zum Hauptinhalt
Rückreiseverkehr zum Ende der Pfingstferien in Bayern auf der Autobahn A8 bei Irschenberg.

© Peter Kneffel/dpa

Umweltminister einigen sich auf wichtige Teile des Klimapakets: Ab 2035 sollen Neuwagen in der EU nur noch CO2-frei sein

Bundeswirtschaftsminister Habeck spricht vom „größten Klimaschutzpaket seit 15 Jahren in Europa“. Ausnahmen für Verbrenner bleiben dennoch möglich – vorerst.

Die Verhandlungen über wichtige Teile des EU-Pakets zum Kampf gegen den Klimawandel können in die nächste Runde gehen. Die für Umwelt zuständigen Ministerinnen und Minister der 27 EU-Staaten einigten sich in der Nacht zum Mittwoch unter anderem auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels und zu einem Verbot von Verbrennungsmotoren. Verbraucher sollen durch den Klimasozialfonds entlastet werden.

Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klima-Ziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Dann können sie in Kraft treten.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder: „Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde.“

Ziel ist es, den Klimawandel möglichst bei 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) radikal zu reduzieren.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die EU hat sich vorgenommen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die folgenden Gesetze sollen helfen, das zu erreichen.

Einschränkungen für Autos mit Verbrenner:

Ab 2035 sollen in der EU nur noch klimaneutrale Neuwagen verkauft werden. Die EU-Staaten sprachen sich dafür aus, die sogenannten Flottengrenzwerte für Autos bis 2035 auf null zu senken. Diese Grenzwerte sind Vorgaben für die Hersteller, wie viel CO2 ihre produzierten Autos und Transporter im Betrieb ausstoßen dürfen.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Damit dürften ab 2035 keine herkömmlich betrieben Neuwagen mit Verbrennungsmotor mehr verkauft werden. Für herkömmlich betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Zudem soll die EU-Kommission prüfen, ob es Ausnahmen für Verbrenner geben könnte, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will ein De-facto-Verbrenner-Aus. Rund 20 Prozent der EU-CO2-Emissionen entstehen im Straßenverkehr, wie der liberale niederländische Abgeordnete Jan Huitema betonte.

Die Bundesregierung hatte erst während der laufenden Verhandlungen einen internen Kompromiss gefunden. Nach Angaben eines Regierungssprechers vom Dienstag hat die EU-Kommission zugesagt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie nach 2035 nur mit klimafreundlichen Kraftstoffen betankte Fahrzeuge zugelassen werden können. „Das bezieht sich nach dem gemeinsamen Verständnis der Bundesregierung auch auf Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.“

Die FDP hatte große Bedenken, einem De-Facto-Verbrenner-Aus zuzustimmen. Die Bundesregierung hat nun noch die Hintertür, dass die Kommission einen Vorschlag formuliert, der klimafreundliche Kraftstoffe auch für Neuwagen mit Verbrennungsmotor berücksichtigt. Die FDP hatte darauf gepocht, dass nach 2035 auch Verbrenner-Autos zugelassen werden können, die mit E-Fuels fahren.

Eigentlich hatte sich die Bundesregierung bereits im März geeinigt, dem Vorhaben der EU-Kommission zuzustimmen. Am Morgen, vor dem gefundenen Kompromiss der Bundesregierung, sprachen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke (beide Grüne) noch von einer gemeinsamen Position der Bundesregierung.

Ausweitung des Emissionshandels:

Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 gezahlt werden muss. Kostenlose Zertifikate für bestimmte Unternehmen sollen schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Reduktion schneller erfolgen als zu Beginn. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und dann ab 2032 ganz entfallen zu lassen.

Das System soll nun auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die Zahlungspflicht für den Austausch von klimaschädlichen Gasen galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.

Klimasozialfonds:

Da für Verbraucher höhere Kosten während der Energiewende anfallen können – etwa höhere Heizkosten – soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben.

Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden. Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen – die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt.

Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false