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Der Untergang des Öltankers "Prestige" im November 2002 löste die größte Umweltkatastrophe in der Geschichte Spaniens aus.

© DPA

Umweltschaden für ganzes Ökosystem: Juristen wollen „Ökozid“ mit Kriegsverbrechen gleichstellen

Vor Gericht gestellt gehört, wer für den Profit die Umwelt schädigt. Das wollen Juristen. Dahinter steht eine Gruppe aus dem Umfeld von Extinction Rebellion.

Eine Gruppe internationaler Strafrechtler will den „Ökozid“ als fünftes Verbrechen in das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) aufnehmen lassen. Dafür haben die Juristen jetzt eine rechtliche Definition des Begriffs vorgelegt.

Falls sie mit ihrem Anliegen Erfolg haben, könnten in Zukunft Staats- und Konzernchefs zur Rechenschaft gezogen werden, die vorsätzlich „weit verbreitete oder langfristige Umweltschäden“ in Kauf genommen haben, um Profit zu machen. Gleichzeitig würden Umweltverbrechen in den Rang eines Verbrechens gegen den Frieden gehoben.

Nur so werde die Tragweite des Problems klar, findet Menschenrechtlerin und Co-Autorin Valérie Cabanes: „Durch die Zerstörung von Ökosystemen zerstören wir die Grundlagen unserer Zivilisation. Dies ist nicht weniger schwerwiegend als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder die Verbrechen des Völkermords oder der Aggression“.

Dementsprechend müssten sich Umweltverbrecher zukünftig neben Kriegsverbrechern vor dem IStGH in Den Haag verantworten. Beauftragt wurde das Expertengremium von Stop Ecocide. Im Beirat der Initiative sitzt auch die Mitbegründerin von Extinction Rebellion, Gail Bradbrook.

Ein Mann sammelt bei Accra in Ghana verwertbares Material am verschmutzten Korle Gono Strand.
Ein Mann sammelt bei Accra in Ghana verwertbares Material am verschmutzten Korle Gono Strand.

© Christian Thompson/EPA/dpa

Bisher können Umweltschäden im Völkerrecht nur dann geahndet werden, wenn diese im Rahmen eines bewaffneten Konflikts verursacht wurden. Laut der Stop-Ecocide-Vorsitzenden Jojo Mehta bietet der Gesetzesvorschlag nun auch die Möglichkeit, die Abholzung des Regenwalds oder die Reaktorkatastrophe in Fukushima zu sanktionieren. Dabei liegt der Fokus vor allem auf dem Thema Umweltzerstörung.

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Eine Strafe für Staaten, die ihre Klimaziele verfehlen, sieht das Gesetz nicht vor. Damit ein Umweltverbrechen vor dem IStGH verhandelt wird, müsse ein weitreichender Schaden vorliegen, der über Staatengrenzen hinweg wirkt oder ein ganzes Ökosystem betrifft, so die Experten in ihrem Kommentar zum Gesetzentwurf.

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Wann und ob überhaupt es zu einem ersten internationalen Ökozid-Prozess kommen wird, ist aber noch nicht abzusehen. Damit eine Änderung des Rom-Statuts diskutiert wird, muss ein Vertragsstaat diese vorschlagen. Hier hofft Stop Ecocide auf Frankreich, das bereits im April den Ökozid als Straftatbestand auf nationaler Ebene verabschiedet hat. Um Umweltschäden in das Statut aufzunehmen, müssten dann mindestens zwei Drittel der Staaten zustimmen.

Bisher wurde das Statut erst zweimal geändert. Die neue Fassung gilt allerdings nur für die Staaten, die die Änderungen auch ratifiziert haben. Problematisch ist darüber hinaus, dass wichtige Staaten wie die USA und Russland keine Mitglieder des Römischen Statuts sind.

David Renke

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