölf Jahren, Grenzpendler, Logistikbeschäftigte und Menschen mit zwingenden medizinischen Reiseründen.

Die Brüsseler Empfehlungen sind allerdings rechtlich nicht bindend. In der Vergangenheit wurden solche Absprachen von Mitgliedsländern – darunter Deutschland – nicht immer zu 100 Prozent befolgt. Deutschland und anderen Ländern steht es zudem frei, für Aktivitäten innerhalb des Landes, etwa Restaurantbesuche, den Genesenenstatus dennoch kürzer gelten zu lassen. Gleiches gilt für andere Bestimmungen, wie die Dauer von Impfzertifikaten.

Ein Sprecher der EU-Kommission sagte dazu: „Das Mindeste, was wir alle erwarten können, ist, dass die Mitgliedstaaten diese Empfehlung auch umsetzen.

Vorgesehen ist auch eine stärkere Notbremse, falls neue gefährliche Virus-Varianten aufkommen. Europäischer Rat und Kommission schreiben sich vor, die Situation in einem solchen Fall zu prüfen. Die aktuell für das jeweilige Reiseland gültigen Regeln sind auch unter https://reopen.europa.eu/de/ einsehbar. (mit dpa)

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