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 Ein Rollstuhl steht in einem Klassenraum.

© Maurizio Gambarini/dpa

UN-Behindertenrechtskonvention: „Inklusion ist kein Akt der Barmherzigkeit“

Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Dusel stellt Deutschland ein schlechtes Zeugnis aus. Schuld ist unteranderem eine unklare Rechtslage.

Von Ronja Ringelstein

Die Versetzung ist nicht gefährdet, doch gute Noten sehen anders aus: Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, sagt, bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt er Deutschland eine „Vier, vielleicht eine Drei“. Ausreichend. Aber noch lange nicht gut. Große Problemfelder sind die gesundheitliche Versorgung, vor allem auch von Kindern und Jugendlichen, barrierefreies Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben sowie barrierefreie Digitalisierung.

Am heutigen Dienstag ist internationaler Tag der Menschen mit Behinderung. Jürgen Dusel nutzte die Gelegenheit, um der Bundesregierung am Montag seine „Teilhabeempfehlungen“ zu übergeben. Sie sind eine „klare Aufforderung an die Bundesregierung, für gleichwertige Lebensverhältnisse von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen“, sagte Dusel dem Tagesspiegel. „Abschließend“, das betont er, „sind sie nicht.“ Inklusion sei kein Akt der Barmherzigkeit, sondern ein fundamentales Menschenrecht.

Ein großes Problem etwa sei die medizinische Versorgung von Menschen mit Mehrfach- und Schwerbehinderung, wenn sie ins Krankenhaus kommen. Viele Menschen, die Unterstützung im täglichen Leben brauchen, dürften diese beispielsweise für eine Operation nicht ins Krankenhaus mitbringen. „Das führt dazu, dass OPs verschoben werden müssen oder im schlimmsten Fall völlig verängstigte Menschen auf dem OP-Tisch liegen“, sagte Dusel. Schuld sei auch die unklare Rechtslage bei der Kostenübernahme. Hier müsse der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch nachbessern. Dusel fordert zudem ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von Arztpraxen.

Der Behindertenbeauftragte plädiert außerdem dafür, Zuständigkeiten klarer zu regeln. Beispielsweise habe man die „merkwürdige Situation“, dass je nachdem, welche Form von Behinderung Kinder haben, entweder der Träger der Eingliederungshilfe, also das Sozialamt, zuständig sei oder der Träger der Kinder- und Jugendhilfe, also das Jugendamt. „Das führt dazu, dass Behörden eher ihre Unzuständigkeit prüfen“, sagte Dusel. Familien fühlten sich „in manchen Amtsstuben als Bittsteller und nicht als gleichberechtigte Bürger“. Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollten zuallererst als Kinder und Jugendliche behandelt werden – und somit das Jugendamt zuständig sein.

Für den Arbeitsmarkt sieht der Forderungskatalog zwar mehr Unterstützung für Arbeitgeber, aber auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vor. Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Sonst müssen sie eine gestaffelte Ausgleichsabgabe zahlen. Dusel möchte einen höheren Staffelbetrag mit mindestens 650 Euro für die Firmen einführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigen. Dies sei ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen.

Außerdem fordert der Beauftragte, deutlich mehr in Barrierefreiheit zu investieren und bei der Digitalisierung die Barrierefreiheit „von Anfang an mitzudenken“.

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